wollte, bis der Streit zwischen ihm und der Elisabeth von Westernhagen über derenLeibzucht und Zinse ausgeglichen sei. (Reg. 924.) Auch wegen anderer Güter undZinsen war Wedekind mit ihr in Streit gerathen, der aber am 7. Februar 1521 durchVergleich beendigt wurde. (Reg. 897.)
96. Richardis. 1509. Richardis ist als Tochter Dietrichs V. v. U. in derBiographie ihres Bruders Ernst XV. bereits urkundlich bezeugt. Sie kommt nur einmalvor im Jahre 1509 (Reg. 868), und zwar als Gemahlin des Knappen Dietrich von Grone,welcher seit 1507 (Reg. 861) Pächter (Amtmann) auf dem, dem Rathe zu Göttingenversetzten Schlosse Friedland war. ') In dieser Stellung empfing er mittelst dererwähnten Urkunde von 1509 die Belehnung mit den darin genannten Gütern, welchenach dem kürzlich erfolgten Tode seines Schwagers, des Knappen Ernst XV. v. U., anden Lehnsherrn, den Edelherrn Dietrich zu Plesse, heimgefallen waren. Zugleich erhieltseine Gemahlin ihre Leibzucht an diesen Gütern.
Dietrich von Grone verliess als der Letzte einer langen Reihe von Pächtern ausseiner Familie Friedland im Jahre 1513 2 ) und trat anscheinend in den Pfandbesitz desAmtes Jühnde, welches der neue (und letzte) Pächter von Friedland, Otto von Kerst-lingerode, in diesem Jahre verliess. 3 ) Acht Jahre später war Dietrich nicht mehr inJühnde, da 1521 ein Johann von Grone als dortiger Amtmann genannt wird. 4 )
Ob seine Gemahlin Richardis damals noch lebte, erfahren wir nicht. Wir wissennur, dass sie 1499 schon in reiferen Jahren stand, denn in diesem Jahre wurdeihre Tochter Margarethe als Stiftsdame in das Kloster Katelnburg aufgenommen.(Regg. 853, 854.)
XIII. Generation.
97. Christoph. Geb. 1506 (?). 1521—1566. Wenn es richtig ist, dass Christophals ältestes der elf Kinder Wedekind's II. im Jahre 1506 geboren wurde, so warer 15 Jahre alt, als sein Vater ihm und seinem Bruder Jobst (Jost) im Jahre 1521 inder Person des Conrad Mosseler einen Lehrer gab, welcher für seine pädagogischeThätigkeit (jährlich?) 4 Malter Korn, 1 Schwein und 1 Rind erhielt. Ausserdem wurdenihm auf ein Jahr die Erträge der Schenke vor den Gleichen ohne Entgelt als Taferner(Wirth) überwiesen, wofür ihm anscheinend die Verpflichtung oblag, bei verschiedenenForderungen der Geistlichkeit seinen Flerrn zu vertreten. (Reg. 901.)
Nachdem Christoph im Jahre 1528 einem Verkaufe seines Vaters zugestimmt(Reg. 907), war er und sein Bruder Jobst 1531 mit den Vorbereitungen zur Theilnahmean einem Feldzuge gegen die Türken beschäftigt, indem sie Zwecks Anschaffung derdazu erforderlichen Rüstung ein Vorwerk zu Benniehausen mit Consens ihrer Elternfür 60 Mark Gotting, verpfändeten. (Reg. 914.) Nach dem Kriege scheint der hoch-betagte Wedekind seinem Sohne Christoph das Gut Wake abgetreten zu haben,wenigstens war er dort ansässig, als er im Jahre 1535 in den Verdacht gerieth, Mitwisseran der in der Woche nach Ostern d. J. auf dem Wege von Wake nach Landolfshausenverübten Ermordung des 20jährigen Heinrich von Bodenhausen, Melchiors Sohn, undseines Knechts, gewesen zu sein.
Hauptanstifter des Mordes war Hans Voipel, der Wirth zu Wake, seine Helferdie dortigen Einwohner Hans Gruelein, auch Peters genannt, Toldike Wolff und HansMarggraf.
Die Protokolle über die Vernehmung des Gruelein und des Voipel, sowie derEhefrau des Letzteren sind noch vorhanden. 5 ) Nach dem ältesten vom 17. Februar1536 sagt Hans Gruelein vor den Verordneten des Herzogs Erich I. (d. Aelt.) vonBraunschweig und der Edelherren von Plesse freiwillig (und im Wesentlichen) auswie folgt:
„Es war in der vollen Woche nach Ostern v. J., als Voipel mir vor der Thürseines Kruges in Wake erzählte, es wären zwei Wanderer bei ihm eingekehrt, von denender Eine ein Edelmann sei. Beide hätten viel Geld bei sich, und er wolle sehen, wie
') Siehe über ihn Hasselblatt u. Kaestner, 1. c. S. 51, Note, u. a. O. — 2 ) Schmidt, 1. c., II,
S. 184, Note. — 3 ) Hasselblatt u. Kaestner, 1. c. S. 57, Nr. 81 und Note 1. — 4 ) Daselbst, S. 108, Nr. 217. —
5 ) Gedr.: Stammtafeln der Farn, von Bodenhausen mit Belegen, S. 175 u. ff.; vgl. von Wangenheim,Beiträge zu einer Familien-Geschichte der von W., S. 990 u. ff.
28