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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
221
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er wolle es mit seinen Genossen theiien. Sie selbst habe nichts davon bekommen; nurdasjenige, was ihr Mann davon gekauft, habe sie mit genossen.

Da Melchior von Bodenhausen, der Vater des Ermordeten und Pfandinhaberdes Schlosses Neuengleichen, 1 ) Vasall des Landgrafen Philipp I. (des Grossmüthigen)von Hessen war, so nahm dieser sich der Sache bei dem Herzog Erich I. (d. Aelt.)von Braunschweig an, und beide Fürsten erliessen zusammen eine Citation an Christophvon Uslar, worin dieser als Mitwisser und Helfer der That zu einem peinlichen Gerichts-tage nach Cassel geladen wurde, um mit den Gefangenen confrontirt zu werden. (Reg. 922.)Aus dem Protokoll dieses Gerichtstages, 2 ) welcher am 22. März 1536 stattfand, wissenwir nur, dass über den Hans Voipel die Leibesstrafe verhängt wurde, und dass manhierbei nicht bloss die Richter, sondern auch den Nachrichter hörte, indem es heisst:

der Nachrichter Erkennt zu recht, Er wolle Hansen Voipeln Annemen, uff dieschemstadt füren, in flirr stucken hawen und jedes firthel uff ein Rath legen,"welches Urtheil alsbald vollzogen wurde.

Christoph v. U. war zu dem Termine nicht erschienen, entschuldigte aber seinAusbleiben dem Landgrafen gegenüber mit dem ihm verweigerten sicheren Geleite. Erhabe deshalb seine Freunde zu dem Verhöre geschickt, denen man aber ebensowohlverweigert hätte, mit dem Gefangenen in Gegenwart der fürstlichen Räthe zu reden, wieman auch seinem Verlangen nach Aufschiebung der Hinrichtung bis nach ausgemachterSache und Erkenntniss seiner Unschuld nicht stattgegeben hätte. Hierüber müsse ersich um so mehr beschweren, als er Voipel's Aussagen ganz in Abrede stelle, und bittenmüsse, dass ihm gestattet werde, sich zu rechtfertigen. Der Landgraf erwiderte daraufdem Christoph v. U. d. d. Cassel den 10. Juni 1536, dass er, sobald mit Herzog Erichwürde Rücksprache genommen sein, Antwort erhalten solle. Wie diese ausgefallen,erfahren wir nicht. 3 )

Das letzte über die Sache bekannte Aktenstück betrifft eine auf VeranlassungMelchiors von Bodenhausen vor dem plessischen Gerichte am 29. Juni 1536 zu Protokollgegebene Aussage des Martin Grossheim, des Oheims von Hans Gruelein. 4 ) Danachhat letzterer jenem gegenüber den Thatbestand der Ermordung ganz so angegeben, wiebei seiner amtlichen Vernehmung mit dem Hinzufügen, seine Complicen hätten ihn nachVollführung der That gezwungen, dem Edelmanne den zerbrochenen Spiess zwei Maldurch den Leib zu stossen.

Hans Gruelein und Toldike Wolff wurden ebenfalls hingerichtet, jedoch erst vielspäter als- Voipel, wenigstens lässt sich dies von Wolff nachweisen, der nach einemRequisitionsschreiben 5 ) im Jahre 1542 gefänglich eingezogen und auf Ansuchen Christophsv. U. verhört wurde. Dass sie der verdienten Strafe nicht entgingen, bezeugt einSchreiben Melchior's von Bodenhausen an den Herzog Erich II. (d. J.) von Braunschweigvom 20. Mai 1556 6 ), worin er diesen bittet, er möge, nachdem von den vierMördern seines Sohnes drei ihre Strafe empfangen hätten, bei den Grafenvon Stolberg veranlassen, dass auch der vierte Mörder, Hans Marggraf, welchen er alsHofmeister im Kloster Ilfeld ermittelt habe, inhaftirt werde. Ob auch ihn die von demalten Melchior von Bodenhausen beantragte Strafe, nachdem 21 Jahre seit der Thatverflossen waren, noch getroffen hat, geht aus den Akten nicht hervor.

Prüfen wir das vorliegende Material auf die Mitschuld Christophs an dem Ver-brechen, so erscheint er allerdings auf den ersten Blick als schwer belastet. Dennberuhen die Aussagen der Vernommenen auf Wahrheit, so gab Christoph den Mördernnicht nur Gelegenheit zur Flucht, sondern er entblödete sich auch nicht, von den demErmordeten abgenommenen Sachen ein seidenes Wams und eine goldene Hutschnuraus den Händen des einen der Mörder anzunehmen, als dieser ihn um freies Geleit bat.Ja selbst den alten Wedekind v. U., in dessen Gericht die That geschehen war, undseinen Vogt Kersten Gunters traf der Verdacht, Mitwisser des Mordes gewesen zu sein.Allein eine nähere Betrachtung der Sachlage zeigt uns diese in einem für die Beschuldigtenweit günstigerem Lichte. Die Thäter waren nicht Neulinge auf dem Pfade des Ver-brechens, wie das lange Sündenregister, welches dem Anstifter Voipel in den Akten

!) Der Landgraf von Hessen hatte ihm und seinem Bruder Hans noch im Jahre 1535 den Pfand-brief erneuert. (Stammtafeln der Familie von Bodenhausen etc., S. 174.) 2 ) Im Staatsarchive zuMarburg. 3 ) Akten daselbst. 4 ) Stammtafeln der Familie von Bodenhausen etc., S. 187. 5 ) ImStaatsarchive zu Hannover. 6 ) Neues vaterl. Archiv, 1831, II, S. 261.