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hinein behielt Günther diese Stellung inne (Reg. 574), dann beschloss die am 25. Sep-tember d. J. vom Erzbischof Dietrich von Mainz erfolgte Berufung als Amtmann aufdem Rusteberge seine militairische Laufbahn für immer. ') Ueber die Bedingungen, unterwelchen er der Nachfolger des Johann von Bellersheim wurde, 2 ) sagt unsere Quelle(Reg. 664) nichts; sie werden aber denen nicht nachgestanden haben, welche sein VetterErnst XIII. auf Neuengleichen in derselben Stellung 25 Jahre zuvor mit Dietrich's Vor-gänger eingegangen war. (Reg. 500.) Sechs Tage nach seiner Ernennung leistete derneue Amtmann dem Erzbiscliofe und seinem Capitel den Eid der Treue (Reg. 665), undvier Tage darauf amtirte er in Bernshausen als Friedensstifter zwischen der StadtDuderstadt und der Gemeinde Obernfeld. (Reg. 665 a.)
Die Kosten, welche die Einrichtung einer so bedeutenden und mit grosser Re-präsentation verbundenen Stellung erheischte, mochten die flüssigen Geldmittel Günther'smomentan erschöpft haben; er schritt deshalb am 29. December 1445 bei dem Rathezu Mühlhausen zu einer Anleihe von 50 Rh. Gulden, die er auch erhielt und amnächsten 1. Mai zurück zu zahlen versprach. (Reg. 667.) Nur einmal finden wir eineSpur seiner kaum 2 4 / 2 Jahre dauernden Thätigkeit auf dem Rusteberge. Es war am6. December 1446, als er sich mit einigen Adeligen und Städten des Eichsfeldes ver-pflichtete, den von dem Grafen Heinrich XXVIII. von Schwarzburg zwischen den Grafenvon Mansfeld und dem Adel des Eichsfeldes gestifteten Frieden zu halten. (Reg. 669.)
Am 2. Januar 14-48 vertauschte Günther v. U. den Rusteberg mit dem hildes-heimischen Schlosse Lindau, dessen Hälfte der Erzbischof Dietrich von Mainz seit 1434vom Bischof Magnus in Pfand hatte, nachdem der bisherige Pfandbesitzer, Hans VII. v. U.auf Neuengleichen, abgelöst worden war. (Reg. 586.) Das Amt in Lindau muss sehrangesehen und einträglich gewesen sein, da selbst Herzog Otto d. J. von Grubenhagensich nicht gescheut hatte, dasselbe im Jahre 1440 auf drei Jahre zu übernehmen. 3 )Auf dieselbe Zeit übernahm es nun Günther v. U. Nach der darüber vom Erzbischofausgefertigten Urkunde (Reg. 670) empfing er den mainzischen Theil und das Amt zuLindau zum Gebrauche mit allen Renten, Zinsen, Rechten und Zubehörungen, aber auchmit allen Lasten und Diensten in derselben Weise, wie es Hans von Medem zuvor innegehabt. Dafür sollte er den ihm tibergebenen Theil mit seinen Klöstern, geistlichenund weltlichen Mannen, Burgmannen, Bürgern und Einwohnern an Leib und Güternbeschützen und vertheidigen, die Gebäude mit Pforten, Thorhütern und Wächtern wohlversehen und in baulichem Zustande erhalten ohne Anspruch auf Schadenersatz.Solchen hat er nur dann zu gewärtigen, wenn die Verhältnisse des mainzischen Pfand-besitzes sich ohne sein Verschulden nach Ablauf der drei Jahre ändern. — Nach derAufzeichnung eines Göttinger Rathsmitgliedes nahm Günther — wahrscheinlich alsFührer der mainzischen Knechte — noch im Jahre seiner Ernennung zum Amtmann inLindau (1448) Theil an dem Zuge vor den Grubenhagen (Reg. 675), 4 ) über welchen inder Geschichte unserer Fehden (S. 82) ausführlich gehandelt ist. Ob Günther über diebedungenen drei Jahre hinaus zu Lindau blieb, habe ich nicht ermitteln können. Esscheint, dass der Tod seines Bruders Wedekind seinen Rücktritt von dem dortigenAmte veranlasste, in welches er, bzw. sein Sohn, jedoch Ostern 1456 noch einmal aufsechs Jahre gelangte. (Reg. 753.)
Wir haben noch der kleineren Urkunden zu gedenken, welche Günther's von derZeit her erwähnen (1442, Reg. 645), wo er nicht mehr mit seinem Bruder Bode genanntwird, sei es, dass dieser gestorben war, oder im Kloster Bursfelde eine Zufluchtsstättegefunden hatte. Es sind die Belehnungs- und Verpfändungsurkunden der Jahre 1443und 1444 (Regg. 650, 651, 656, 659), und aus Wedekincl's Biographie schon bekannt.Als auch Wedekincl's Dasein sich für uns mit dem Jahre 1448 (Reg. 676) im Dunkelverliert, erscheint Günther noch 10 Jahre lang mit seinem Sohne und seinen Vetternin einer Reihe von Urkunden, die wir kurz zu betrachten haben.
In dem ihm nach dem Tode seines Bruders Wedekind zugefallenen Amte einesSeniors der Uslar auf Altengleichen begegnen wir ihm in den Lehnbriefen und After-lehnbriefen von 1451 (Regg. 687, 688, 694), dann 1452 bei Schlichtung der wegen des
') In dem Rechnungsbuche der Stadt Duderstadt von Michaelis 1445 bis dahin 144-6 findet sich
(ungedruckt): 2 Mark Ghuntere von Ussler, dat hee vorterde, do hee myt uns in der lanthode lach.Und daselbst 1446/47: 5 ß 4 de de knechte Ghunters von Ussler vortert hadden an beyre. —
-) Jaeger, Urkb. der Stadt Duderstadt, S. 224, Note 4 u. 6. — 3 ) Gudenus, Cod. dipl. Mog., I, S. 979. —
4 ) Günther wird von dem Berichterstatter fälschlich noch Amtmann auf dem Rusteberge genannt.