Druckschrift 
3 (1907)
Entstehung
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2. Theodor Eggerss, früher Herr auf Rederank, jetzt Rentier in Warnemünde, Vertreter dermecklenburgischen Linie;

3. Albrecht Eggers, Buchhändler in Halberstadt/) Vertreter der hannoverschen Linie;

4. Heinrich Freiherr von Eggers, königlich dänischer Kapitän a. D. zu Frederiksborg beiKopenhagen, Vertreter der schleswig-holstein-dänischen Linie;

5. Hermann Konrad Eggers, königlich preußischer Hauptmann und Kompagnie-Thef im1. Hanseatischen Infanterie-Regiment Nr. 75 in Stade, Schriftführer,

und bilden diese fünf Personen auch den Familienvorstand der Familienstiftung.

Jas Amt eines Mitgliedes des Familienvorstandes, welcher übrigens nur aus großjährigenmännlichen Personen bestehen kann, ist ein lebenslängliches. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes wählendie verbleibenden Mitglieder das oder die neuen Mitglieder mit einfacher Majorität; bei Stimmengleichheitgibt die Stimme des Seniors, bezugsweise des an Lebensalter ältesten Rutgliedes den Ausschlag.Bedingung ist, daß stets alle drei Linien im Familienvorstande vertreten sind. Besondere Formvorschriftenbestehen nur in sofern für die Wahl, als die Vornahme derselben sich aus einem von den Wählernunterschriebenen Protokolle ergeben muß.

Stirbt eine Linie vollständig aus, so hat diejenige Linie, welche die glicderreichste ist, das Vorrechtauf mehr Sitze im Familienvorstande.

s 9.

Der Familienvorstand kommt alle zwei Jahre zu einer Sitzung zusammen; Ort und Zeit derSitzung werden jedesmal in der vorhergehenden bestimmt. Den Vorsitz führt der Senior; derselbe wirdvertreten durch das älteste Glied des Familienvorstandes.

s 10.

Der Senior leitet die Sitzungen und bringt die Beschlüsse zur Ausführung, wobei er sich durchden Schriftführer vertreten lassen kann. Der Senior und der Schriftführer, jeder für sich vollberechtigt,führen die Korrespondenz, vertreten den Familienvorstand, also auch die Stiftung, den Behörden und denPrivatpersonen gegenüber und werden zur Führung der Rechtsgeschäfte der Stiftung, sowie zur Führungvon Prozessen für die Stiftung durch einen statutengemäßen Beschluß des Familienvorstandes berechtigtund verpflichtet.

Zu ihrer Legitimation genügt eine von einer öffentlichen Behörde beglaubigte Abschrist desProtokolls über die Verhandlung, in welcher der Beschluß des Familienvorstandes gefaßt ist. BeidePersonen haben die Stammtafeln zu ergänzen und derart fortzuführen, daß aus denselben jederzeit dieMitglieder der Familie Eggers zu ersehen sind.

ß 11.

Zur Beschlußfähigkeit des Familienvorstandes ist die Anwesenheit von mindestens drei Personenerforderlich; die Beschlüsse werden nach einfacher Majorität gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet dieStimme des Seniors oder dessen Vertreters.

s 12-

In den Sitzungen wird zunächst dem Senior und Schriftführer für die verflossene Rechnungs-periode Decharge erteilt, sodann wird über die Verwendung der disponiblen Auskünfte Beschluß gefaßt,erforderlichenfalls der Familienvorstand durch Neuwahl ergänzt und endlich Zeit und Ort der nächstenSitzung bestimmt.

Das vom Schriftführer abzufassende Protokoll wird von: Vorsitzenden und mindestens einemMitgliede des Familienvorstandes unterschrieben.

Die Zuziehung eines beratenden Juristen, möglichst aus der Familie, bleibt dem Vorstandeanheimgestellt.

H Seit September ;8Zo zu Hannover.