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1 (1888) [Hauptbd.]
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Bei so grosser Verschwendung nimmt es nicht Wunder, dass Dietrich die demKloster Bursfelde vor drei Jahren (Reg. 736) verpfändeten beiden Vorwerke zu Kl ein-Lengden im Jahre 1460 nicht einzulösen vermochte. Er schliesst deshalb am 13. Juli d. J.einen neuen Pfandvertrag mit dem Kloster (Reg. 747) auf eine nicht genannte AnzahlJahre. Die Neigung zu Anleihen theilte Dietrich übrigens mit seinem Vater und seinenVettern, wie die Regg. 708, 725 und 751 x ) ausweisen. Bei den dieser Periode an-gehörenden Belehnungen erwähnen Dietrichs die mehr angezogenen Regesten 700, 701,744, 750, 752. Die letzte bekannte Urkunde über Günther vom 10. Juni 1461 schliesstauch seinen Sohn ein. Beide erhielten darin vom Erzbischof Diether von Mainz dasVersprechen, zu Ostern k. J. jene 1451 Gulden zurückzahlen zu wollen, welche sie fürden sechsjährigen Pfandbesitz des Schlosses Lindau bezahlt hatten. (Reg. 753.) NachGünthers noch vor Ablauf der Pfandzeit erfolgtem Tode wurde denn auch sein Sohnvon dem neuen Inhaber des hildesheimischen Antheils am Schlosse, dem KnappenBertold von Oldershausen, bezüglich seiner Ansprüche an das Stift Hildesheim sogleichbefriedigt. (Reg. 763.)

Die zweite, mit dem Tode Günthers beginnende 20jährige Periode im LebenDietrich's, zeigt ihn uns zunächst als Nachfolger seines Vaters im Seniorate der Familie,in welcher Eigenschaft er mit seinen Vettern Georg, Moritz und Hildebrand IX. am1. December 1461 einen Duderstädter Bürger mit dem vierten Theile eines Zehntenbelehnte. (Reg. 755.) Im nächsten Jahre reversirte er sich gegen die Aebtissin vonQuedlinburg über die von ihr empfangenen Lehen. (Reg. 761.)

Bis zum Ende dieser Periode, die mit dem Tode Hildebrand's IX. abschliesst,treffen wir Dietrich mit den genannten Vettern in zahlreichen, aus deren Biographienschon bekannten Belehnungen, die wir hier deshalb nur zu erwähnen brauchen. Siefinden sich aufgezeichnet in den Regesten 764, 772, 786, 787, 789, 795, 798, 808, 810.Ohne die Vettern empfing Dietrich in dieser Periode vom Landgrafen Ludwig II. vonHessen am 7. December 1464 die Belehnung mit dem Zehnten zu Brochthausen, demhalben Zehnten zu Hilgeshusen und mit 4 Hufen zu Wollbrandshausen, welche er vondem Hofmeister des Landgrafen, Hermann Lugelen (?) (oder Zugelin, Reg. 851) gekaufthatte. (Reg. 773.) Er selbst belehnte in den Jahren 1465 und 1479 die in denRegg. 777 und 807 aufgeführten Personen mit den dort angegebenen Gütern und über-trug im letztgenannten Jahre '/3 des halben Lehnszehnten in Lütgen - Schneen von demBürger Hermann von Sneyn (Schnellen) zu Göttingen an den Bürger Giseler von Münden.(Reg. 809.) Mit Zustimmung der Vettern vollzog er die aus den Regg. 757 und 767bekannten Verpfändungen der Jahre 1462 und 1463, und versprach dem Kloster Rein-hausen zwei Jahre später, die an die dortigen Klosterbrüder Hans und Ernst v. U. ver-pfändeten und von diesen an das Hospital daselbst gegebenen Güter zu Klein-Lengden,Diemarden und Gelliehausen (vgl. Reg. 746) nicht durch Andere einlösen lassen, viel-mehr dies Recht nur sich und seinen Erben vorbehalten zu wollen. (Reg. 774.)Zu Gunsten des genannten Hospitals kaufte Dietrich mit dem vorerwähnten Kloster-bruder Ernst XIV. v. U. im Jahre 1462 von dem Domherrn Detmar von Hardenbergzu Hildesheim und dem Kloster Weende für 200 Gulden deren Gerechtigkeit an derHälfte von 3 1 j 2 Hufen und l / 4 Zehnten in Ballenhausen. (Reg. 758.) 15 Jahre spätertrat Dietrich V. v. U. selbst als Pfandinhaber auf, indem er mit Hans von Boventen d. J.von Hans von Boventen d. Aelt. für 2000 Rh. Gulden Schloss und Dorf Jühnde, sowie das Dorf Barlissen in Pfand nahm, wozu Herzog Friedrich d. Aelt. (der Fromme)von Braunschweig als Lehnsherr am 25. September 1477 consentirte. (Reg. 799.)Ueber die Dauer dieser Pfandschaft fehlt jede Kunde.

Es erübrigt noch, eine Reihe noch unbesprochener Urkunden der zweiten Periodezu betrachten, in denen Dietrich V. fast immer allein urkundet oder doch ausser Ver-bindung mit seinen Vettern erscheint. Zur Förderung seines und seiner Eltern Seelen-heil versprach er 1463 dem Kloster Reinhausen für den Fall seines unbeerbten Todes,seinen Antheil an dem Teiche zu Sennickerode und 200 Gulden an einem halben Vor-werke zu Ballenhausen. (Reg. 765.)

In dem blutigen Kriege, welcher im Jahre 1462 um den Besitz des mainzerStuhles ausgebrochen war (siehe S. 84), scheint Dietrich v. U. auf der Seite des ab-gesetzten Erzbischofs Diether (von Isenburg) gestanden zu haben. Dieser verpfändete

') Der lehnsherrliche Consens hierzu in Reg. 754.