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seiner Abhandlungen „über den Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuches für die preußischen Staaten",von denen fünf den Preis*) erhielten, sowie später „eines Lehrbuches nach dem neuen preußischenGesetzbuche", wofür ihm ebenfalls der ausgesetzte preis**) von IM Rthlr. zuerkannt wurde.
Da Eggers mit dem Ausscheiden aus dem Lehramte in eine zweite Periode seines Ivirkeusals Hülssarbeiter des Grafen Bernstorff in der Staatskanzlei, später als Legationsrath getreten ist, somüssen wir einen Rückblick auf das verhältniß der beiden Mäuuer werfen. Hatten schon die schrift-stellerischen Erzeugnisse des Ersteren ihn dem Grafen näher gebracht, indem dieser nicht allein demStudium des deutschen Staatsrechtes und der darin einschlagenden Staatsgeschäfte ungetheilten Beifallzollte, auch die Arbeiten Eggers im historischen, politischen und Finanzfache seiner besonderen Aufmerk-samkeit würdigte und sogar mehrere Aufsätze desselben für das deutsche Magazin in der Handschriftdurchsah, so gaben vor allein die öffentlichen Geschäfte, zu denen Eggers herangezogen wurde, häufigenAnlaß, den Minister zu sehen und zu sprechen. So hatte er Gelegenheit, jenen bedeutenden Mann inmanchen Beziehungen genau kennen zu lernen, seine Verdienste auch außerhalb der Sphäre einesMinisters zu bewundern. „Zch war stolz darauf", sagt er an einer Stelle, mich seiner Gewogenheitrühmen zu dürfen; ich habe mehrere Beweise davon erhalten, deren Erinnerung stets zu den ange-nehmsten meines Lebens gehören wird." Schon mehrfach hatte sich der Graf Bernstorff über seineWünsche und Hoffnungen für die Verbesserung des Auslandes des Landmannes mit der ihm eigenenOffenheit und mit einem geradezu schmeichelhaften Zutrauen Eggers gegenüber verbreitet, hatte injenes Gebiet schlagende Aufsätze desselben mit seinem Beifall beehrt. So sind zu nennen in dieserHinsicht: „Briese an Frau von B. über die Aufhebung der Leibeigenschaft und der Frohndienste" (imdeutschen Magazin (789); »Lommsntatio inauZuralis 6s jure imperantis libertatem personalem perlectamrestituenäi rusticis Zlebae aäsoriptis« (79 (, auf welche Dissertation hin die Universität Göttingen ihnzum vr. jur. cremte, und „Bemerkungen über den Geist der inneren Landwirthschafts-Gesetze in Däne-mark", (792.
Als er daher im Frühjahr (795 nach vorhergegangenen mancherlei Besprechungen und Ver-handlungen mit den Gutsbesitzern und vor allem der Ritterschaft endgültig sein Werk, „Die Bauern-emancipation"***) in den Herzogthümern in Angriff nahm, veranlaßte er Eggers, eine Schrift heraus-zugeben, welche in klarer und bestimmte Weise die Gründe und den vortheil, sowie den Rechtspunktder ganzen Angelegenheit unter das Publikum bringen sollte, da der ganze Gegenstand sich, seinerAnsicht nach, vollkommen zu einer soviel möglich genauen Untersuchung vor dem lesenden Ccheil desPublikums eignete. Es war dies „Das Schreiben eines holsteinischen Edelmanns an seinen Bruder."Eggers trat in demselben als Dolmetsch der Reformideen des Grafen, zunächst für die persönliche Frei-heit der leibeigenen Bauern ein, welche zu gewähren nicht blos der Gutsherr, sondern auch derLandesherr schuldig sei. Die Gewährung des Eigenthumsrechts an Ländereien dagegen, das nicht denBauern, sondern nur den Gutsherren zustehe, könne vom Landesherrn zwar nicht befohlen werden,wohl aber werde es sich von selbst finden, wenn nur der Bauer seine persönliche Freiheit erst wiedererlangt habe. Es folgten Widerlegungen, Schriften, welche das für und wider der Angelegenheit zumGegenstande hatten. Daneben traten Gommissionen der Gutsbesitzer und Ritter zusammen, um überdie Sache zu berathen und zu entscheiden. Eggers schrieb zum zweiten Male eine Abhandlung: „Be-darf es weitaussehender Vorbereitungen, um dem holsteinischen Bauern seine persönliche Freiheit zu
") So sandte ihm der Kanzler von Carmor im August t?8ö die kleine goldene Medaille für die Beant-wortung der Preisaufgabe über den 2. Theil des Gesetzbuches,erhielt den Preis im Mai
»-5«) Zchc>„ Friedrich IV. hatte die Leibeigenschaft aufgehoben, aber die Kabale der Gutsbesitzer wußte dieWirkungen seiner wohlthätigen Absichten zu vereiteln. Sie bedienten sich unter Christian > !. de- verwände- deiLandesvertheidigunq, um den Bauern auf's Neue Fesseln anzulegen, welche dem Gesetz zuwiderliefen. Beninoist-Leben, Seite q;.