Deister und Leine an seine Söhne abgetreten hatte,') übergab ihnen am 22. Juni 1491auch das Land „dar Brunschwick inne gelegen is", desgleichen die everstein-homburgischenBesitzungen u. s. w., sich selbst nur das Fürstenthum Göttingen vorbehaltend. 2 ) Aufdem am 20. October am Bierberge gehaltenen Landtage theilte der Herzog den Rathender Stadt Göttingen mit, dass er, nachdem er sich mit seinem Vetter Heinrich demMittleren von Lüneburg über dessen Ansprüche an Göttingen geeinigt, 3 ) die Huldigung derStadt entgegen nehmen wolle. Auch die Ritterschaft gelobte, dem Herzoge huldigen zuwollen, wenn er deren Belehnung werde vorgenommen haben. Zur Sicherstellung ihreralten Privilegien sandte die Landschaft Dietrich von Uslar und Berthold von Adelebsen,sowie die Räthe von Göttingen, Northeim und Münden am 30. October an den Herzognach Münden mit der Bitte, ihr vor zu leistender Huldigung die Privilegien bestätigenzu wollen. Der Herzog entsprach ihrem Wunsche und die Abgesandten kehrten mitzwei gleichlautenden Bestätigungs-Urkunden 4 ) zurück. Am 6. November kam Wilhelm d. J.nach Göttingen, bestätigte am folgenden Tage die Privilegien der Stadt und stellte ihrdarüber eine von seinen Rüthen und Getreuen — darunter Dietrich v. U. — bezeugteund besiegelte Urkunde 5 ) aus. Dann empfing er in Gegenwart derselben Personen, denRath, versicherte ihn seiner Huld und versprach ihm Schutz und Beistand, woraufzunächst die Huldigung des Rathes, dann auf dem Markte die der Bürgerschaft an-genommen wurde (Reg. 835.) 6 ) Am 13. November ritt der Herzog von Göttingennach Northeim, dann nach Gandersheim zur Entgegennahme der Huldigung, 7 ) an-scheinend gefolgt von Dietrich v. U.; wenigstens war dieser bei ihm, als er zu gleichemZwecke nach Uslar kam und dort am 18. November der Stadt die Privilegien be-stätigte. (Reg. 836.)
Im Jahre 1492 empfing Dietrich die gandersheimischen und braunschweigischenLehen (Regg. 837, 839) und kaufte von den Herren von Roringen zwei Vorwerke undden halben Zehnten in Landolfshausen. (Reg. 840.) Dann bleiben uns die Quellenjede Auskunft über sein Verbleiben bis 1495 schuldig. Am 19. April d. J. bestätigteer als Knappe die von seinen Vorfahren Hans VII. und Ernst XIV. v. U. (im J. 1468|Reg. 788]) dem Kloster Clus gemachte Schenkung der Kirche zu Klein-Freden undbat, seine Vorfahren und Nachkommen in die Gebete der Klosterbrüder aufnehmen zuwollen. (Reg. 842.) — Im nächsten Monat finden wir Dietrich wiederum in hervor-ragender Stellung bei Herzog Wilhelm d. J. von Braunschweig, als dieser nun alters-schwache Fürst sich am 2. Mai 1495 zu einer Erbtheilung zwischen seinen SöhnenHeinrich d. Aelt. und Erich d. Aelt. entschloss, in welche er auch das FürstenthumGöttingen — dessen Regierung er sich übrigens für seine Lebenszeit vorbehielt ■— miteinschloss. Unter seinen und seiner Söhne Rathen und Getreuen, deren Rath undHülfe er sich dabei bedient, wird Dietrich v. U. genannt, der die darüber ausgestellteUrkunde (Reg. 843) auch besiegelte.
Zum letzten Male sehen wir 1495 Dietrich öffentlich auftreten als Ritterschafts-Deputirten in einem Streite der Stadt Duderstadt mit der Gemeinde Obernfeld, derenEinwohner im Hübenthaie widerrechtlich Holz gefällt hatten. Der Stadtrath rief gegenden Spruch des mäinzischen Verwesers auf dem Eichsfelde, Grafen Ernst von Hohnstein,die Entscheidung der Ritterschaft des Eichsfeldes und des Rathes zu Heiligenstadt an,welche nach geschehener Verhandlung den Duderstädtern ihre Antwort durch Dietrichv. U. übermittelten. (Reg. 844.) Mit dem seinem Vetter Moritz und dessen ältestemSohne am 3. August 1496 ertheilten Consense zur Verpfändung von Ländereien zuWöllmarshausen (Reg. 845) schliesst unsere Kenntniss über Dietrich überhaupt ab. Dasein Sohn Ernst XV. erst am 25. April 1498 (Reg. 847) selbständig auftritt, so lässtsich die Zeit von Dietrich's Ableben nur innerhalb der so bezeichneten Grenzen fest-stellen. Urkundlich wird er erst zu Anfang 1499 todt genannt. (Reg. 851.)
Nehmen wir sein Alter bei seinem ersten Auftreten zu 22 Jahren an, so musser sein thätiges Leben auf etwa 70 Jahre gebracht haben.
Von seiner Gemahlin wissen wir nur, dass sie Anna hiess (Reg. 789), und nacheiner Notiz in den Lehnsakten der Familie wahrscheinlich eine geborene von Roringenwar. Reg. 765 lässt ausserdem erkennen, dass er bereits 1463 mit ihr vermählt war.
') Kleinschmidt, Landtags-Abschiede, T, S. 211. — 2 ) Erath, Erbtheilungen, S. 88; Spittler, Gesch.
d. Ftirstenth. Hannover, 1, S. 145. — 3 ) Erath, 1. c., S. 85. — 4 ) Schmidt, 1. c., II, S. 365 u. IT. —
5 ) Daselbst, S. 369. — 6 ) Seit der dem Herzog Otto (cocles) im J. 1399 geleisteten Huldigung hatte die
Stadt keinem Fürsten gehuldigt. — ?) Schmidt, 1. c., II, S. 371.
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