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dass er gejagt oder gedrängt würde. Der bezügliche Vertrag, dessen einzelne Be-stimmungen Reg. 760 aufführt, wurde am 8. Juni 1462 geschlossen. Dass die Brüderv. U. dem Landgrafen auch persönlich Heeresfolge leisteten, ist nach ihrem wenig hervor-tretenden Sinn für das Fehdeleben nicht wahrscheinlich.
Aus dem Jahre 14-63 sind nur zwei Urkunden bekannt, welche die Brüder nennen.(Regg. 764, 767.) Am 7. December des folgenden Jahres reversirten sich die drei Brüderund ihr Vetter Dietrich gegen den Landgrafen über alle von ihm zu Lehn gehendenGüter. (Heg- 772.)
Bis hierher sehen wir Georg ausschliesslich mit seinen Brüdern in den Urkundenauftreten. Erst 1466 wird er allein erwähnt, nämlich in den Rechnungsbüchern derStadt Göttingen, indem sie berichten, dass er am 12. Mai d. J. vom Stadtrathe alszweiter Stadthauptmann angenommen wurde. Er erhielt als solcher 15 Mark jährlich,12 Ellen Tuch und ein halbes Jahr Urlaub. (Reg. 783.) Ueber seine in dieser Stellung-entwickelte Thätigkeit erfahren wir nichts Bestimmtes, dürfen aber annehmen, dass eran den blutigen Kämpfen, welche die fortwährenden Wegelagerungen Herzog Friedrich's(des Unruhigen) von Braunschweig und seines Bruders Wilhelm d. J. zwischen demHerzog Wilhelm d. Aelt. und seinen genannten Söhnen einerseits und den mitGöttingen verbündeten Städten des sächsischen Bundes anderseits seit 1465 hervor-gerufen hatten, J ) hervorragenden Antheil nahm. Erst am 29. Mai 1467 fand der Kriegdurch den Friedensvertrag zu Quedlinburg ein für die Städter ehrenvolles Ende. 2 )
Bis 1468 blieb Georg unserer Aufzeichnung (Reg. 783) zufolge im Dienste der StadtGöttingen. Wir sehen ihn noch im Juni d. J. mit seinen Brüdern bei der mainzischenBelehnung (Reg. 786), im September beim Verkaufe zweier Vorwerke zu Soese und Berka(Reg. 787) und am 25. December bei der plessischen Belehnung (Reg. 789), verlierenihn dann aber länger als sechs Jahre aus den Augen, und schliessen daraus, dass erwährend dieser Zeit anderswo als Führer städtischer Söldner Ruhm und Ansehen suchte.
Aus Georg's letzten Lebensjahren erfahren wir wenig mehr, als die Erwähnungseines und seiner Brüder Namen bei den Belehnungen der Jahre von 1475 bis 1480(Regg. 795, 798, 808, 810) und bei einigen Verpfändungen von Gütern in den Jahren1481 und 14-82. (Regg. 812, 816, 818.) Von ihm allein vollzogen liegt nur ein Schreibenaus dem Jahre 1475 (Reg. 796) und die Besiegelung einer von einem gewissen HeimarHinckelbein dem Ritter Werner von Hanstein geleisteten Urfehde (Reg. 813) vor.
Georg's Tod fällt in die Zeit zwischen den 28. März 1482 (Reg. 818) und den10. März des folgenden Jahres, an welchem Tage seiner die quedlinburgische Belehnungs-Urkunde (Reg. 820) zuerst nicht mehr erwähnt.
Aus seiner, uns seit 14-67 (Reg. 783) bekannten Ehe mit Ilse (Elisabeth), Tochterdes Ludolf von Iber und seiner Gemahlin Bertheide, scheint nur eine Tochter ent-sprossen zu sein. Dies erhellt aus der Urkunde vom 3. Februar 1505 (Reg. 859), durchwelche die genannte Wittwe Georg's dem Kloster Höckelheim 200 Gulden schenkte,wovon sie mit ihrer Schwester Jutta jährlich 10 Rh. Gulden auf Lebenszeit empfangensollte nebst dem Versprechen der Aufnahme in die Brüderschaft des Klosters. Falls siees wünschen sollte, wird ihr auch Wohnung, freie Kost und Pflege daselbst zugesichert.Ausserdem verpflichtete sich das Kloster, Jahresgedächtnisse für die genannten Uslar, wiefür alle aus dem Uslar'schen und Iber'sehen Geschlechte, auch für Ermengard, Elisabeth'sTochter, halten zu lassen. Am 8. März 1506 wurde über diese Schenkung ein Notariats-Instrument ausgefertigt, worin Elisabeth auch ihren gesammten Nachlass an Mobilienund Immobilien dem Kloster vermachte. (Reg. 860.)
88. Moritz. (Mauricius.) 1444—1496. In der 22 jährigen Periode von 144-4an, wo Moritz uns durch Reg. 656 zuerst bekannt wird, bis zum Eintritt Jürgen's(Georg) in den Dienst der Stadt Göttingen (1466), gehen diese Brüder so vollständigzusammen in allen Urkunden, die wir bei Georg kennen lernten, dass Alles über jenenGesagte auch für diesen gilt. Nur ein Document liegt aus dieser langen Zeit vor, dasüber Moritz allein spricht. Es ist die Urfehde zweier Edelleute vom Jahre 1461(Reg. 749), welche er besiegelt. Während Georg's Dienstzeit in Göttingen tritt Moritznoch einmal allein auf. Es war am 31. October 1467, als der Bischof Albert von
') Dürre, Gesch. der Stadt Braunschweig, S. 235; Zeitschr. des Harz-Vereins, 1869, H. 4, S. 181. —
2 ) Schmidt, Gotting. Urkb., II, S. 281; vgl. O. v. Heinemann, Gesch. von Braunschw. u. Hannover,II, S. 209.
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