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Oberamtmanns nicht unbetheiligt. Da Letzterer einsah, dass die über ihn beim Erz-bischof Diether angebrachten Klagen seine Absetzung würden zur Folge haben, so ver-sicherte er sich, um sich gegen den Erzbischof behaupten zu können, der festen SchlösserLindau, Gieboldehausen und Gleichenstein, überfiel mit deren Mannschaft, sowie mitHülfe der hildesheimischen Stiftsgenossen und der Herren von Hardenberg und Groneam 30. Oktober 1478 Heiligenstadt, führte die Räthe gefangen nach dem Rusteberge,liess ihre Häuser plündern und einige tödten. Dann musste die Bürgerschaft ihmhuldigen. Auf die Intervention des Erzbiscliofs zu Gunsten der Stadt kam der Ober-amtmann im December nach Duderstadt, welches dem Schicksal Heiligenstadts durchrechtzeitige Warnung entgangen war, um sich wegen des Ueberfalls von Heiligenstadtzu rechtfertigen und die Bürger auf seine Seite zu bringen. In seinem Gefolge befandensich Dietrich von Uslar, Engelhard von Enzenberg und Heinrich von dem Hagen.(Reg. 806.) Er spiegelte den Bürgern vor, der Erzbischof habe die Absicht, demWunsche der Heiligenstädter entsprechend, einen jungen sächsischen Fürsten zum Ober-amtmann des Eichsfeldes zu ernennen, und damit das Eichsfeld an das Haus Sachsenzu bringen. Der Rath stellte seine Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben in achtPunkten zusammen und bat den Erzbischof und das Domcapitel in Mainz um derenBeantwortung, sowie um Verhaltungsbefehle. In der fünften der gestellten Fragen bater den Erzbischof im Fall der Absetzung des Oberamtmanns um Sicherstellung wegeneines Capitals von 800 Gulden und 250 Gulden Zinsen, die der Oberamtmann demDietrich von Uslar und Dietrich von Linde schulde *) und für deren Rückzahlung undVerzinsung die Stadt Duderstadt unter einem nicht erkennbaren Rechtstitel haftbar ge-worden war. Der Erzbischof empfahl in seiner Antwort dem Rathe, sich wegen dieserForderung an das Eigenthum des Oberamtmanns zu halten, wozu er ihm behülflichsein wolle. 2 )
Diether stellte nun das Eichsfeld auf zwei Jahre unter den Schutz des KurfürstenErnst von Sachsen, 3 ) der seinerseits wieder seinen Sohn, den 16jährigen DomherrnAlbrecht zu Mainz, zunächst zum Statthalter von Erfurt, später über das Eichsfeldempfahl und für seine Schutznahme das. erzbischöfliche Versprechen erwirkte, unter derHand beim Papste die Nachfolge des jungen Albrecht auf dem mainzer Stuhle betreibenzu wollen. 4 ) — Unterdessen drängte der ränkevolle Oberamtmann die Duderstädterum Einsicht der mit Mainz gewechselten Briefe. Der Rath schlug ihm dies entschiedenab und empfahl ihm, sich am 20. Februar 1479 in Reinholderode vertreten zu lassen,woselbst der dort versammelten Ritterschaft die Briefe vorgelesen werden sollten. Eserschienen daselbst auch zwei Vertreter des Oberamtmanns, sowie seitens der Ritter-schaft die von Hanstein, von Uslar, 5 ) von Kerstlingerode u. s. w., doch scheint dieVerhandlung resultatlos gewesen zu sein. Den wiederholten Versuchen des Ober-amtmanns, Duderstadt mit Hülfe seines Vaters, des alten Grafen Heinrich XXVIII.von Schwarzburg, an sich zu bringen, entging die Stadt glücklich. Endlich, am17. October 1479, kam der Erzbischof von Mainz selbst in die Stadt, liess sich Tagsdarauf huldigen 6 ) und vereinigte sich am 21. October (an demselben Tage, an welchemer Dietrich v. U. und seinen Vettern den Lehnbrief über Sieboldshausen [Reg. 808]ausstellte) mit dem Kurfürsten Ernst von Sachsen. Beide nahmen sogleich Giebolde-hausen, Heiligenstadt und Rusteberg ein, vertrieben den Oberamtmann und setzten denPrinzen Albrecht als solchen zu Rusteberg wieder ein. 7 )
Im Jahre 1480, kurz vor dem Rücktritte des Bischofs Henning von Hildesheimvom Amte, verbürgte sich Dietrich v. U. bei diesem für den Grafen Hans von Hohnstein(Reg. 811), und im nächsten Jahre leistete er für den Grafen Heinrich XXIX. von Schwarz-burg, Propst zu Jechaburg und Bruder des vertriebenen eichsfeldischen Oberamtmanns,Bürgschaft gegen den Nachfolger des Bischofs, dass der Graf die bei Uebernahme des
Abdruck v. J. 1885 (Kurmainz u. Duderstadt in den JJ. 1477—1479), S. 16 u. ff.; insbes. S. 18, 33.Auszug bei Wolf, Gesch. von Duderstadt, S. 127 u. ff.; auch Duval, Eichsfeld, S. 419, 429, 570.
0 Nach dein Duderstädter Rechnungsbuche 1478/79 erhielt Dietrich v. U. 64 Gulden, davonLinde 32. Unter den zu Weihnachten gezahlten Renten ist der Posten wiederholt. Im folgenden Jahresind zu Weihnachten wiederum 64 Gulden für Dietrich v. U. verzeichnet. (Jaeger, 1. c. [1886], S. 358,Note; bezw. [1885] S. 22.) — 2) J ae ger, 1. c. (1886), S. 358, 364; bezw. (1885) S. 22, 28, woselbst nocli100 Gulden mehr angegeben werden. — 3) Wolf, pol. Gesch. d. Eichsf., II, Urkb. S. 67. — 4 ) (Menzel),Diether von Isenburg, Erzbischof von Mainz (1789), II, S. 197. — 5 ) Georg, Moritz und Hildebrand IX.werden gemeint sein. — 6 ) Jaeger, Urkb. der Stadt Duderstadt, S. 283. — ') Gudenus, 1. c. I, S. 981.
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