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1521, April 27. 899.
Orig. im Besitze des Frhrn. IL von Uslar-Gleichen zu Dresden.
Die Richter des Mainzer Erzstifts citiren auf Appellation des Knappen Wedekind vonUsseler gegen das Urtlieil der Generalrichter zu Erfurt in seinem Prozesse mit BertholdKegel, Bürger zu Northeim, beide Parteien vor ihr Gericht.
1521, August 18. 900.
Wolf, Comment. II de archidiac. Nortun., Diplomata, S. 83. — Dural, Eichsfeld, S. 52.
Hans von Grone d. A., Burgmann zu Gieboldehausen, schenkt den Kalandsherren zuBernshausen Ländereien bei Rollshausen. Dafür sollen sie jährlich 4 Memorien in derKirche zu Gieboldehausen halten, und zwar für seine Eltern Hans von Grone und Hedwig,dessen Gemahlin, für seine Kinder und Enkel, für die namhaft gemachten von Adelebsen,für das Geschlecht derer von Uslar vom alten Hause und für die von Minnigerode.
1521. Novbr. 11. 901.
Mscpt. im Besitze des Frhrn. II. von Uslar-Gleichen zu Dresden.
Uebereinkunft zwischen Wedekind von Ussler und Conrad Mosseler, wonach der letztere:
1) auf ein Jahr die Erträge der Schenke vor den Gleichen ohne Entgelt gemessen(Tafferner);
2) bei verschiedenen Forderungen der Geistlichkeit den Junker von Ussler vertreten;
3) die Erziehung seiner Söhne Christoph und Jost übernehmen und dafür 4 MalterKorn, ein Schwein und 1 Rind erhalten soll.
(Mit Siegel des Wedekind v. U.)
1523, März 30. 902.
Orig. Familien-Lelms-Archiv.
Wedekindt von Ussler verpfändet an Hans von Entzenberg seinen Antheil an Rengel-derode, welchen Ernst von Westernhagen pfandweise inne gehabt, für 80 Rhein. Gulden.(Siegel ab.)
1523, Decbr. 1. 903.
Orig. daselbst.
Wedekint von Ussler verkauft wiederkäuflich an Hans Werner 7 Malter und 2 ScheffelKorn jährlicher Zinse zu Sieboldshausen für 36 Rhein. Gulden.
(Siegel ab.)
1524, Septbr. 24. 904.
Orig. L.-H.-Archiv zu Wolfenbüttel.
Wedekint von Ussler bekennt, dass das Patronatrecht der Capelle zur Söse, bei demDorfe Berka belegen, dem Marienkloster vor Gandersheim zustehe und er sich dasselbe zurUngebühr angemasst habe.
(Siegel ab.) _
1525, Mai 8. 905.
Orig. Familien-Lelms-Archiv.
Albrecht, Erzbischof von Mainz, erlaubt Wedekint von Usler auf den von ihm zu Lehnerhaltenen Zehnten zu Sieboldshausen 400 Gulden zu leihen.
1526, Februar 12. 906.
Orig. daselbst.
Agnes von Roringen, Aebfissin des Klosters St. Marien vor Gandersheim, bittet ihrenOheim Wedekinde von Usler, den Johann Dehne mit demjenigen Theile des Zehnten zu Golt-dorf zu belehnen, darüber zwischen ihnen Streit ist.
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