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1 (1888) [Hauptbd.]
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dritten Sohnes Ludolf in das Jahr 1510 setzen. Vermochten diese während des Vorfallsauf der Schlossbrücke spielenden Kinder einen Stein in den Graben hinab zu wälzen,dessen Fortbewegung nach der Behauptung der Chronik sonst kaum zwei starkenMännern gelungen wäre, so werden wir, da der Jüngste doch mindestens acht Jahrealt gewesen sein muss, den Mordversuch frühestens in das Jahr 1518 setzen dürfen.

Nach den Motiven für den schändlichen Mordplan fragen wir vergebens. Dürfenwir dem Erzähler in vollem Umfange glauben, so war es auf den Untergang desUslar'sehen Geschlechts abgesehen; denn es steht urkundlich fest, dass nach dem imJahre 1508 oder 9 erfolgten Tode des Ernst XV. v. U. der dem Mordstahl des Ein-spännigen geweihte Wedekind und seine drei Söhne die einzigen noch übrigen Trägerdes Uslar'schen Namens waren.

Einige Jahre vor diesem Ereignisse die Chronisten nennen das Jahr 1512war Wedekind durch seine Parteinahme für die Gebrüder Müller, welche in der Graf-schaft Mansf'eld geraubt hatten, mit den Herren der Grafschaft in Fehde gerathen, überderen Verlauf wir uns auf die dürftigen Nachrichten zu beschränken haben, welche (aufS. 89) bereits mitgetheilt sind. Die in Reg. 874 aufgeführten Personen') vermitteltenam 22. October k. J. den Frieden.

Das nun folgende reiche Urkundenmaterial der Jahre von 15201540 (Regg. 896bis 927) zeigt uns Wedekind ausschliesslich in seiner Thätigkeit als senior fam., mitAusnahme der an anderer Stelle zu besprechenden oder nicht auf ihn lautendenRegesten Nr. 900, 901, 919, 922 und 923. Die zahlreichen Geldanleihen aus dieserZeit werden zumeist für seine elf ihn überlebenden Kinder aufgewendet sein. Noch istaus den vielen Urkunden dieser Zeit zu erwähnen, dass die Aebtissin Gertrud von Ganders-heim die Belehnung der von Freden mit der Johannis-Capelle im Stifte zu Gandersheimim Jahre 1530 auf die Uslar übertrug. In demselben Jahre präsentirte Wedekind II.v. U. der Aebtissin den hildesheimischen Cleriker Johann Macken als Altaristen derCapelle an Stelle des verstorbenen Conrad Schonefeld, und die Aebtissin bestätigtedenselben am 27. October. (Reg. 911.) 2 )

Wedekind's Gesuch an den Herzog Heinrich II. (d. J.) von Braunschweig vom27. April 1540 (Reg. 926) ist die letzte von ihm vorhandene Nachricht. Bald daraufmuss er gestorben sein, denn der Lehnbrief vom 7. April des folgenden Jahres (Reg. 928)nennt ihn als verstorben. Dass er ein hohes Alter erreichte, steht fest. Die Behauptungder Chronisten, er sei hundert Jahre alt geworden, können wir zwar nicht anerkennen,aber wir können doch nach den mit grösserer oder geringerer Wahrscheinlichkeit er-mittelten Daten seine Lebenszeit auf etwa 90 Jahre schätzen. In der Kirche zuReinhausen ist er begraben.

Seine Gemahlin überlebte ihn. Als im Jahre 1545 der vertriebene HerzogHeinrich II. (d. J.) von Braunschweig in sein verlorenes Land fiel, und die Heere desLandgrafen Philipp I. (des Grossmüthigen) von Hessen und des Herzogs Moritz von Sachsensich um die Mitte des Monats October in der Nähe von Göttingen gegen ihn vereinigten, 3 )widerfuhr ihr und ihren Töchtern auf ihrem Wittwensitze, dem Schlosse Altengleichen,das Schicksal einer Plünderung durch einen landgräflichen Obersten. Die Veranlassungdazu, sowie die bekannt gewordenen Einzelheiten sind auf Seite 41 ausführlich mitgetheilt.

Nach Aufzeichnung der Chronisten lebte Wedekind's Wittwe dann noch bis zu ihrem,nach 1554 erfolgten Tode auf dem Schlosse Altengleichen als dessen letzte Bewohnerin.

98. Martin. 14831488. Der Name und die Personalien dieses zweiten Sohnesdes Knappen Moritz v. U. sind uns nur aus zwei Urkunden der Jahre 1483 (Reg. 819)und 1488 (Reg. 830) bekannt. Da er in beiden Documenten mit seinem Vater undBruder das Kloster Reinhausen beschenkte, so ist es wahrscheinlicher, dass er in denKlosterdienst trat, als dass er früh gestorben ist.

94. Anna. 1499. Ihrer wird nur einmal in der oftgedachlen Urkunde von1499 (Reg. 852) gelegentlich der Drangsale erwähnt, die sie während der hildes-

!) An Stelle des Herzogs Philipp I. von Grubenhagen setzt die in Reg. 874 citirte MansfeldischeChronik den Grafen Hans von Hohnstein. 2) Die v. Uslar afteEbelehnten mit dem Präsentationsrechtedie Familie Probst. (Harenberg, Hist. eccles. Gandersh., S. 1632.) 3) Der Herzog wurde am 21. October1545 bei Calefeld unweit Northeim geschlagen und gefangen genommen. (Mitlheiiungen des K. Sachs.Alterthumsvereins, 1877, Heft 26, S. 42.) Statt Calefeld wird gewöhnlich das Kloster Höckelheim an-gegeben (vgl. S. 223, 227, 230).