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welches sie von Münden aus, wo sie trotz ihrer im Jahre 1546 geschlossenen zweitenEhe mit dem Grafen Poppo von Henneberg noch ferner Hof hielt, an den Rath zuGöttingen richtete, und sich missbilligend darüber aussprach, dass Christoph v. U. auf Ur-fehde entlassen sei. (Reg. 947.) Und acht Jahre später erkennen wir aus archivalischenFragmenten,dass Christoph noch immer in den Zeiten des Faustrechts zu leben wähnte,in denen Selbsthülfe erlaubt war. So war er beschuldigt, im Jahre 1555 oder 56 mitLudolf von Gladebeck u. Ä. einen Einfall in das Gebiet von Gross-Vargula unternommenzu haben und befand sich dieserhalb zu Münden in Haft. Als die zur Untersuchungder Sache nach dort entsandten Räthe der Stadt Erfurt am 12. April 1556 daselbsteintrafen, machte Christoph in der folgenden Nacht seine Wächter betrunken und ent-wich aus dem Gefängnisse. Herzog Erich II. (d. J.) meldete dies unterm 15. April demLandgrafen Philipp I. von Hessen mit dem Ersuchen, auf Christoph v. U. um so strengerfahnden zu lassen, als er seit Jahren die Landstrassen unsicher gemacht habe und seinestrenge Restrafung eine für die Wahrung des Landfriedens dringend gebotene Noth-wendigkeit sei. (Reg. 956.) Dagegen vertheidigte sich Christoph in einem an seineVerwandten gerichteten Schreiben vom 18. Mai 2 ) mit der Betheuerung, er sei bei demUeberfall zu Vargula nicht betheiligt gewesen und habe auch niemand dazu verleitet.
Leider sagt uns Reg. 961 nicht, welche von den Brüdern auf Altengleichen undWake im folgenden Jahre unter den Rittmeistern Hans von Oldershausen und Silvestervon der Malsburg in's Feld zogen. Wahrscheinlich folgten sie dem unruhigen Erich II. (d. J.)in den Dienst König Philipp's II. von Spanien und halfen am 10. August 1557 den Siegvon St. Quentin erringen.
Als Erich seine abenteuerlichen Züge 1563 unterbrach und in Norddeutschlandauftauchte, schien es eine Zeitlang, als ob seine mit dem Gelde des gebrandschatztenBischofs Bernhard von Münster betriebenen Werbungen gegen Dänemark gerichtetwären. Dies mag den Herzog August von Sachsen, den Schwiegersohn des Dänenkönigs,veranlasst haben, mit dem Herzog Heinrich II. (d. J.) von Braunschweig, welcher durchErich's masslose Verschwendung sein muthmassliches Erbe gefährdet sah, gemeinsameMassregeln der Abwehr zu berathen. So erklärt es sich, dass Christoph v. U. am21. Mai 1564 dem anscheinend für August von Sachsen werbenden Barthold von Wintzinge-rode bescheinigte, auf jedes der vier gerüsteten Pferde, die er dem Herzog innerhalb14 Tagen mit Knechten und Harnisch an den geforderten Ort zu stellen bereit sei,das Wartegeld mit 10% Gulden vom 1. Juni bis I. September empfangen zu haben.(Reg. 965.) Schwerlich folgte aber dieser Anwerbung die kriegerische Aktion, da Erich,plötzlich die Richtung seines Marsches ändernd, sich nach Preussen wandte, wo derZug schnell ein ruhmloses Ende fand. 3 )
Es ist dies die letzte kriegerische Handlung, welche Christoph's Namen nennt.Zwei Jahre später scheinen die Nachkommen jenes Gruelein, den wir als einen derMörder des jungen Heinrich von Bodenhausen kennen lernten, Rache an dem alterndenChristoph v. U. versucht zu haben, in Folge dessen dieser sich veranlasst sah, denKlaus Gruelein zu fangen und ihn an Wilke von Bodenhausen auf Neuengleichen aus-zuliefern, der ihn aber bald wieder frei gab. (Reg. 969.)
Als ältester Sohn Wedekind's II., dessen Kinder nach seinem Tode die Uslar'scheFamilie allein repräsentirten, trat Christoph schon früh an die Spitze der Familiengeschäfte,und die lange Reihe der von ihm in dieser Richtung in den Jahren von 1541 bis 1564ausgestellten Urkunden 4 ) legt Zeugniss dafür ab, dass er trotz seines unstäten Charaktersdem Seniorate mit Treue vorgestanden hat. Den Verlust eines mit dem Kloster Clusvor Gandersheim geführten Processes über das Pfarrlehn zu Klein-Freden vermochte erfreilich nicht abzuwenden. (Reg. 967.)
Durch seine in einem unbekannten Jahre ihm angetraute Gemahlin Wilhelmineaus dem westfälischen Geschlechte von Pladise wurde er Mitglied der Ritterschaft derGrafschaft Ravensberg. (Reg. 963.)
Als letzter Uslar, der sich Knappe nennt (Regg. 929, 934), beschloss Christoph,etwa 60 Jahre alt und nur zwei Töchter hinterlassend, im Jahre 1566 oder 1567sein Leben.
') Im Staatsarchive zu Magdeburg, s. r. Gebiet von Erfurt, Sachsen Nr. 21. —■ 2 ) Daselbst. —
3 ) 0. von Heinemann, 1. c., II, S. 325 u. ff. — 4 ) Vgl. auch Regg. 931 u. 9(52.