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Sein Ableben wird durch sein letztes Erscheinen in der Urkunde vom 21. August1508 (Reg. 864) und durch die Angabe in Reg. 866, dass er am 17. Juni 1509 todtwar, begrenzt. Er starb vermuthlich in Göttingen, wo er ein Haus besass. (Reg. 881.)Da seine Ehe kinderlos geblieben war, so beerbte ihn sein Vetter Wedekind II. (Reg. 887.)
Vollstrecker seines letzten Willens waren seine Vettern Hans von Grone d. J.,Burgmann zu Gieboldehausen, und Joachim von Bodenhausen, welche am 10. Juli 1517dem Kloster Reinhausen bezeugten, dass Ernst v. U. demselben ein Legat von 300 Rh. Guldenund ein Capital auf Ritter Gieseler's Hof in Göttingen am Anger unter Verpflichtung zueiner jährlichen Memorie vermacht habe. (Reg. 885.)
Emsts Wittwe hatte inzwischen mit Otto von Hagen (Westernhagen) eine zweiteEhe geschlossen. Dieser machte Ansprüche auf das, seiner Frau von ihrem ersten Gattenals Leibgedinge testamentarisch überwiesene LIaus in Göttingen und verkaufte dasselbeim Jahre 1516 für 300 Gulden 1 ) an Hans von Bodenhausen. Dagegen protestirte derGöttinger Stadtrath unterm 21. Juli d. J. bei Otto's Vater auf Grund der zwischen demRathe und dem seligen Ernst v. U. getroffenen Vereinbarung, nach welcher Otto nichtdas Eigenthumsrecht, sondern nur das Recht der Nutzung an dem Hause zustehe. ZurVerständigung über die Angelegenheit lud der Rath die von LIagen, Vater und Sohn,auf den 23. Juli nach Duderstadt. (Reg. 881.) Da hier eine Einigung nicht erzieltwurde, so wandte sich Otto mit seinem Ansprüche an die Gilden der Stadt Göttingen,in Folge dessen der Rath ihn am 6. September unter Wiederholung seiner am 21. Julidargelegten Gründe nochmals ersuchte, von dem Verkaufe des Grundstückes abzustehenund der Kämmerei die rückständigen Abgaben zu entrichten. (Reg. 882.) Otto wandtesich nun unterm 9. Februar 1517 beschwerend an den Herzog Erich I. (d. Aelt.)von Braunschweig, den er bat, mit Rücksicht auf den Verfall des nicht mehr bewohn-baren Hauses den Rath zu veranlassen, dass er den Verkauf desselben gestatte, oderdass ihm der Kaufpreis durch Göttingen ausbezahlt werde. (Reg. 884.) Die gleicheKlage erging am 10. März an den Grafen Ernst von Hohnstein, welchem Otto alsWeigerungsgrund des Rathes angab, dass dieser nach dem Tode seiner Frau das Hausals Erbnehmer selbst zu erwerben hoffe. 2 ) Allein der Rath beharrte bei seinen An-sprüchen. Er erbot sich gegen einen Ungenannten unterm 20. März zu gütlicher Ver-handlung und zum Rechtsgange vor Katharina, der Gemahlin des abwesenden HerzogsErich I. (d. Aelt.) 3 ) und antwortete einem anderen Ungenannten (Graf Ernst von Hohn-stein?) am 1. April im gleichen Sinne. 4 ) Es wurde demgemäss Termin zu Verhandlungenmit Otto auf den 20. Juli in Sattenhausen anberaumt, den Göttingen trotz der Un-gelegenheit des Ortes zu beschicken versprach, 5 ) doch wurde ein Ausgleich nicht erzielt.Als Otto dann nach dem 23. April 1518 (Reg. 890) gestorben war, nahmen die Brüderder Wittwe sich der Sache an, indem sie unterm 27. März 1520 den Grafen Bothozu Stolberg-Wernigerode für die Interessen ihrer Schwester zu gewinnen suchten. 6 )Ihm scheint es gelungen zu sein, auf einem Tage zu Duderstadt eine Einigung zu er-zielen, die aber der Göttinger Rath verwarf, weil — wie er dem mainzischen Amtmannzu Rusteberg (Christian von Hanstein) 7 ) am 27. Juni 1520 schrieb 8 ) — der Abschiedden Rechten der Stadt widerstreite, auch die Vormünder des Hospitals zum h. Kreuz(in Göttingen) ihm widerstrebten. Ob ein gleichzeitig vom Rathe vorgeschlagener neuernach Göttingen zu berufender Vergleichs-Termin besseren Erfolg hatte, darüber erfahrenwir eben so wenig, wie über den Ausgang des ganzen Streites.
Auch sonst blieb Elisabeth nach ihrer zweiten Vermählung mit Otto von Hagen(Westernhagen) von Rechtsstreitigkeiten nicht verschont. In einem ungenannten Jahreklagte Wedekind II. v. U. als Erbe Emsts XV. gegen sie wegen unrechtmässiger Ver-äusserung des zu ihrer Leibzucht gehörenden vorerwähnten Llofes (Hauses?) in Göttingen,wegen Beschlagnahme des halben Waker Zehnten und wegen der Einlösung des halbenZehnten zu Wulbernshusen (Wollbrandshausen) durch den Herzog Philipp I. von Gruben-hagen vor dem Schultheiss und Rath zu Osterode. (Reg. 887.) Letzterer bescheinigteam 3. April 1537, von dem Herzoge aus dem halben Zehnten zu Wulbernshusen255 Goldgulden für Wedekind II. v. U. erhalten zu haben, die er so lange aufbewahren
') Hasselblatt u. Kaestner, Urkk. der Stadt Göttingen aus dem IC. Jahrh., S. 78, Nr. 126. —
2 ) Daselbst, S. 78, Nr. 126 und S. 411, Nr. 126. — 3) Daselbst, S. 78, Nr. 127. — 4 ) Daselbst, S. 79,
Nr. 130. — 5) Daselbst, S. 81, Nr. 142. — 6) Daselbst, S. 104, Nr. 200, wo jedoch statt „von Leichteren"
zu setzen ist: „von Bleicherode". — ') Gudenus, Cod. dipl. Mog., I, S. 982. — 8) Hasselblatt u. Kaestner,
1. c., S. 104, Nr. 203.