in hohem Grade nothwendig war, wen» nicht alles Kapitalvermögen dem nnvermeidlichen Untergangeausgesetzt sein sollte.
Dennoch schadete bei aller Nothwendigkeit die Verordnung nach zwei Sekten hin, erstens durchdas Mißtrauen, sowohl unter Privaten, als von diesen gegen die Regierung, wozu sie Veranlassunggab, zweitens durch die ungünstige Wahl des Moments, in welchem sie an's Licht trat.
Da die Forderung der Reichsbank vor allen übrigen hypothekarischen Forderungen ein Vor-zugsrecht erhielt, ja auf verlangen der Bank sogar in der ersten Priorität protocollirt werden mußte,so verloren die älteren Gläubiger einen bedeutenden Theil derjenigen Sicherheit, gegen welche sieunter dem Schutze der Gesetze ihr Geld ausgeliehen hatten, Hiezu kam ein Indult, daß nicht eher alsvier Zahre nach hergestelltem Frieden der Gläubiger die Zinszahlung eines geliehenen Kapitals inReichsbankthaler-Silberwerth verlangen konnte, eine Klausel, wodurch aller innerer Verkehr, der einzige,welcher noch vorhanden war, gänzlich in's Stocken gerieth; auch störte dieselbe in Verbindung mit derWiedereinführung des unsicher», in seinem Werths schwankenden Papiergeldes, allen Kredit, sowohlim Lande selbst als im Auslände.
Was den Moment der Einführung jener Verordnung anbetrifft, so konnte er wohl nichtschlechter gewählt werden, Zn einen langwierigen, kostbaren Krieg verwickelt, dessen endliche Ent-scheidung seit dem Rückzüge der Franzosen aus Rußland nicht mehr fern schien, hätte man wohl erstden Frieden mit seinen Segnungen erwarten können, ehe mau eine so durchgreifende Reform im Geld-wesen vornahm; interimistische Vorkehrungen hätten bis zu diesem Zeitpunkte die Existenz der öffent-lichen Stiftungen und der Kapitalisten sichern müssen. Eine Reduction des Werthes um 6 Procentvon allem festen Eigenthum, die daran sich knüpfende Verzinsung der Bankhaft um 6'/z Procent,wurde dem Lande zu einer Zeit auferlegt, wo man kaum mehr im Stande war, die gewöhnlichenAbgaben zu entrichten.*)
Zwar konnte der Grundeigenthümcr die Bankhaft zu jeder Zeit ganz oder theilweise abtragenund so allmählich eine Znteressenschaft an? späteren Bankvermögen gewinnen, doch wenige leistetendies oder waren in der Lage es zu können.
Eine allgemeine Entrüstung, der tiefe Niedergeschlagenheit folgte, bemächtigte sich des Publi-kums, dasselbe hielt den Freiherrn von Eggers für den intellectuellen Urheber dieser den Staat soschwer treffenden Revolution im Geldwesen. Er hatte als Oberprocureur der Herzogthümer diedurchgreifenden Veränderungen im Gesetzesfache bearbeitet und vorgeschlagen, hatte unablässig sichgerade im Finanzfache literarisch bekannt gemacht. So waren „die Memoiren über die dänischenFinanzen", 2 Bde., s3VL> und fMs erschienen; eine Broschüre „über den vortheilhaften verkauf derDomainen als Fiuanzressource", (809, „über die sichersten und schnellsten Mittel, einem durch Kriegruinirten Staat :c. w. wieder aufzuhelfen" (gekrönte Preisschrift) in demselben Zahre und „über dieErhaltung des Kredits der schleswig-holsteinischen adeligen Güter", (3((.
Alles dies vereinigte sich, ihn als den Urheber erscheinen zu lassen. Eigene Versicherungenund die seiner Freunde reichten nicht hin, diese ausgebreitete Meinung, die für ihn nicht ohne nieder-schlagende Erfahrungen blieb, zu widerlegen. Auch die zuletzt genannte Schrift, welche entschieden zuseinen Gunsten zu sprechen sich eignet, welche entschieden ganz andere Maßnahmen zur Hebung derFinanzverhältnisse für die Herzogthümer vorschlägt, als sie die Regierung beliebte, entkräftete die An-klage seiner Feinde nicht, im Gegentheil wurde der in jener Schrift gemachte Vorschlag zur Errichtungvon Schuld- und Pfand - Protokollen**) als Beweis seiner Billigung der Regierungsmaßnahmenangesehen. Hatte doch die Reform in erster Linie die schleunige Einführung von Schuld- und Pfand-Protokollen in den Herzogthümern in den Orten angeordnet, wo solche noch nicht vorhanden waren,
*) Siehe Nathanson, Dänemarks Pandel, Schifffahrt, Geld- und Finanzwesen, S. 256.
Ueder die Erhaltung des Kredits der schleswig-holsteinischen adeligen Güter, S. 25.