Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
404
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1358. 260.

Copie im Archive zu Schloss Adelebsen.

Dithmar, Barthold und Bodo von Adelebsen kaufen die Dörfer Erbsen und Lödingsenmit der dazu gehörenden Gerichtsbarkeit von Heinrich. Hermann und Hildebrand von Usslar.

1360, Januar 6. 261.

Jcieger, Urkb. des Klosters Teistungenburg (Beil. z. Oster-Programm der Kgl. höh.Bürgerschule zu Duderstadt v. J. 1879), II, S. 52, Nr. 117.

Knappe Siegfried von Bülzingsleben verkauft dem Kloster Teistungenburg sein Vor-werk zu Immingerode für 55 Duderstädt. Mark.

Unter den Zeugen erscheinen: her Tyderich von Kerstelingherode ritter . . Tyle singevettere und Hildebrant von Uslere. knechte etc.

(Orig. mit rundem Uslar'schen Siegel.)

1360, Januar 6. 26*2.

Jaeger, l. c., II, S. 53, Nr. 118.

Siegfried von Bülzingsleben, Knappe, verkauft dem Kloster Teistungenburg sein Vor-werk zu Immingerode für 80 Duderstädt. Mark wiederkäuflieh; falls aber die Aebtissin(Agnes II.) von Quedlinburg, von der es zu Lehn geht, ihre Rechte aufgiebt, eigenthümlich.

Unter den Zeugen erscheinen: her Dyderik von Kerstelingerode, ridder, Dyderik singeveddere und Hildebrant von Usslere, knechte etc.

(Orig. mit gut erhaltenem Uslar'schen Siegel.)

1360, Januar 16. 263.

Reinhäuser Copialbuch IV, (Staatsarchiv z. Hannover) S. 101. Kotzebue, l. c.Derselbe, gründl. Erläut. von 223 adel. Farn. (Mscpt.,L.-H.-Archiv zu Wolfenbüttel)II, S. 1214.

Hermannus, domini Heisonis et Hildebrandus, domini (?) Tilonis filius ab Uslar kaufenvom Kloster Reinhausen ein kleines Grundstück in Diemarden, welches früher Hermannus abUslar, decanus (1355) in Reinhausen gehabt hatte, und assigniren aus demselben einengewissen Zins an dem neuen Altare im Umgange, damit daselbst zu ihrem und der IhrigenGedächtnisse jährliche Sacra gefeiert werden möchten.

1360, Mai 5. Gotha. 264.

Orig. Haupt-Staatsarchiv zu Dresden.

Ernst und Jan gebruder von Usseler versprechen den Landgrafen Friedrich (d. Strengen),Balthasar und Wilhelm I. (d. Einäugigen) von Thüringen, Markgrafen zu Meissen, mit ihrerVeste Neuengleichen gegen Jedermann zu dienen, ausgenommen den Herzog Ernst vonBraunschweig d. J., ihre Burggenossen auf dem genannten Hause zu den Gleichen undDiethmar von Hartenberg.

Zeugen: Herr Dietrich Graf zu Hohnstein, Herr Fridrich von Wangeheim, HerrKristan von Wiczleiben, Herr Heinrich von Kothewicz, Herr Arnold Judemann, Herr ReinhardRost, Herr Jan von Lengeveit, Ritter u. a.

(Mit beiden gut erhaltenen Siegeln der Aussteller; Balken oben 3 Mal, unten 2 Mal gezinnt.)

1360, Mai 5. Gotha. 265.

Copial 27, Bl. 49 b daselbst. Cramer'sehe Extracte daselbst.

Friedrich (d. Strenge), Balthasar und Wilhelm I. (d. Einäugige), Landgrafen inThüringen und Markgrafen zu Meissen, geben den gestrengen Ernst und Jan, gebrudern vonUsseler, 100 Schock breite Groschen zu nächsten Weihnachten, wofür sie mit ihrer Veste,dem neuen Hause zu den Gleichen den drei Landgrafen zusammen, wie auch jedem besonders,lebenslänglich dienen und die Veste ihnen offen halten sollen. Ausgenommen sind die indem vorstehenden Regest Genannten.

Die Landgrafen wollen die Besitzer gegen Jedermann vertheidigen und wenn sie desgenannten Hauses in ihren Kriegen bedürfen, die Kosten tragen, auch falls es verloren geht,nicht ohne der Besitzer Willen Frieden schliessen.