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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
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486
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1464, August 1. 770.

Orig. L.-H.-Archiv zu Wolfenbüttel.

Knappe Hans von Freden, Solm des verstorbenen Sifert von Freden, entsagt allenAnsprüchen auf die Güter des verstorbenen Beseke von Freden, die das Kloster Klus vondiesem, seinen Erben und den von Uslar an Zehnten, Meierhöfen, Kothöfen, Fischereien,Kirchlehen etc. zu Klein-Freden besitzt, und erbittet dafür eine jährliche Memorie für sichund seine Eltern.

1464, Septbr. 29. 771.

Orig. Staatsarchiv zu Hannover. — Neues vaterl. Archiv, 1826, II, S. 269. (fehlerhaft.)Gunzell von Grone d. Ä. erklärt mit Wissen und Willen seiner Söhne, dass sie8 Gulden jährlicher Einnahme von den 5 Mark Gotting. Währung, welche das Stift Marien-garten ihm von Mechelmeshusen auf Michaelis jährlich geben müsse, an die geistlichen Jung-frauen zu Höckelheim. Osterheide Recke und Gilde von Uslere, verkauft hätten.

1464, Decbr. 7. 772.

Orig. Staatsarchiv zu Hannover. (Pless. Archiv.)

Diedrich, Jorge, Mauricius und Hildebrand von Usslar auf dem alten Hause, Vettern,stellen einen Revers aus, dass Landgraf Ludwig II. von Hessen sie belehnt hat mit denGütern, welche von dem wenige Ernst von Usslar vom alten Hause auf Ernst und Hans denJüngeren von Usslar auf dem neuen Hause gekommen und von diesem an den Vater desLandgrafen verkauft worden waren. Es sind Güter zu Bredenbeck, Gellingehausen, Bennige-hausen, Witmarshausen, Wulmershausen, Sattenhausen und Rettmarshausen und alle um dasalte Haus zu den Gleichen gelegene Güter des verst. wenige Ernst von Usslar. Auch hatder Landgraf sie belehnt mit dem Antheil des sei. Ernst und Hans von Usslar, mit welchemdie sämmtlichen Uslar auf dem neuen Hause zu den Gleichen und auf dem alten Hause zu-sammen beliehen sind, ausgenommen die Lehen, welche die genannten Ernst und Hans vondem neuen Hause Gleichen dem verstorb. Landgrafen zugleich mit dem neuen Hause verkauftund aufgelassen haben. Der verst. Landgraf hat den obengenannten Ausstellern des Reverses200 Rhein. Gulden gegeben, wogegen die von Uslar vom alten Hause ihm eigene freieGüter aufgelassen haben, nämlich Diedrich und sein verst. Vater Gunter das Vorwerk zuGellingehausen, und Jorge, Mauricius und Hildebrand ein Vorwerk ebendaselbst. Auch mitdiesen Gütern hat Landgraf Ludwig II. sie jetzt belehnt und sie wollen daher seine getreuenMannen sein. ! )

1464, Decbr. 7. 773.

Orig. (sehr beschädigt) Staatsarchiv zu Marburg. (Cell. 324 v. Uslar.)

Dieterich von Usslar bekennt, von Landgraf Ludwig II. von Hessen die nachbenanntenGüter, die er (Uslar) dem Hofmeister Sr. Gnaden, dem Herrn Hermann Lugeinn (?) abgekauft,zu Mannlehn erhalten zu haben: den Zehnten zu Brochthusen, den halben Zehnten zu Hilges-husen, wie sie Albrecht von der Bremen und Heinrich von Minnigerode zuerst, und nachihnen jener Hofmeister zu Lehn gehabt, ausserdem 4 Hufen zu Walbronshusen, welche dieSchröder zu Lehn gehabt haben, wofür er ihm den Lehnseid leistet.

(Siegel ab.)

1465, Januar 21. 774.

Aus „Acta spec. betreffend die Hospital-Stiftung zu Reinliausen", Bericht II, S. 9.

(Kgl. Lancldrostei Hildesheim, Registratur-Äbth. II, A.) — Schmidt, Gotting. Urkb.,

II, S. 278.

Diderick van Uslar, weil. Gunthers Sohn, verspricht, dass er und seine Nachkommendie Güter, welche er an Hans und Ernst van Uslar wiederkäuflich verkauft habe (Lutken-Lengede, Diemarden, Gellingehusen), und welche diese dem Hospitale zu Reinliausen gegebenhaben, nicht durch Andere wolle einlösen lassen; nur sich und seinen Leibeserben behält erdas Recht der Einlösung vor, wenn diese die Güter für sich behalten wollen.

)) Der Orig.-Lehnbrief des Landgrafen Ludwig II. von Hessen von demselben Tage befindet sichim Familien-Lehns-Archive; eine Copie im Staatsarchive zu Hannover. — Vgl. Reg. 700.