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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
213
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Huner's von Bartensieben dem Rathc über empfangene 10 Gulden quittirt. Es erhellt nicht,wie lange seine Bestallung in Lüneburg dauerte und wie sich die folgenden Jahre für ihngestalteten. 1496 treffen wir ihn wieder beim Vater, mit dem er, sichKnappe" nennend,am 3. August eine Verpfändung von Gütern vollzog. (Reg. 845.) Gleich nachher musser in ein nicht näher nachzuweisendes Dienstverhältniss zu den Grafen von Schwarzburggetreten sein, da er am 4. October d. J. ihnen gegenüber auf jeden Ersatz für erlittenenSchaden an Pferden verzichtete. (Reg. 846.) Der bald darauf erfolgte Tod Dietrich's V.v. U. machte ihn zum Senior der Familie, in welchem Amte er nach Ausweis derRegesten von 847 - 850 sogleich eine umfassende Thätigkeit zu entwickeln Gelegenheitfand. Am 2. Mai 1499 beendigte der Knappe Wedekind eine Klage, welche sein fastgleichzeitig mit Dietrich verstorbener Vater gegen die Stadt Göttingen anhängig gemachthatte. In der mehrerwähnten Städtefehde der Jahre 1485 und 86 (es ist die s. g. hildes-heimische Accisefehde gemeint) war nämlich sein Vater vom Rathe der Stadt gefangengenommen, seine Mutter war von Bürgern geschlagen, seine Schwester überfallen undeines Pferdes nebst anderer Habe beraubt. Darüber söhnte er sich nun unter Verzicht-leistung auf alle weiteren Ansprüche mit der Stadt aus. (Reg. 852.)

Das erste Jahrzehnt des 16. Saeculums zeigt uns Wedekind II. urkundlich nurin seiner Thätigkeit als senior fam. (Vgl. Regg. 858, 862, 863, 866, 867, 869, 870.)Sonstige Quellen lassen erkennen, dass es um's Jahr 1505 gewesen sein muss, als ermit Anna (Regg. 895, 914) von Oldershausen a. d. H. Förste zur Ehe schritt. Sie solldamals erst im Alter von 15 Jahren gestanden haben, ihr Gemahl dagegen schon 58 Jahrealt gewesen sein. Ob Ersteres richtig, wissen wir nicht; dass Letzteres unwahrscheinlich,schliessen wir aus einer unverbürgten Notiz, welche Wedekind's Geburt in das Jahr1453 setzt.

Auch die Urkunden des zweiten Decenniums weisen zumeist Belehnungen(Regg. 872, 876, 883, 892), Pfandverschreibungen (Regg. 871, 878 880, 889 891,893, 895), Schenkungen (Regg. 875, 877, 894), Verkäufe (Reg. 886) und Consense(Reg. 888) auf. Dafür entschädigen uns die Chronisten ! ) mit der Erzählung einer anWedekind und seinen ältesten drei Söhnen versuchten Ermordung, welche dieser Periodeangehört. Sie berichten, es sei ein Einspänniger 2 ) Namens Hans Offtmeister als Auf-wärter mit zwei Pferden und einem Knechte auf das Schloss Altengleichen gekommen,und habe sich anfangs so betragen, dass man Ursache hatte, ihm allerseits freundlichentgegen zu kommen. Da habe an einem der ersten Maitage eines ungenannten Jahresder Fremde, als er sich überzeugt, dass nur der Schlossherr mit seinen drei kleinenSöhnen Christoph, Jobst und Ludolf, und von dem Gesinde nur der Koch, der Pförtnerund die Kindermagd auf dem Schlosse anwesend waren, seine Rüstung angelegt, undsei mit seinem Knechte dem Herrn auf der Wendeltreppe des Schlosses in mörderischerAbsicht entgegen getreten. Wedekind habe sich ihrer mit einem Stocke so langeerwehrt, bis es ihm gelungen sei, auf die Schlossbrücke und von da in den trockenenSchlossgraben zu gelangen. Hier sei dem ihn verfolgenden Einspännigen durch einengrossen Stein, welchen die genannten, auf der Brücke spielenden Söhne des Schlossherrnzufällig in den Graben gewälzt, die Sturmhaube zerschmettert und der Kopf so starkbeschädigt, dass er von seinem ruchlosen Vorhaben habe ablassen müssen. Demherbeieilenden Koch gelang es dann, den auf den Herrn weiter eindringenden Knechtzu überwältigen und einzusperren. Mit Hülfe des herbeigerufenen Schreibers und andererLeute, welche während des Vorfalls mit der Gemahlin Wedekind's ausserhalb des Schlossesbei den Schafhürden waren, wurden die Thäter dann zur Haft gebracht, und Offtmeisterüber die Ursache seines Verbrechens peinlich befragt. Allein trotz aller Marter hat ernur bekannt, dass er gekauft sei, den Junker und seine drei Söhne zu ermorden; werihn aber gedungen, hat er nicht gestehen wollen. Beide Mörder sind dann von denGleichen herab ans Gericht geschleift, daselbst gerädert und ihre Körper auf dasRad gelegt.

Für die Zeit dieses Ereignisses sind wir lediglich auf die unbeglaubigtcn Angabender Chronisten angewiesen, welche die Geburt Christophs, des Aeltesten von Wedekind'sKindern, in das Jahr 1506, die des zweiten Sohnes Jobst in das Jahr 1507 und die des

1) Specht, 1. c., Seite H, 6; Heise, Antiq. Kerstling., S. 239 (rect. 139). 2 ) d. i. nicht ritterliche

Reiter, die mit Pferd und Waffen bald jedem Einzelnen zu Dienst waren, bald wieder einem werbendenRittmeister oder Obersten sich anschlössen. (Stüve, Gesch. des Hochstifts Osnabrück, II, S. 120.)