solle. ') Zur friedlichen Beilegung über etwa streitige Punkte dieses Vertrages ernanntendie fürstlichen Brüder Schiedsleute und zwar einen aus jedem der in Reg. 606 genanntenritterschaftlichen Geschlechter. Vertreter des mitgenannten Uslar'schen Geschlechts warohne Zweifel unser Bode.
In die Jahre 1437 und 14-39 fallen die in Reg. 603 und 620 aufgeführten Be-lehnungen des Herzogs Otto (cocles), unter dessen Namen fernerweit noch Lehnbriefeausgefertigt wurden, 2 ) sowie die aus Wedekind's Leben bekannten Regesten von 624—627.Ohne Letzteren, aber mit seinem Vetter Ernst XII. v. TJ. nimmt Bode von Otto vonKerstlingerode d. J. dessen Äntheil an Altengleichen, sowie an den Dörfern Bischhausen,Kerstlingerode und Beienrode im Jahre 1441 auf 12 Jahre in Pfand (Reg. 633), dannfindet er sich in allen folgenden Urkunden Wedekind's bis 1442 (Reg. 64-3) mit diesemzusammen (Reg. 642 nennt Bode „Knappe"), erscheint noch einmal in einem von derStadt Göttingen ihm, seinem Bruder Günther und seinem Vetter Ernst XIV. im Jahre 1442übersandten Verwahrungsbriefe (Reg. 645) und verschwindet am 4. Juli 1444 aus unserenDocumenten, indem er seine, zwei Jahre zuvor (Reg. 64-3) für 200 Gulden von seinenBrüdern gekauften Gerechtigkeiten in Ballenhausen dem Kloster Bursfelde für die Kauf-summe verpfändet. (Reg. 657.)
Bode's weiteres Schicksal liegt im Dunkel. Da er unvermählt war und nach demmainzischen Lehnbriefe von 1461 (Reg. 752) seinen im August 1448 noch bekanntenBruder Wedekind überlebte, so dürfte dieser Umstand und der Mangel jeder weiterenNachricht über ihn seit dem 4. Juli 1444 wohl die Annahme begründen, class er nichtsogleich gestorben, sondern erst nach etwa 15 in einem Kloster verlebten Jahren ausdem Leben geschieden ist. Sein Fehlen in dem plessischen Lehnbviefe von 1443(Reg. 650) und in dem Afterlehnbriefe seiner Brüder von demselben Jahre (Reg. 651)deutet sogar darauf hin, dass er bereits vor Ausstellung seiner letzten Urkunde (14-44)geistlich geworden war. Ist diese Annahme richtig, so weisen die Documente aus derletzten Zeit seiner weltlichen Wirksamkeit (Regg. 642, 657) entschieden nach dem KlosterBursfelde, welches ihn unter die Zahl seiner Mönche aufgenommen haben wird. Diesscheinen auch die von vier braunschweigischen Herzögen dem genannten Kloster, sowieden ihres Seelenheils wegen dort befindlichen Personen im Jahre 1457 (Reg. 735) ertheiltenSchutzbriefe zu bestätigen, worin unter den anscheinend dem Kloster verwandtenEdelleuten auch Bode's Bruder Günther, sein Sohn Dietrich V. und die beiden ältestenSöhne ihres verstorbenen Bruders Wedekind aufgefordert werden, die Herzöge in ihrenSchutzbestrebungen bestens zu unterstützen.
86. Günther. 14-03 —1461. War Günther bei seinem ersten Erscheinen alsKnappe in der Urkunde des Jahres 1403 (Reg. 424) nur 17 Jahre alt, so haben wirihn auf seinem langen bewegten Lebenswege bis zu seinem Tode im Jahre 1461 zuverfolgen, und müssen annehmen, dass er ein Alter von mindestens 75 Jahren erreicht hat.
Seine enge Verbindung mit seinem Bruder Bode in der Zeit von 1403 (Reg. 424)bis 1442 (Reg. 645) überhebt uns der Mühe, hier jede einzelne Urkunde zu wiederholen,welche von seinem Dasein zeugt. Was innerhalb dieser Periode über Bode gesagt ist,das gilt auch von ihm, und nur die Regesten 498, 556 und 565, sodann die Urkunde;welche über Bode's specielle Thätigkeit im Dienste des Herzogs Otto (cocles) und alsdessen Vogt in Münden handeln (Regg. 600, 605), sowie schliesslich die Regesten 633und 657 machen davon eine Ausnahme.
Günther war ein echter Kriegsmann seiner Zeit. In seiner erwähnten erstenLebensperiode fehlte er in keiner Fehde an der Seite seines Vaters und seiner Brüder.Er war dabei, als sie im Jahre 1411 den Landgrafen von Thüringen und dessen mächtigeBundesgenossen bekriegten (Regg. 459, 460), fehdete mit ihnen 1424 gegen Mühlhausen(Reg. 519) und war 1426 ihr Genosse in dem unglücklichen Kampfe gegen den jungenLandgrafen Ludwig I. (den Friedfertigen) von Hessen. (Reg. 531.) Obgleich nicht ge-nannt, unterliegt es doch kaum einem Zweifel, dass, wie sein Vater und seine Brüder,auch er unter den Herren auf den „Licheh" zu verstehen ist, welche um's Jahr 1430mit dem Ritter Johann von Falkenberg in Fehde waren (Reg. 551), und wie jene, so trafauch ihn der Fehdebrief der Staclt Nordhausen vom Jahre 1430 auf dem SchlosseAltengleichen. (Reg. 557.) Doch seinem kriegerischen Eifer genügten diese und manche
1) Das Nähere nach Schmidt, 1. c., II, S. 135 in der Zeitschr. d. hist. V. f. Nieders., 1860, S. 178. —
2 ) Wenck, hess. Landesgesch., II, 2, S. 821.