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zu erhalte» und etwaige Stiftungen im Interesse derselben für die Zukunft zu erleichtern, soll von Zeitzu Zeit eine Familienvereinigung (Familientag) stattfinden, an welcher sämmtliche Mitglieder desGeschlechts sich betheiligen dürfen, während beschlußfähig nur die volljährigen Männer sind, die alssolche der Genossenschaft angehörein
8 2,
Unnachläßliche Bedingung der Zulassung zu den Familientagen ist ein guter Bus und Aner-kennung der bestehende» Grdnung, in die das neu eintretende Glied aufgenommen wird.
8 5.
Auf dem ersten Familientage wird ein Familienvorstand erwählt, welcher sich aus je einemVertreter jeder trinie (3), darunter der Senior, und dem Schriftführer als vierten zusammensetzt, Diesebilden den Stamm des ganzen Geschlechtsverbandes, führen ihr Ehrenamt lebenslänglich und vertretensich in Behiiiderungsfällen gegenseitig, lvenn sie sich an der Fortführung ihres Amtes behindert sehen,so könne» sie dasselbe an einem Familientage niederlegen und findet dann eine Ergänzung statt.
§ ch
Der Senior der Familie, sosern Alter und Gesundheit ihm gestatten, ist Vorsitzender der Fa-milientage, Bei der kvahl der beiden anderen Mitglieder des Familienvorstandes ist auf Unabhängig-keit der Stellung und besonderes Familieninteresse Rücksicht zu nehmen. Beide sind im Falle derAbwesenheit des Seniors zu seiner Vertretung im vorfitz berechtigt.
Der Schriftführer, zugleich Archivar der Familie, führt die Protokolle der Familientage, einRegister ferner über alle Angehörigen des Geschlechts, sammelt die ihm zugänglichen Familiennachrichten,insbesondere über Geburten, Vermählungen, Sterbesälle, Veränderungen im Grundbesitz, Anstellungen,Beförderungen ro, ro, und berichtet über diese Vorkommnisse auf dem Geschlechtstage, Ihm liegt,kurz gesagt, die Pflicht ob, das Material zur Familiengeschichte zu sammeln, zu bearbeiten, an dengeeigneten Stellen zu publiciren, eventuell die Fortführung der Familiengeschichte zu übernehmen.
Es wird erwartet, daß der Schriftführer bei der Sammlung der Familiennachrichten durchregelmäßige Mittheilungen der Geschlechtsgenossen über die in ihrem Areise vorgekommenen Ereignissebereitwilligst unterstützt werde. Die vom Schriftführer angelegten Akten sind Ligenthum des Geschlechts-Verbandes.
8 6.
(Ort und Jahreszeit der nächsten Zusammenkunft werden auf dem Geschlechtstage, Tag undStunde derselben von den Bevollmächtigten gemeinschaftlich, bei mangelndem Einverständniß von demVorsitzenden bestimmt. Die Bevollmächtigten erlassen gemeinschaftlich an alle, dem Aufenthalt nachihnen bekannte Verbandsmitglieder wenigstens Wochen vorher Einladungen zu dem Geschlechtstageund können dessen Zusammentritt in angemessener weise bekannt mache».
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Die auf einem Geschlechtstage etwa beliebten Zusätze und Veränderungen an dem Familien-Statute bedürfen zu ihrer definitiven Gültigkeit der wiederholten Berathung und Beschlußnahme aufdem nächstfolgenden Familientage,