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sowie für die Söhne Melchiors v. U. die Güter zur Soese und Berka für 7100 Thlr. anseinen Vetter Schöneberg Spiegel zum Desenberge und Werna und dessen Brüder, denendie Güter von ihren Vätern verpfändet waren. (Beg. 999.) Am 3. Septbr. 1593 gebendieselben Brüder und Vettern dem im Jahre 1591 vom Kaiser Rudolf II. mit demBeinamen „von Olenhusen" in den Adelstand erhobenen») braunschw. CammerrathDr. Joachim Götz einen Expectanz-Lehnbrief auf die von Niehaus'schen Lehen in Stadtund Amt Uslar, und substituiren für den Fall des Aussterbens von dessen Mannsstammeden Dr. jur. Johann Jagemann, fürstl. braunschw. Kanzler. (Reg. 1001.) Am 16. August1594 treffen wir Hans Ernst als Ausschuss-Mitglied der calenbergischen Landstände aufdem Landtage zu Elze, den herzoglichen Revers besiegelnd, durch welchen die Landschaft216 000 Thlr. fürstlicher Schulden übernahm, welche noch aus der Zeit des ver-schwenderischen Herzogs Erich's II. (d. J.) herrührten. (Reg. 1003.) Kaum zwei Jahrespäter verpfänden Hans Ernst, seine Brüder und Vettern dem vorgenannten KanzlerJagemann ihren bis dahin an Hans Ernst von Gladebeck verpfändeten Zehnten zuWulften für 1800 Thlr. auf 9 Jahre. (Reg. 1007.) Am 22. Novbr. 1596 schliessendieselben Uslar mit dem Amtmann des Eichsfeldes, Lippold von Strahlendorff, einenVergleich über das Dorf Sieboldshausen. (Reg. 1009.)
Inzwischen war Hans Ernst v. U. im Dienste des Herzogs Heinrich Juliusvon Wolfenbüttel bis zum Obersten avancirt. In dieser Charge erhielt er im Jahre 1596vom Herzoge den Auftrag, den hessischen Amtmann aus Radolfshausen zu vertreiben,das Am t, in Besitz zu nehmen und die Unterthanen dem Herzoge und dessen Hausehuldigen zu lassen. (Reg. 1010.) Die Veranlassung zu dieser Massregel war folgende:Der Landgraf Wilhelm IV. von Hessen hatte nach dem am 22. Mai 1571 erfolgten TodeDietrich's IV., des letzten Edelherrn von Plesse, ohne Rücksicht auf die Einreden derRäthe des abwesenden Herzogs Erich's II. (d. J.), dessen herrenlose Herrschaft eingezogen.Das Amt Radolfshausen fiel allerdings an die Herzöge von Grubenhagen zurück. Weilaber der Landgraf die Herrschaft unverkürzt zu besitzen wünschte, so kaufte er denkinderlosen Herzögen Wolfgang und Philipp II. von Grubenhagen das ganze Amt mitEinwilligung des Kaisers, aber ohne Einholung des Consenses der Agnaten, am24. August 1577 für 30 000 Thlr. ab. Gegen jährliche Erlegung von 1200 Thlr. bewilligteer den Herzögen die lebenslängliche Nutzniessung. Allein kaum war Herzog Philipp II.,der seinen Bruder Wolfgang um ein Jahr überlebte, im Jahre 1596 gestorben, so liessHerzog Heinrich Julius, weil er als Erbe Philipp's den einseitigen Verkauf eines braun-schweigischen Lehens als ungültig ansah, das Amt Radolfshausen durch seinen OberstHans Ernst v. U. in der oben angegebenen Weise in Besitz nehmen, und behauptetesich darin trotz des von dem Sohne und Nachfolger des Landgrafen erhobenenWiderspruches.
Anscheinend in Anerkennung der energischen und glücklichen Durchführungdieses Auftrages ernannte Herzog Heinrich Julius den Oberst Hans Ernst v. U. zu seinemRath „von Haus aus", d. h. im ausserordentlichen Dienste. Seine d. d. Wolfenbüttel23. December 1596 ausgefertigte Bestallung 2 ) gewährte ihm eine jährliche Einnahmevon 100 Thalern Gehalt, dazu die gewöhnliche Winter- und Sommerkleidung für ihnund zwei reisige Diener, Hafer für 3 Pferde, sowie als Deputat 4 Scheffel Roggen,4 Scheffel Gerste, 4 Stoppelschweine und einen Ochsen aus dem fürstlichen AmteRadolfshausen. Aber zur Bestreitung des Aufwandes am fürstlichen Hofe zu Wolfenbüttelund für den Unterhalt einer zahlreichen Familie reichten die Einnahmen des Oberstennicht aus. Wiederum musste zu Verkäufen geschritten werden und wiederum war esder Kanzler Jagemann, welcher im Jahre 1597 die Uslar'schen Güter zu Wenzen(Wenthausen) mit Zehnten etc. und allem Zubehör, zwei Wiesen zu Erzhausen, sowieihre sämmtlichen Güter im Amte Greene für 500 Rh. Goldgulden und 200 Thlr. erstand.(Reg. 1011.)
Noch am Ende d. J. gerieth Hans Ernst als senior fam. mit den Herrenvon Bodenhausen über den ihnen angeblich vor Zeiten verpfändeten, dann verlorengegangenen und nun bei ihnen gefundenen Theil eines Uslar'schen Zehntens zu Ballen-hausen in Streit. (Reg. 1012.) Bevor dieser ausgetragen war, gab der Herzog seinemKriegsrathe Hans Ernst v. U. im Jahre 1598 ein neues Zeichen seines Wohlwollens
1) Deutscher Herold, Zeitschrift für Heraldik etc., XIV. Jahrg., 1883, Nr. 5, S. 53. — 2 ) Orig.
im Landeshauptarchive zu Wolfenbüttel. Vgl. Reg. 1014.