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Schlosses Hunnesrück übernommenen Verpflichtungen halten werde. (Reg. 814.) ')Das Jahr 1481 beschloss Dietrich mit einer Consens - Ertheilung für das Kloster Rein-hausen, in der er sich „Knappe" nennt. (Reg. 815.)
Um diese Zeit starb sein Vetter Hildebrand IX. Dessen überlebende Brüder ver-pfändeten im Jahre 1482 ihrem Vetter Dietrich I '/ 2 Hufen Landes und einen Sattelhofin Wöllmarshausen für 9 Mark Gotting. Währung (Reg. 816), und drei Monate späterverkauften sie demselben ihre halbe Gerechtigkeit an zwei Hufen Landes zu Mengers-hausen für 11 Mark Gotting. Währung. (Reg. 818.) Einige Tage zuvor gab der HerzogHeinrich IV. von Grubenhagen als Lehnsherr dem Dietrich seinen Consens zur Ver-schreibung von 8 Mark 18 Schill, aus der Herbstbede in Hollenstedt an den S. Nicolai-Kaland in Göttingen. (Reg. 817.)
Fast gleichzeitig verlor Dietrich auch seinen ältesten Vetter Georg durch den Tod.Mit dem einzigen nun noch übrigen Vetter Moritz empfing er am 10. März 1483 diequedlinburgischen Lehen. (Reg. 820.) Von da fehlt uns vier Jahre lang jede urkundlicheNachricht über Dietrich, so dass die Vermuthung Berechtigung gewinnt, ihn als Beamtenauf einem der zahlreichen mainzischen oder braunschweigischen Schlösser zu suchen.Und in der That liegt der Auszug eines Jnventarien-Verzeichnisses vom mainzischenSchlosse Rusteberg „verlassen durch den von Querfurt" d. d. 15. November 1485 vor, 2 )worin die Stücke aufgezählt werden, welche Dietrich v. U. zu Gieboldehausen (im AmteRusteberg) „geantwortet" sind. Erläuternd erfahren wir von Gudenus, 3 ) dass Bruno(Braun), Edelherr von Querfurt, in diesem Jahre Amtmann auf dem Rusteberge wurde,und Reg. 832 bezeugt, dass er diese Stellung bis zur Abgabe des Amtes an den GrafenHans von Hohnstein im Jahre 1489 behielt. Da nun bei dieser Abgabe wiederum dasInventar aufgenommen wurde, und in dem Verzeichnisse ebenso die Stücke aufgezähltwerden, welche Dietrich v. U. zu Gieboldehausen „geantwortet" sind (Reg. 832), so istes, wenn kein Fehler in der Datirung eines der beiden Schriftstücke vorliegt, gewiss,dass Dietrich von 1485 bis 1489 Amtmann zu Gieboldehausen war, und wahrscheinlich,dass er schon 1483 das dortige Amt übernahm.
Ob und eventuell welchen Antheil Dietrich an der im Jahre 1485 ausbrechendens. g. Accisefehde nahm, bleibt um so ungewisser, als der Fehdebrief dieses Jahres(Reg. 822) die Namen der Uslar verschweigt. Das Jahr 1487 zeigt uns Dietrich in fünfUrkunden. Am 19. März d. J. war er einer der Schiedsrichter für den Ritter Bodevon Adelebsen bei dessen mit der Stadt Göttingen geschlossenem Burgfrieden. (Reg. 824.)Am 14. Mai empfing er mit seinem Vetter Moritz die plessischen Lehen. (Reg. 825.)Als dann Herzog Wilhelm d. J., obgleich er schon 1482 die Regierung des LandesBraunschweig übernommen hatte, doch erst fünf Jahre später mit seiner Ritterschaftfeierlich in Braunschweig einzog, um am 5. August 1487 auf dem alten Rathhausedie Huldigung zu empfangen, war Dietrich v. U. einer der Zeugen des bei dieserGelegenheit ausgestellten Huldebriefes. (Reg. 826.) 4 ) Für den Grafen Heinrich XXVIII.von Schwarzburg verbürgte er sich an einem ungenannten Tage dieses Jahres in derUrkunde (Reg. 828), durch welche der Graf versprach, das in Pfand habende SchlossMoringen für 1600 Gulden dem Herzog Wilhelm d. J. von Braunschweig wieder aus-zuliefern. 5 ) Gegen Ende d. J. besetzte Dietrich auch die vacante Stelle eines Geistlichenan der Gapelle zu Altengleichen durch den Cleriker Johann Everhardi aufs " neue.(Reg. 827.) Wie hier, so vollzieht Dietrich auch im folgenden Jahre die in Reg. 829aufgeführte Belehnung als Senior der Familie.
Als am 27. September 1488 die göttingische Landschaft dem Herzog Wilhelm d. J.für seine dem Landgrafen Wilhelm I. (d. Aelt.) von Hessen vermählte Tochter Ann aeine Fräuleinsteuer von 5000 Rh. Gulden 6 ) bewilligte, musste seitens der RitterschaftDietrich v. U. die Urkunde (Reg. 831) mit besiegeln. Nach einer im folgenden Jahrevollzogenen Belehnung (Reg. 833) und der Annahme des Geschenkes einer Fischerei-gerechtigkeit seitens des Blasiusstifts zu Northeim (Reg. 894) treffen wir Dietrich imJahre 1491 wieder unter den Rathen des Herzogs Wilhelm d. J. bei dessen Anwesenheitin Göttingen. Der Herzog, welcher schon vier Jahre zuvor (1487) das Land zwischen
1) Vgl. Wolf, Hardenberg, II, Urkk., S. 195. — 2) Gopiar Nr. 152, f. 51 im Staatsarchive zu
Magdeburg. — 3) Cod. dipl. Mog., I, S. 982. — 4) Rehtmeier, Braunschw.-Lüneb. Chronik, S. 765. —
3) Der Vertrag wurde nicht erfüllt. Vgl. Havemann, Gesch. d. Lande Braunschw. u. Lüneb., I, S. 688,
Note, der übrigens den berüchtigten Vogt (Oberamtmann) auf dem Rusteberge mit dessen Vater ver-
wechselt. Letzterer starb 1488, jener schon 1481. — 6 ) Die Summe nach Schmidt, Gotting. Urkb., II, S. 347.