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1 (1888) [Hauptbd.]
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1462, Mai 26. 758.

Schmidt, l. c., II, S. 263, Anmerk.

Detmar von Hardenberg, Domherr zu Hildeslieim, und das Kloster Weende verkaufenan Ernst und Dietrich von Uslar zu Gunsten des Hospitals zu Reinkausen für 200 fl. ihreGerechtigkeit, die sie an der Hiilfte von 3 '/ 2 Hufen und J / 4 Zehnten in Ballenhausen haben,von Katharina, der Wittwe Günthers von Rusteberg herrührend, der sie von Hans undBode von Bodenhausen zugekommen sind.

1462, Mai 28. 759.

Wolf, Gesch. des Geschl. von Hardenberg, I, Urkb., S. 152.

Erklärung des Bischofs Ernst von Hildeslieim, wie es mit dem Schlosse Lindau,welches die letzten 6 Jahre dem Stifte zu Mainz gehört und von diesem für diese Zeit demDidericke van Usler amtsweise eingegeben war, in Rücksicht des Erzstiftes Mainz sollegehalten werden.

1462, Juni 8. 760.

Origg. in den Staatsarchiven zu Hannover u. Marburg. — Wenck, liess. Landesgesch.,II, Äbtli. 2, S. 697, Note a.

Landgraf Ludwig II. von Hessen errichtet mit den Gebrüdern Jürgen, Mauricius undHildebrand von Usslar, Söhnen des verstorbenen Wedekind, einen Vertrag. Sie tragen ihmihren Theil ihres Schlosses zu den „Gliechen", genannt das „aldekusz" auf, und machendasselbe zu seinem offenen Schlosse gegen Jedermann, mit Ausnahme der Herzöge vonBraunschweig und Lüneburg. Die von Uslar sollen nicht gestatten, dass er und die Seinenin dem genannten Schlosse oder von demselben aus beschädigt werden. Auf sein Verlangensollen sie ihm das Schloss öffnen, wenn er „gejagt oder gedrungen" wird, oder wenn erdasselbe zu seinen Kriegen gebrauchen will. Wenn die von Uslar ihren Theil des Schlossesverpfänden, versetzen oder verkaufen wollen, so sollen sie ihm denselben anbieten und ihnzu ihrem Theil des Schlosses kommen lassen. Für dies Alles will er sie beschützen undbeschirmen, wie andere seine Mannen, Lande und Leute, wo er ihrer zu Ehre und Rechtmächtig ist. Es sollen auch alle Untersassen und die zu dem Schlosse gehören, ihn vorseinem Schaden warnen, wo sie denselben vernehmen.

(Das Orig. zu Marburg mit 3 Uslar'schen Siegeln.)

1462, August 24. 761.

Orig. in den Lehnsakten der Familie zu Hannover, (ol. Mainz und Quedlinburg,vol. I, S. 3.)

Diderich von Ussler als eyn eldisster stellt der Aebtissin Hedwig zu Quedlinburg einenLehnrevers Uber folgende Güter aus: die Dörfer Bernsrode und Dudenborn; das DorfImmingerode mit dem Kirchlehn; 2 Vorwerke zu Desingerode; 1 Hof, 1 Vorwerk und 2 Hufenzu Westerode; 4 Hufen zu Seeburg; 4 Hufen zu Ebergötzen und Radolfsliausen, 2 Hufenvor Duderstadt.

(Mit Spuren des Uslar'schen Siegels.)

1462, Septbr. 1. 762.

Venturini, Handb. d. vaterl. Gesch., II, S. 571. — Rehtmeier, Braunschw.-Lüneb.Chronik, S. 742. — Havemann, l. c. (v. J. 1837), I, S. 259. — Brakenhoff, Gesch.d. hannov. u. braunschw. Lande, S. 119.

In der zwischen den Grafen von Oldenburg um den Besitz der Herrschaft Delmenhorsthervorgerufenen Fehde rettet der Knappe Hans von Uslar (der lange Hans) den HerzogWilhelm d. Aelt. (den Siegreichen) von Braunschweig auf der Borstelheide bei Siderförde. Q

') Siderförde nicht aufzufinden. Wahrscheinlich ist Siedenburg, n.-w. von Nienburg a. d. W.gemeint, in dessen s.-ö. Richtung das Dorf Borstel liegt, welches der Borstelheide den Namen wirdgegeben haben. Man könnte auch an Syke denken, in dessen Nähe ebenfalls ein Dorf Borstel liegt. Daaber v. Halem, Gesch. d. Herzogth. Oldenburg (1794), I, S. 340 die Borstelheide in die Nähe eines unbe-kannten Dorfes Siberg legt, so möchte ich mich für Siedenburg entscheiden, woraus durch LesefehlerSiberg entstand, (vgl. S. 85, Note 4.)