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1 (1888) [Hauptbd.]
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anderenfalls müsse er dieser grossen Bosheit halber so gegen ihn verfahren, wie manvon Rechts wegen gegen einen solchen Mann zu verfahren habe. Was aus der Sachegeworden, bleibt unaufgeklärt.

Wir wiederholen hier die Urkunden nicht, in denen Bode mit seinem älterenBruder aufgeführt wird, und führen nur an, dass er mit ihm im Jahre 1403 zuerst alsKnappe erscheint (Reg. 424), mit ihm 1411 in die Fehde gegen den LandgrafenFriedrich d. J. von Thüringen und dessen gräfliche Bundesgenossen zieht (Regg. 459,460), in der er gefangen genommen wird, dann aber mit seinem Vater als Treuhänderin dem Schadlosbriefe des Herzogs Otto (cocles) von Braunschweig erscheint. (Reg. 498.)Von 1422 (Reg. 509) bis 1430 (Reg. 554) erzählen acht, durch Wedekind I. uns schonbekannte Urkunden von ihm. Sie berichten von seiner Mitwirkung in der wieder aus-gebrochenen Fehde gegen Mühlhausen 1424, von seiner dem Erzbischof Conrad III. vonMainz 1426 gegen Hessen geleisteten Hülfe, sowie von seiner späteren Parteinahme inder Fehde, welche die Herren auf denLiehen" mit dem Ritter Johann von Falkenbergund dem von ihm als Knecht angenommenen vormaligen Bürgermeister Albert von Möllernführten. (Reg. 551.) Später, 1430, wird von den Brüdern v. U. nur Bode unter denerzbischöflichen Bürgen in der Pfandverschreibung über Gieboldehausen für Wernervon Hanstein genannt. (Reg. 556.) In der Fehde von 1430 gegen Nordhausen zeigteer sich mit seinen Brüdern (Reg. 557), ebenso in den drei Urkunden, welche sich aufden Burgfrieden von 1431 beziehen (Regg. 562 564); doch nicht mit ihnen, sondernmit seinem Vetter Hans V. nennt ihn der Schadlosbrief des Herzogs Otto (cocles) vom11. April desselben Jahres. (Reg. 565.) Vier Wochen nach der darin gegen Aschwinvon Cramm geleisteten Bürgschaft vermannte er sich mit seinen Brüdern dem Land-grafen Friedrich d. .J. von Thüringen, sowie den sonst in Reg. 566 genannten Grafenin der früher besprochenen Weise. Drei und vier Jahre später nennen ihn die Re-gesten 582, 584 und 591 mit allen Brüdern.

Lassen Bode's mehrfach hervorgetretene Beziehungen zum Herzog Otto (cocles) schondarauf schliessen, dass dieser ihm eine besondere Vertrauensstellung einräumte, so trittdies noch deutlicher hervor, als die sich häufende Schuldenlast und anhaltende Kränk-lichkeit den Herzog am 15. Juli 1435 nöthigte, die Regierung seines Landes nieder-zulegen. ') Erleichtert wurde ihm dieser Schritt durch sein gutes Einvernehmen mitseinen Ständen, welches in dem Friedensbunde vom 26. Juni 1435 Ausdruck fand. AuchBode's Name findet sich unter den 60 Adeligen dieses Bundes. (Beg. 592.) Es standvon nun an der Ritter Johann von Falkenberg als Landvogt mit vier. Herren aus derRitterschaft und fünf Bevollmächtigten der Städte als Räthe der Regierung vor. All einsie waren nicht im Stande, die Schulden des Herzogs so rasch zu tilgen. Otto sah sichdeshalb genöthigt, Schloss und Stadt Münden, sowie den Sichelstein, am 3. Februar1436 für eine Bede von 6000 Gulden der Mannschaft und den Städten seines Landeszu verpfänden. 2 ) Auf dem Schlosse zu Münden, welches mit dem Sichelstein die Leib-zucht der Gemahlin des Herzogs bildete, vertrat Bode v. U. um diese Zeit den Herzogals dessen Vogt zugleich in seiner Eigenschaft als Landesherr wie als Grundherr. Baldnach geschehener Pfandverschreibung wird er und der Vogt auf dem Sichelstein vondem Herzoge der ihm geleisteten Huldigung entbunden und angewiesen, der Mannschaftund den Städten gehorsam zu sein. (Reg. 600.)

Die Abtretung des Göttinger Landes an des kinderlosen Otto's Vetter, HerzogWilhelm I. (der Aeltere oder Kriegerische), war durch die Ansprüche der lüneburgischenAgnaten verzögert, so dass erst am 18. April 1437 die Regierung des Landes förmlichübergeben werden konnte.So lange wir auf diese Weise" schliesst Otto die Ur-kunde über die Abtretung (Reg. 605)das Regiment unseres Landes an HerzogWilhelm verschrieben haben, wollen wir unser grosses Siegel, welches bezeichnet undverändert ist mit einem Kleeblatte, beim Rath zu Göttingen hinterlegen, und jederunserer lieben getreuen Berthold von Adelebsen und Bode von Uslar, deren Einwilligungzum Untersiegeln erforderlich ist, soll einen Schlüssel dazu haben." 3 ) Wenige Monatespäter (21. Juli) traf Wilhelm mit seinem Bruder Heinrich (dem Friedfertigen), welchersich durch diese Abtretung in seinen Erbansprüchen verkürzt sah, die Uebereinkunft,dass das Regiment in dem ihm überwiesenen Lande beiden gemeinschaftlich zustehen

') Schmidt, Gotting. Urkb., II, S. 117. 2) Daselbst, S. 124. 3) Herzog Wilhelm I. (d. Aelt.)vernichtete im J. 1475 zu Göttingen das vom Stadtrathe übergebene Siegel. (Schmidt, 1. c. II, S. 306.)