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1 (1888) [Hauptbd.]
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andere Kämpfe, von denen wir keine Kunde haben, nicht. Im Dienste der Städte, derenvielverzweigte Verbindungen kriegerische Expeditionen in grosser Zahl veranlassten, glaubteer ein reicheres Feld für seine Kampflust zu finden. Am 24. Mai 1482 vertraute derRath zu Göttingen ihm die Sicherheit und die Vertheidigung der Stadt, sowie die Führungseiner städtischen Miliz an, indem er ihn als Stadthauptmann annahm. Als solchermusste er in der Stadt wohnen, erhielt an Sold 24 Mark jährlich, freie Wohnung, undfür den Fall, dass er gefangen würde, 50 Mark zugesichert. (Reg. 574.) Wie langeGünther diese Stellung inne hatte, und in welcher Weise er seine Thätigkeit entfaltete,darüber sagen die Urkunden nichts. Am 8. April 1434 scheint er die Stellung bereitswieder verlassen zu haben, weil die Urkunde dieses Tages (Reg. 580), welche über dievon dem Rathe zu Göttingen, wie von Günther v. U. entsandten Fehdebriefe an diewegen Strassenraubes zu züchtigenden Brüder von Adelebsen berichtet, Günther einenVerbündeten der Stadt nennt. 1 ) Es scheint jedoch, dass die Fehden, in welche Göttingeneben jetzt mitden von Baumbach, den Dannebergschen und anderen guten Leuten imHessenlande" verwickelt war, 2 ) seine Dienste wiederum wünschenswerth machten.Bereits am 18. April 1434 wurde ein neuer Contract mit ihm auf die Dauer von dreiJahren unter den früheren Bedingungen vereinbart, und ihm ausserdem ein jährlichesOstergeschenk von 10 Mark Gotting, zugesichert. (Regg. 574, 583.) In dieser neuenStellung verblieb Günther über seinen Contract hinaus bis 1440. (Reg. 574.) ImJahre 1439 wird neben ihm unter den Söldnern ein Claus von Schnehen (Clawes vanSnein) in Göttingen genannt, den wir seines geringen Gehaltes wegen (er erhielt 15 Mark,ein Fuder Bier und zwei Pferde gestellt) wohl als einen zweiten Hauptmann der Stadtanzuerkennen haben, 3 ) wie solcher thatsächlich in Zeiten der Gefahr gehalten zuwerden pflegte.

Aus dem Jahre 1437 ist hier eine Urkunde einzuschalten, welche Günther ausserhalbseiner militärischen Wirksamkeit zeigt. Das Kloster Fredelsloh präsentirte am 19. Märzd. J. dem Official der Propstei zu Körten den Priester Conrad Hufnagel für die demKloster vom Herzog Otto fcocles) eben erst wieder verliehene Johanniskapelle zu Burg-grone. 4 ) Dagegen hatte Günther v. U. Namens seines (ungenannten) Bruders protestirt,und der Official giebt ihm deshalb laut Vermerk unter der Urkunde (Reg. 604) bis zum14. Mai Frist, zu erwägen, wie weit er in seiner schriftlich gegebenen Oppositiongehen wolle.

Seinen im Jahre 1440 in Göttingen aufgegebenen Dienst vertauschte Güntherbereits im folgenden Jahre mit der gleichen Stellung in Lüneburg (Reg. 634), verliessjedoch auch diese wieder nach Ablauf von etwa einem Jahre, nachdem er als dortigerHauptmann vom Rathe 105 Mark empfangen (Reg. 635) und am 10. November 1441darüber quittirt hatte. (Reg. 636.)

Bereits am 24. Januar des folgenden Jahres sehen wir ihn einen neuen Contractmit der Stadt Mühlhausen abschliessen, deren Rath ihn für ein Jahr zu seinem Hauptmannwarb. Er soll den Dienst am 6. Juli antreten und kann, falls er im Solde der Stadtgefangen wird, nicht mehr als 400 Schock alte Meissener Groschen zu seiner Auslösungbeanspruchen. Etwaiger Streit zwischen ihm und dem Rathe soll durch den Rath zuGüttingen, Nordhausen oder Erfurt geschlichtet werden. (Reg. 641.) Günther ver-längerte die stipulirte Dienstzeit nicht, wie aus der am 24. September 1443 erfolgtenErnennung Iieinrich's von Hanstein d. Aelt. zu seinem Nachfolger in Mühlhausenersichtlich ist, 5 ) sondern trat Ostern 1444 wieder in seine frühere Stellung als Stadt-hauptmann in Göttingen zurück. Jetzt erhielt er als solcher zwei Schildknappen undeinen Jungen, 100 Gulden Sold, dazu freie Wohnung, Malz, ein Schwein, Holz und dieübliche Kleidung. (Reg. 574.) Als Führer der göttingischen Söldner lernen wir ihn nochin demselben Jahre in der Fehde des Raths gegen Jacob Fybian kennen (Siehe S. 82),dem er am 1. Juli den Fehdebrief sandte. (Reg. 655.) Bis in das folgende Jahr (1445)

') In denselben Jahren von 1432 1434 ist sein Bruder Wedekind als Stadthauptmann in Nord-

hausen bekannt. (Reg. 572.) 2) Schmidt, 1. c. II, S. 112, Nr. 165. 3) Zeitschr. d. hist. V. f. Nieders.,1857, S. 212. Vgl. den Gehalt des zweiten Stadthauptmanns in Göttingen im J. 1466 in Reg. 783. Die

Emoiumente des ersten dortigen Stadthauptmanns zu Ende des 15. Jahrh. siehe Schmidt, 1. c. II, S. 422.Ein Clawes von Sneyn (oh derselbe?) war 1458 Stadthauptmann in Göttingen. (Schmidt, der Zug desLandgrafen von Thüringen gegen Jühnde und die Bramburg im Gotting. Schulprogramm, 1864, S. 13,17.)

4 ) Domeier, Gesch. der Stadt Moringen, 2. Aufl., S. 176, 177. 5) Urkundl. Gesch. des Geschlechts der

von Hanstein, I, Urkk. S. 40.