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mit dem ganzen Dorfe Albrechtshausen nebst Zubehörungen, Vogtei, Diensten und Zehnten,ausgenommen das Halsgericht; mit '/ 4 Zehnten vor Verliehausen und mit dem Teichhofenebst Zubehörungen; mit einem Meierliofe zu Bollensen nebst 3 Hufen Landes; mit ] / 2 HufeLandes und 2 Wiesen vor der Stadt Uslar nebst allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, wiees die von Niehaus von uns und unseren Vorfahren zu Lelm getragen.
1771, Octbr. 15. Elbickerode. 1098.
Orig. daselbst.
Adam Henrich von Uslar, senior fam., setzt nach Absterben des bisherigen Seniors,Major Johann Friedrich Moritz von Uslar und nach dem Tode einiger Senioren und Lehnträgerder Vasallen, einen allgemeinen Lehntag zu Elbickerode an.
1770, Juni 8. Altengleichen. 1099.
Copie daselbst.
Carl August Wilhelm von Uslar, Oberst, belehnt als Senior fam. für sich, seine Lelm-folger und Erben, mit Wissen und Willen seiner Vettern, den Oberstlieutenant WilhelmWedekind Götz von Olenhusen als den Aeltesten mit den in Reg. 1097 genannten Gütern.
1776, Septbr. 18. Mainz. 1100.
Copie im Besitze des Frhrn. Ludolf von Uslar-Gleichen in Lüneburg.
Friedrich Carl Joseph, Erzbiscliof von Mainz, belehnt Carl August Wilhelm von Uslarals Senior für sich und seine (genannten) Vettern nach dem Ableben der Erzbischöfe PhilippCarl, Johann Friedrich Carl und Emmerich Joseph, sowie der verstorbenen Senioren HansHeimart, Hans Philipp, Albrecht Christoph Carl, Johann Friedrich Moritz und Adam Heinrichvon Uslar mit dem vierten Tlieile des Dorfes Sieboldshausen und dem Zehnten daselbst,sofern er in die Pfändung dieses Dorfes gehört.
1789, Aug. 10. Altengleichen. 1101.
Copie im Familien-Lelms-Archive. — cfr. Magazin für hannov. Beeilt, IV, Extra-lieft, S. 71.
Transact, Vergleich und Erb-Brüderliches Regulativ zwischen den Gebrüdern DrostHans Lebrecht, Licentcommissair Thilo Lebrecht Amadeus Heinrich und Lieutenant WilhelmWedekind Christian Christoph Diedrich von Uslar für sich und deren Erben Uber die lehn-rührigen Familiengüter Melchiorischer Linie: Sennickerode (nebst 4 / ö von Sieboldshausen),Wöllmarshausen und Vogelsang.
Thilo übernimmt Sennickerode (nebst 4 / e von Sieboldshausen) c. p., einschliesslich desbeim Gute befindlichen Allodiums, auch alle auf 16000 Gold fixirten Schulden, aus-schliesslich der auf Wöllmarshausen und Vogelsang haftenden Pfandschillinge und Schulden,und zahlt jedem seiner Brüder 5000 »ji Gold, welche als Lehn-Stammgelder in den GüternWöllmarshausen und Vogelsang verwandt werden sollen.
Hans übernimmt das bisher an die Familie von Görtz-Wrisberg wiederkäuflich ver-setzte und nachher an die Frau General-Majorin von Uslar, geb. von Görtz-Wrisberg zuGelliehausen übertragene Gut Wöllmarshausen c. p., nachdem es eingelöst worden, undzahlt die Einlösungsgelder ad 11819 18 mgr.
Wilhelm erhält das an die Familie von Görtz-Wrisberg wiederkäuflich versetzte Ritter-gut Vogelsang c. p. nach dessen Einlösung und bezahlt die Kosten der Einlösung.
Ausserdem enthält der Erb-Vertrag genaue Bestimmungen Uber die Verhältnisse beimAussterben der Descendenz eines der 3 Brüder, über die Jagd, Uber das Stimmrecht beimLandtage und in Familien-Angelegenheiten, Uber die Lehns-Casse, Apanagen, Witthum u. s. w.
(Additament s. Reg. 1104.)
1797, Novbr. 6. Gelliehausen. 1102.
Orig. daselbst.
In Folge von Streitigkeiten, welche nach dem im J. 1789 erfolgten Tode des Seniorsfam., General-Majors von Uslar zu Gelliehausen, Uber die Führung der Stimme von Alten-gleichen auf Landtagen, entstanden, wird durch Familien-Recess der von Uslar beider Linien