Martin von Alten stiftet die Gapelle zu Weetzen, indem er seinen dortigen A°- 1478.Kothhof dazu schenkt.
1478, Donnerstag vor St. Viti, den 11. Juni.
Nach der Abschrift im Archive zu Goltern, Convolut C No. 10.
Martin von Alten stirbt und wird zu Marienwerder begraben. Seine A°-1479.Grabschrift lautet: „Anno Domini M.CCCCLXXIX tertia die post Omnium Sanctorumobiit Marten de Alten, cujus anima requiescat in pace. Amen."
Im Jahre 18G0 ist der Grabstein wieder aufgefunden und in die nördliche Kirchen-wand eingemauert.
1479, tertia die post Omnium Sanctorum, den 4. November.
Nach der Zeitschrift des histor. Vereins f. Niedersachsen 1860, p. 406
Martin von Alten setzt Herrn Tönnies von Heimburg, Domküster zu Hildesheim, A°-1479.Herrn Dietrich Armbosterer, Propst zu Marienwerder, seinen Vetter Lübbert vonAlten und Heinrich von Heimburg zu seinen Testamentsvollstreckern ein. Zunächstsollen diese 140 Gulden unter sich theilen, der Fredeke, Martins Wittwe 60 Guldengeben, unter der Leneken Wittwe Siverd Barners und Metteken, Ehefraudes Ritters Tyle von Gassingherode und der Klosterjungfrau zu Marien-werder (den 3 Schwestern Martins VOtl Alten) ein Tuch leidensches Gewandestheilen; seine Armbrust, Pfeile und Büchse vermacht er Martin von Heimburg, weil erMannserben nicht habe, seine Bücher, lateinische und deutsche, auch die Rechtsbücher sollendie von Alten und von Heimburg unter sich theilen, seinen Altar und seine Capelle mit demAltarsteine sollen die von Alten haben, sein braunes und sein blaues Geregewand, Mess-buch und Kelch sollen die Klosterjungfrauen zu Marienwerder haben, die übrigenGewänder sollen der Schule bei seinem Altar zu Pattensen zufallen, eine Entschädigungs-summe, welche er von den Klenken zu fordern habe, sollen Tönnies V011 Alten,
Aschwin von Heimburg und Johann von Mandelsloh einfordern, seinem Oheimb Henningvon Steinberg vermacht er eine Verschreibung seiner Vettern von Alten über300 Gulden unter der Bedingung, dass er die übrigen letztwilligen Dispositionen aufrechterhalte. Eine Forderung, welche er an seine Ohme, die von Barner wegen Misburghabe, wolle er an Kloster Wülfinghausen vermachen, doch das Nähere noch besprechen.
Ebenso wolle er seine Ehefrau Fredeke mit einer Forderung von 400 Gulden, welchedie Barner zu bezahlen, beleibzüchtigen, sodass das Geld nach ihrem Tode ebenfalls anKloster Wülfinghausen falle. Alles, was sonst an baarem Gelde, Korn etc. vorhanden,soll zu mildthätigen Werken verwandt werden, namentlich sollen jährlich den Armendavon Gewänder, Speise, Schuhe und Leinewand vertheilt werden, ferner soll derVicarius (wohl zu Wülfinghausen) jährlich 2 Tonnen Häringe am 1. Fastensonntage denArmen vertheilen, auch den grauen Mönchen zu Hannover jährlich 2 Mark auszahlen.
Das Testament ist zu Hannover in der Wohnung des Heinrich Seldenbuth demNotar Arnold Tappe von Münder, Mindenschen Cleriker, vom gestrengen KnappenMartin von Alten eingereicht und eine Notariats-Urkunde darüber ausgestellt.
1479, die Mercurii, den 25. November.
Nach dem Digjlomatar von Wülfinghausen, p. 552c No. 447, 449.
Ritter Tile von Kerstlingerode, Henning von Steinberg, Henning von Reden, A<>. 1480.Tile und Herbert Barner, Knappen, bezeugen, dass sie sich mit den Testaments-vollstreckern ihres (1479) verstorbenen Ohms und Schwagers Martin von