Nach Zeppenfeld, Beiträge zur Hildesheimer Geschichte I, p. 245, cfr. p. 74. —Cfr. Hildesheimer Sonntagsblatt, de 1809, p. 187 r. — Lüntzel, Geschichte der Diöceseund Stadt Hildesheim II, 170.
Zwischen Bischof Hartbert von Hildesheim löst die Meierei zu Vörste, die sein Vorgänger,
1 "l208 I1(i Bisehof Conrad, für 60 Mark an Dietrich VOtl Alten verpfändet hatte, von Letzteremfür 140 Mark wieder ein.
Zwischen 1202 und 1208.
Nach Leibniz, Scriptt. ller. Brunsvic. 1, 750 u. II, 794. — Cfr. Lüntzel's Ge-schichte I, 512. — Pertz, Monum. Germ, histor. Scriptores, VII, p. 859. — Lüntzel''sAeltere Diöcese Hilclesheim, p. 163. — Zeppenfeld, Beiträge z. Hildesh. Gesch. I, 73.
An merk. Hieran schliesst sich die Nachricht aus einer Urkunde des Bischofs Conrad von ca. 1230bis 1231 (cfr. Diplomatar des Domstifts Hildesheim auf Königl. Archiv zu Hannover,No. 1300, p. 669), dass dieser Dietrich von Alten seiner Tochter bei ihrer Ver-heirathung mit Bruno von Gustedt eine Curie und Ländereien (75 Morgen = 2'/ 2 Hufen)in Vörste als Mitgift mitgegeben habe, welche später dieser Letztere an den BischofHartbert (also vor 1215) für 107 Mark verkaufte. Sein Sohn Heinrich machte späterAnsprüche auf die verkaufte Curie, weil er seinen Consens zum Verkauf nicht gegeben.Auf dem Landding unter der Eiche bei Holle ward entschieden, dass wenn der DomherrHeinrich von Tossem (Custos des Stifts von 1227—1233) beweise, dass diese Güter mitZustimmung aller Erben des Bruno von Gustedt, welche zur Zeit des Verkaufs geborengewesen, angekauft worden, dieselben dem Domcapitel bleiben sollten. Dieser Beweisward beigebracht, worauf Bischof Conrad im Landding bei Heinde an der Innerste-Brückedem Domcapitel die Güter zusprach. Die betr. Urkunde nennt Dietrich von Altenquondam, also muss er vor 1227 —1233 gestorben sein. (Die Urkunde mussin diesen Jahren ausgestellt sein, da der in derselben genannte Dompropst Johann nurin diesen beiden Jahren die Dompropstei inne hatte.)
A°-1204. Everhard von Alten und sein Sohn sind Zeugen, als Bischof Hartbert von
Hildesheim genehmigt, dass Ritter Heinrich Grube die Vogtei über die beiden Villi-cationen Muldingen und Algermissen, welche hildesheimisches Stiftsgut und vom GrafenLudolf von Hallermund dem Heinrich Grube verafterlehnt waren, dem Domcapitel für103 Mark verpfänden dürfe.
1204.
Nach dem Grossen Diplomatar des hildesheimischen Domcapitels, No. 792. — Cfr.Lüntzel''s Geschichte II, 11.
An merk. Hiernach muss Everhard von Alten, der im Mai 1183 schon vorkommt, 1204 einenerwachsenen Sohn gehabt haben, und zwar doch wohl eben seines Namens, Everhard.Da nun nach 1210 und bis 1223 bis jetzt kein Everhard weiter erscheint, und da Ever-hards Bruder Dietrich anscheinend ohne männliche Nachkommen starb, indem er einebedeutende Curie seiner Tochter als dos gab, als sie den Bruno von Gustedt heirathete,so mag jener Everhard, der seit 1223 vorkommt, dieser hier genannte Sohn sein. Erblieb Hildesheimischer Ministerial, während ein Dietrich, den wir als seinen jüngernBruder annehmen, sich an das Bisthum Minden anschloss, und von dort aus mit Wilken-burg belehnt wurde und sich seitdem Dietrich von Wilkenburg nannte.
A°- 1208. Everhard von Alten (Altem) ist Zeuge, als Bischof Hartbert von Hildesheimgenehmigt, dass Adelheid, Gattin Roberts de Goslaria, 3 Hufen stiftischen Lehnslandesim Dorfe Alvessen (wüst bei Beuchte und Weddingen) dem Kloster Neu werk zu Goslarfür 36 Mark verkauft.
Hildesheim (in plena synodo), 1208, Mai 30. (Indictione XI, III Kai. Junii).
Nach dem Urkundenbuche des historischen Vereins für Niedersachsen, I, 7. —Cfr. Lüntzel's Geschichte I, 517 und II, 241. — Diplomatar von Neuwerk, S. 9.