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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
535
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bestimmt, dass die Stimme und deren Führung'stets dem Senior fam., und in dessen Behin-derung dem Consenior fam. zustehen soll. In Abwesenheit beider Senioren führt der Aeltesteder auf dem Landtage erscheinenden Familien-Mitglieder die Stimme und falls nur eineinziges Mitglied der Familie daselbst erscheint, so ist dieses als Stimmführer der Familiebevollmächtigt.

1797. 1103.

Manecke, Topographisch-historische Beschreibungen der Städte, Aemter und adeligenGerichte im Fürstenthum Lüneburg, I, S. 303.

Der Oberhauptmann (Georg Friedrich Leo) von Uslar in Scharnebeck verkauft einen51 Morgen grossen Hof daselbst, den er von einem Namens Bergmann gekauft, an denRittmeister von Scheither.

1104.

1800, Ilecbr. 15. Wöllmarshausen, Vog-elsang und Sennickerode.

Copie im Familien-Lelms-Archive.

Als Additament zu dem, zwischen den Brüdern Hans, Thilo und Wilhelm von Uslaram 10. August 1789 geschlossenen Erb-Vergleiche über ihre Güter Sennickerode, Wöllmars-hausen und Vogelsang beschliessen diese Brüder die Untheilbarkeit der Güter Sennickerodeund Sieboldshausen, und setzen für jede ihrer Linien Primogenitur fest mit der Bestimmung,dass allezeit der Aelteste von mehreren Söhnen von den, nach Abzug der Lasten und Schuldennach haushälterischen Prinzipien ermässigten Aufkünften die Hälfte (wenn er nur einen Bruderhat, 2 / 3 ), die übrigen aber die andere Hälfte zu gleichen Theilen gemessen und dass jedeunbeerbte Apanage dem Stammherrn allein zufallen solle.

Ferner bestimmen sie, dass, falls der Besitzer von Sennickerode c. p. eine höhereSumme als die, als gemeinsame Lehnsschuld auf Sennickerode anerkannte Schuld von30000 Thlr. contrahiren sollte, derselbe sofort dieser Lehn- und Stammgüter entsetzt undauf den, den anderen beiden Brüdern ausgesetzten Lehnstamm von 5000 eingeschränktwerden soll.

Auf Wöllmarshausen werden 14000f Gold als Lehnsschuld assecurirt. Wird dieseSumme überschritten, so wird der Besitzer des Guts entsetzt und auf die einem jüngerenBruder bestimmte Apanage beschränkt. (Successionsfolge und Apanage wie bei Sennickerode.)

Auf Vogelsang werden 8000 Gold als Lehnssclmld agnoscirt, sonst Alles wie beiWöllmarshausen

Folgen sodann noch nähere Bestimmungen zur Sicherung dieser Güter gegen Concursund muthwillige Versplitterung.

1801, März 26. Scharnebeck. 1105.

Copie daselbst.

Der Oberhauptmann Georg Friedrich Leo von Uslar zu Scharnebeck kauft von demOberhauptmann Friedrich Ludwig von Hardenberg und dessen Bruder pp. das adelige freielandtagsfällige Allodialgut und geschlossene Gericht Geismar mit allen Pertinenzien, Rechtenund Zubehörungen. Von dem Lehnhofe wurde die Uebertragung der peinlichen Gerichts-barkeit, des merum imperii, welches Lehn war, auf den Käufer, bewilligt.

1813, Juli 10. Napoleonsliöhe. 1106.

Orig. daselbst. Gesetz-Bulletin des Kgr. Westphalen v. J. 1813, II, S. 57.Deutscher Herold, Zeitschrift für Heraldik etc., VI. Jahrg. (1875), S. 135.

Patent-Brief, wodurch der TitelBaron" zu Gunsten des Herrn Hans von Uslar,Friedensrichter des Cantons Ilten im Distrikte Hannover, Departement der Aller, und zuGunsten seiner Nachkommen von Jerome Napoleon, König von Westphalen etc., bestätigt wird.(Grosses Staats-Siegel in blecherner Kapsel an blau- und weiss-seidener Schnur. An der linkenSeite des Diploms ist das gemalte v. Uslar'sche Wappen eingerückt.)