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1518, Octbi'. 21. 891.
Orig. daselbst.
Widekint von Ussler, knape, verpfändet an seine Oheime Bastian, Günther, Giintzelund Dietrich, Gebrüder von Grone, ein Vorwerk in Sieboldshausen für 70 Gulden.
Hans von Oldershausen, Marschall, und Bode von Adelebsen besiegeln die Urkunde.(3 Siegel ab.)
1518. 892.
Harenberg, l. c., S. 954.
Wedekindus de Usler stellt einen Lehnrevers aus Uber die von der Aebtissin Gertrudvon Gandersheim in der Urkunde vom 2. Juni 1452 (Reg. 701) genannten Güter.
1519, April 4. 893.
Orig. Familien-Lelms-Archiv.
Wedekint von Ussler verkauft wiederkäuflich an Otto von Kerstlingerode seine freieeigene Wüstung, genannt das Herbersliäuser Feld an der Garte, eine Mühle an der Garteund einige Besitzungen in Benniehausen, Alles für 95 Rhein. Gulden.
(Siegel zerbrochen.)
1520, März 28. 894.
Notarielles Document (ohne Siegel) im Staatsarchive zu Hannover.
Wedekindus de Ussler, castrensis antique domus castri dicti „geliehen" schenkt demKloster St. Blasii zu Northeim sein Recht an der Fischerei vor der Ovelengunne undErpshausen. Das Kloster zu Northeim und das Kloster zu Wiebrechtshausen haben nämlichdem Diedrich von Usslar 1489 dieses Recht an dem bezeichneten Teiche geschenkt, weildurch Erweiterung desselben der Zehnte zu Wulften den von Uslar geschmälert ist, undhaben zugleich versprochen, bei dem Teiche keine Mühle anzulegen, um der Mühle zuWulften nicht zu schaden, Uber welche die von Uslar die „overicheit und herscliop" besitzen.
1520, Septbr. 29. 895.
Orig. im Besitze des Frhrn. H. von Uslar-Gleichen zu Dresden.
Wedekind von Ussler, des seel. Mauritius Sohn, und Anna, seine Frau, verkaufenwiederkäuflich für 300 Rhein. Goldgulden den Zehnten vor Sieboldshausen an Marfze Knippink.
(Siegel ab.)
1520, Novbr. 21. 896.
Orig. in den Supplementen zu den Copial-Büchern vol. IV im Archive der StadtGöttingen.
Wedekint von Ussler entschuldigt sich bei dem Rathe zu Güttingen, dass er nichthabe erscheinen können, um die Streitigkeiten wegen der Lengderburg zu beseitigen, weilseine Freunde von Oldershausen und von Hanstein nicht gekommen wären.
1521, Febr. 7. 897.
Copialbuch Nr. CLI, fol. 104—106 im Staatsarchive zu Magdeburg.
Vertrag zwischen Elisabeth, geb. von Bleichenrode, Wittwe des Otto von Western-hagen einerseits, und Wedekint von Usslar anderseits, Uber etliche Güter und Zinsen, welchevon dem seel. Ernst von Usslar, ihrem ersten Gatten, herrühren.
1521, Febr. 7. 898.
Copialbuch Nr. CLI, fol. 106 u. 107 daselbst.
Vertrag zwischen der Wittwe Margarethe Lorengel und deren Kinder einerseits undWedekint von Usslar anderseits, etliche Korngülte und Leibzuchten zu Hattorf betreffend.
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