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Die Herkunft der Burggrafen von Nürnberg, der Ahnherren des deutschen Kaiserhauses
Entstehung
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scheinliche Folgerung sich ergeben, dass dies bei Gelegen-heit der Heirath Hildegards mit Konrad von Retz geschehensei. Die Annahme Schmids steht also jedenfalls auf sehrschwachen Füssen.

Die Burggräfin Hildegard ist die einzige, welche mög-licher Weise den Abenbergischen Hausbesitz in die Familieder Nürnberger Burggrafen gebracht haben könnte: von denspäteren Burggrafen sind deren Gemahlinnen sämmtlich be-kannt und beglaubigt. Aber auch abgesehen davon, würdeschon der Ausdruck in der Urkunde Burggraf Konrads vomJahre 1296'), mittelst welcher dieser dem Bischof von Eich-städt sein Schloss Abenberg überlässt, dass er dasselbe,cum omni jurisdictione et honore, quo nos et progenitoresnostri ea possedimus ab antiquo', den Schluss nothwendigmachen, dass der Erbanfall der Abenbergischen Güter andie Burggrafen von Nürnberg spätestens unter der zweitenGeneration vor dem genannten Burggrafen Konrad, höchstwahrscheinlich noch früher erfolgt sein muss.

Aber nicht nur dass die Eigenschaft jener BurggräfinHildegard als Abenbergischen Erbtochter durch nichts be-wiesen wird, es sprechen auch direkte Gründe gegen einesolche Annahme. Hildegard hätte, wenn sie wirklich die Ge-mahlin des bis zum Jahre 1190 vorkommenden BurggratenKonrad gewesen wäre, wie wir einmal mit Schmid annehmenwollen, spätestens um die Mitte des 12. Jahrhunderts gehei-rathet, da ihre Tochter Sophia schon um das Jahr 1180 sichmit Burggraf Friedrich vermählt haben müsste — zu einerZeit also, da nicht nur ihr angeblicher Vater Konrad undihr Oheim Friedrich noch lange nachher am Leben sindder letztere stirbt erst 1183 — sondern sogar noch ihr Gross-vater Rapoto handelnd auftritt (bis 1172). Ja, noch am Aus-

') Mon. Zoll. II. nr. 411.