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9) Seinen Vogt Christian Gunters habe er an dieser Mordthat völlig unschuldiggehalten.
10) Keinen der Uebelthäter habe weder er noch die Seinen ersucht, ihn dieserThat wegen zu entschuldigen, ihnen auch dieserhalb nichts versprochen oderzugesagt.
Nach Ablegung dieses Eides und nach Besiegelung der darüber ausgestelltenUrkunde (Reg. 938) durch den Landgrafen, sowie durch Reinhard von Boyneburg- undHans von Wangenheim für Melchior von Bodenhausen, und durch Melchior von Kutzlebenund Ludolf von Oldershausen für Christoph von Uslar, versöhnten sich die Parteien.
Die Begegnung Christoph's mit dem Landgrafen in Cassel scheint von LetzteremAngesichts der wachsenden Gefahr, welche den schmalkaldischen Bundesgenossen vondem vertriebenen Herzog Heinrich II. (d. J.) von Wolfenbüttel, dem leidenschaftlichstenGegner der Lutherischen, drohte,') benutzt worden zu sein, die Unterstützung seinerVasallen auf Altengleichen zu gewinnen. Ob es dabei zu festen Abmachungen kam, istunbekannt. Wir vermögen (aus Reg. 939) nur zu erkennen, dass Christoph und seineBrüder bei der Herzogin Elisabeth von Braunschweig, der Vormünderin und Mitregentinihres Sohnes Erich II. (d. J.) denuncirt wurden, den Landgrafen zu ihrem Schutzfürstenerwählt zu haben mit der Verpflichtung, ihm vom Schlosse Altengleichen zu Landtagenzu folgen, auch Schätzung und Dienste zu geben. Dem entgegen erklärte Christoph mitseinen sämmtlichen Brüdern am 20. Februar 1545, dass sie solche Absicht nicht gehabt,sich auch niemals einer fremden Herrschaft verpflichten würden. (Reg. 939.)
Mit der schon im Herbste d. J. folgenden, einem Racheacte nicht unähnlichenPlünderung des Schlosses Altengleichen durch landgräfliche Soldaten ist die volleWahrheit dieser Erklärung freilich schwer zu reimen. Der Landgraf vereinigte bekanntlichMitte October 1545 seine Heerhaufen mit denjenigen des Herzogs Moritz von Sachsenund des Plerzogs Ernst von Grubenhagen vor Northeim, um gegen den zum Kampfe fürsein Eigenthum heranrückenden Herzog Heinrich II. (d. J.) von Wolfenbüttel den Besitzdes sequestrirten Landes zu behaupten. Herzog Heinrich wurde am 21. October vondem weit überlegenen Heere seiner protestantischen Gegner beim Kloster Höckelheimgeschlagen und gefangen genommen.
Aus der Geschichte der Gleichen (Seite 41) ist uns bekannt, dass vor oder nachdiesem kriegerischen Erfolge des Landgrafen von Hessen einer seiner Obersten, nachdemer zuvor bei Melchior von Bodenhausen auf Neuengleichen verweilt hatte, vor das SchlossAltengleichen kam, durch List den Zutritt zu demselben gewann und trotz seines, derWittwe Wadekind's II. v. U. gegebenen Ehrenwortes dasselbe völlig ausplündern liess.Als Grund dafür wird später (Reg. 990) angegeben, Christoph habe sich geweigert, demLandgrafen in Person zu dienen und ihm mehr Pferde, als die beiden gesandten zustellen. Ob dies wirklich der einzige Grund war, und wie weit etwa die Casseler Be-gegnung, sowie die nach Reg. 942 dem Feinde des Landgrafen von zwei BrüdernChristoph's geleistete Hülfe von Einfluss war auf die brutale That, verbirgt sichunserm Blicke.
Mit Otto von Kerstlingerode, dem Theilbesitzer an Altengleichen, war Christophund seine Brüder über Neubauten in Sennickerode in Streit gerathen. Die HerzoginElisabeth citirte die Parteien auf den 16. Juni 1545 zu sich nach dem ihr zum Leib-gedinge überwiesenen Schlosse in Münden, um die Differenzen zu schlichten. (Reg. 941.)
Noch in demselben Jahre übernahm der jetzt achtzehnjährige Sohn Elisabeth's,Flerzog Erich II. (d. J.), die Regierung der väterlichen Lande. Uneingedenk seines derMutter geleisteten Schwures warf er den evangelischen Glauben ab und trat auf demReichstage in Regensburg für den bevorstehenden Kampf in den Dienst des Kaisers.Mit ihm fand sich an der Donau auch der Markgraf Albrecht von Brandenburg-Culmbachein, in dessen meist aus braunschweigischen Adeligen bestehendem Heere im Jahre 1546Christoph von Uslar mit acht Pferden in dem Fähnlein des Rittmeisters Johann vonder Asseburg diente. (Reg. 943.)
Zwei Jahre später war Christoph wieder in der Heimath, wo er sogleich in nichtnäher bekannte Händel gerieth, welche ihn abermals in die I-Iaft der Stadt Göttingenführten. Das sehen wir aus einem Schreiben der Mutter Erich's II. vom 21. Mai 1548,
') Näheres bei 0. von Heinemann, Gesch. von Braunschw. und Hannover, II, S. 359 u. ff.,S. 372 u. ff.