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1528, August 16. 907.
Orig. im Besitze des Frhrn. H. von Uslar-Gleichen zu Dresden.
Wedekind von Ussler verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau und seiner beiden SöhneChristoph und Jost 2 Malter Korn und Hafer jährlichen Zinses aus den Einkünften seines,zur Zeit vom kleinen Hans Borcherdes bewohnten Vorwerkes zu Bremke an den in derMühle zu Rorberg wohnenden Hans Oberfeit für 20 Gulden Schreckenberger.
(Mit gut erhaltenem Siegel des Ausstellers.)
1528, Octbr. 23. 908.
Vidimirte Copie im Besitze desselben.
Der Knappe Wedekind von Ussler verkauft 6 Lübische Schillinge, weniger 11 Pfennige,jährlicher wiederkäuflicher Rente aus seinen Einkünften in der Feldmark zu Peddel vorSeesen und in dem Bleke daselbst an Heinrich von Buren um 31 Gulden.
1529, März 23. 909.
Orig. Familien-Lelms-Archiv.
Wedekynt von Ussler verkauft wiederkäuflich eine Wiese unter dem Berndesberge anHeinrich Hatenkerl für 15 Mark Gotting. Währung.
(Siegel ab.)
1529, August 23. 910.
Gesch. des Geschlechts der von Hanstein, I, ürkk., S. 55; II, S. 187.Notariats-Instrument von Joli. Franc, Cleriker des Mainzer Bisthums, worin sich Ottovon Kerstlingerode bei dem Gericht zu Gelliehausen durch Abgeordnete protestando verwahrtgegen Wittekind von Uslar, der eine Hufe Landes in der Flur von Benniehausen in Anspruchnimmt, woselbst sich das Gericht auch versammelt.
1530, Octbr. 27. 911.
Orig. L.-H.-Arcliiv zu Wolfenbüttel. —- Harenberg, Hist. eccles. Gandersli. S. 1632.Aebtissin Gertrud zu Gandersheim überträgt auf Präsentation des Wedekind von Usslardem hildesheimer Cleriker Johann Macken die durch den Tod Conrads Schonefeld erledigteSt. Johannis-Capelle im Stifte zu Gandersheim.
1531, Juni 3. 912.
Orig. in den Lehnsakten der Familie.
Revers des Tyle Weber, Bürger zu Seesen, über 44 Morgen Land in der Feldmarkzu Pedel vor Seesen, mit denen er von Wedekind von Usler belehnt ist.
1531, Juli 1. 913.
Orig. (Certer) im Besitze des Frhrn. II. von Uslar-Gleichen zu Dresden.Uebereinkunft zwischen den streitigen Parteien, Wedekind von Ussler und HermannHomester, durch Vermittelung des Hans von Sneyen, Bürgermeister, und Hans Kyne, Raths-herr zu Göttingen, wonach Ersterer dem Letzteren 10 Ellen schweren Göttinger Tuchesgeben soll.
(Mit Siegel des Wedekind v. U.)
1531, Septbr. 24. 914.
Orig. Familien-Lelms-Archiv.
Wedekindt, Cristoffell und Jost, Vader und Sone von Ussler und Anna von Ussler, desvorgenanten Wedekindes eliche Huisfrow, verkaufen wiederkäuflich ihr grosses Vorwerk zuBenniehausen an Hans Kyne, Rathmann und Bürger zu Göttingen, für 60 Mark Gotting.Währung, um sich die Rüstung gegen die Türken zu beschaffen.
(Mit beschädigtem Siegel Wedekinds v. U.)