— 201 —
empfang erscheinen, weil er krank war, und musste sich durch seinen Sohn vertretenlassen. (Reg. 752.) Dass die Krankheit derzeit schon einen Monat andauerte, folgt ausReg. 751, dessen Inhalt der Sohn sonst nicht ohne den Vater vollziehen konnte.
Ueber das Schloss Lindau war im Jahre 1456 zwischen dem Stift Hildesheim unddem Erzstift Mainz ein sechsjähriger Wechsel im Besitz festgestellt.') Demgemäss wurdezu Ostern des genannten Jahres Günther v. U. zum zweiten Male von dem ErzbischofDietrich von Mainz auf 6 Jahre für die Summe von 1451 Gulden als Amtmann zuLindau eingesetzt. Bevor der Contract abgelaufen war, verpflichtete sich am 10. Juni1461 Erzbischof Diether, der Nachfolger Dietrichs auf dem erzbischöflichen Stuhle, inbesonderer Urkunde, dem Günther v. U. und seinem Sohne Dietrich V., die genannteSumme zu Ostern k. .T. zurückzahlen oder dafür bis zu geschehener Rückzahlung seinSchloss Gieboldehausen substituiren zu wollen. (Reg. 753.)
Günther erlebte die Einlösung Lindaus nicht. Er starb bald nach Empfang dieseserzbischöflichen Versprechens und jedenfalls vor dem 1. December 1461, wie die andiesem Tage von seinem Sohne und Nachfolger im Seniorat vollzogene Belehnung(Reg. 755) beweist. Ende 1464 wird er als verstorben aufgeführt. (Reg. 772.)
Zahlreiche Urkunden bezeichnen ihn bis an sein Lebensende als Knappen, keineaber sagt uns, wie seine Lebensgefährtin hiess und welchem Geschlechte sie entsprossen.
XI. Generation.
87. Jürgen. (Georg.) 1444 —1482. Jürgen, Moritz und Hildebrand IX., dieSöhne Wedekind's I. v. U. auf Altengleichen, waren noch jung, als der Vater imJahre 1444 seine Hälfte des Dorfes Wake an seinen Bruder Günther verpfändete; dennsie führten noch kein eigenes Siegel und ihr alter Vetter Ernst XII. musste, um ihrererforderlichen Zustimmung Rechtskraft zu verleihen, für sie sein Siegel der Urkunde(Reg. 656) anhängen. Wir werden danach die drei Brüder als Söhne Wedekind's ausseiner zweiten Ehe mit Ermengard von Hardenberg anzusehen haben. Als dann ihrVater gegen das Jahr 1451 die Augen für immer schloss, und mit dem söhnelosen Ernst XII.in demselben Jahre die ältere Linie auf Altengleichen ausstarb, waren die drei Brüdermit ihrem Oheim Günther und dessen Sohne Dietrich V. die einzigen lehnsfähigenUslar, welche am 3. October die Belehnung mit dem alten Hause Gleichen vom HerzogOtto (cocles) von Braunschweig empfangen konnten. (Reg. 694.) Ihre Vettern aufNeuengleichen waren in dieser Zeit wohl schon zu sehr mit dem Verkaufe ihres Besitzesund dem Verlangen nach dem Klosterleben beschäftigt, um noch an Fehden Gefallenzu finden. Wir werden deshalb in den ungenannten Uslar, welche im Jahre 1451 Feindeder Stadt Goslar waren (Reg. 692), unsere drei Brüder oder deren Oheim Günther undseinen Sohn zu erkennen haben. Mit den beiden Letzteren griffen sie den Verkauf vonNeuengleichen an, wenn auch anscheinend nur aus dem Grunde, weil die VetternErnst XIV. und Hans VII. den Burgfrieden von 1431 (Reg. 562), welcher ihnen denVerkauf nur an ihre nächsten Verwandten oder an die anderen Burggenossen auf denGleichen gestattete, verletzt hatten. Der Landgraf Ludwig I. (der Friedfertige) von Hessenschlichtete bekanntlich am 21. Mai 1452 die daraus erwachsenen Zwistigkeiten. (Reg. 699.)An demselben Tage reversirten sich die Brüder mit ihrem Oheim und Vetter demselbenLandgrafen für die von ihm empfangenen Lehen (Reg. 700) und im Monate darauf er-hielten dieselben Uslar die gandersheimischen Lehen von der Aebtissin Elisabeth I.(Reg. 701.) Als Knappen bezeichnet die Brüder in demselben Jahre zuerst die durchihren Oheim Günther uns schon bekannte Urkunde vom 20. Juni 1452, worin sie sichzur Auslösung des Herzogs Wilhelm d. J. aus der Gefangenschaft verpflichteten. (Reg. 702.)
') Vgl. Max, Gesch. des Fürstenth. Grubenhagen, I, S. 127, der übrigens in seiner Behauptung,der 14B6 geschaffene Wechsel im Pfandbesitze Lindau's zwischen Mainz und Hildesheim sei erst nach12 Jahren aufgehoben, irrt, denn schon bald nach Ablauf von Günthers v. U. sechsjährigem Contract(1462) verpfändete Hildesheim seinen Theil des Schlosses dem Knappen Berthold von Oldershausenfür 785 Rh. Gulden, womit dieser laut Urkunde vom 25. Januar 1463 (Reg. 763) die bisherigen Inhaberabgefunden hatte. Zu den Letzteren gehörten auch die in der Urkunde genannten Brüder von Bortfeld,welchen im Jahre 1460 der Bischof von Hildesheim Lindau für 1000 Rh. Gulden verpfändete. (Wolf,Denkw. von Lindau, S. 19; vgl. Reg. 923.) Die im J. 1462 ausgesprochene Absicht des Bischofs von Hildes-heim (Wolf, Hardenberg, I, Urkk., S. 152), jetzt das Schloss für beide Stifte, in der Weise wie zuvor Mainz,einnehmen zu wollen, scheint also nicht perfect geworden zu sein. (Reg. 759.)
26