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1 (1888) [Hauptbd.]
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Die Last der Jahre mochte von nun an dem Wedekind die Lust am Fehdelebenverleiden. Desto eifriger sehen wir ihn die Geschäfte der Familie besorgen. Zu derin Ernst's XII. Lebensgeschichte (s. Nr. 65) ausführlich erörterten Verpfändung einesGutsantheils seines Bruders Bode im Jahre 1442 consentirte er (Reg. 642), verkauftediesem selbst mit seinem Bruder Günther einen Monat später ihren Antheil an denBallenhäuser Besitzungen (Reg. 643) und empfing ein Jahr später als Senior die plessischenLehen. (Reg. 650.) Mit seinem Bruder Günther vollzog er am 5. Juni 1443 eine After-belehnung. (Reg. 651.) Als Vormund des Hans von Bovenden nennen ihn in denJahren 1443 und 1444 die Regesten 653 (vgl. Reg. 654) und 661, Knappe nennt ersich in letzterem Jahre bei Verpfändung seiner Hälfte des Dorfes Wake an seinen BruderGünther. (Reg. 656.) Um sich Recht zu verschaffen gegen Otto von Kerstlingerode,welcher einige Hufen Landes vor Benniehausen für sich beanspruchte, griffen die un-genannten Brüder v. U., unter denen nach Anleitung eines Documents von 1529(Reg. 910) nur Wedekind I. und Günther verstanden sein können, nicht mehr zumSchwerte, sondern zur Beschwerde bei dem Erbmarschall Ludolf von Oldershausen.(Reg. 658.) Aus demselben Jahre 1444 und dem Jahre 1448 sprechen noch einige vonWedekind, bzw. von ihm und seinem Bruder Günther vollzogene Afterbelehnungen(Regg. 659, 672, 674) über seine Thätigkeit als Senior. Ebenso wird die Belehnungdes Ernst von dem Hagen, Rathsherr in Duderstadt, seitens ungenannter Uslar mitGütern in Brochthausen, Duderstadt, Ecklingerode, Rollshausen und Amkerode (Reg. 668)hierher gehören, weil Günther's Sohn, Dietrich V. v. U., im Jahre 1489 einem Nach-kommen dieses Hagen einige dieser Grundstücke zu Lehn gab. (Reg. 833.) Mit demvon Otto von Kerstlingerode d. J. bei Verpfändung eines Fischteiches dem Wedekindund dessen Vetter Ernst XIV. am 18. August 1448 eingeräumten Rechte der Einlösungdes Teiches im Falle von Otto's Tode (Reg. 676), verschwindet Wedekind's Name ausden Urkunden. Wann er, etwa 65 Jahre alt, gestorben, lässt sich nicht genau er-mitteln. Am 20. Januar 1451 weilte er nicht mehr unter den Lebenden, weil an diesemTage sein Bruder Günther als Senior genannt wird. (Reg. 687.) Am 3. October d. J.nennt ihn Reg. 694 als verstorben. Die Gruft seiner Vorfahren zu Reinhausen wirdauch seine irdischen Ueberreste empfangen haben.

Urkundlich werden als seine nachgelassenen Kinder nur Jürgen, Moritz und Hilde-brancl IX. aufgeführt. Es fehlt jedoch nicht an Anzeichen, dass ihnen auch eine Tochter,Namens Agnes oder Elisabeth hinzugefügt werden darf, welche Dietrich von Grone zuGrone heirathete. Denn es geschieht freilich ohne jede Zeit- oder genealogischeAngabe dieser Ehe Erwähnung*) mit dem Hinzufügen, dass ihr eine Tochter Evaentsprang, welche sich später einem LIeinrich von Niehaus (welcher 1536 starb) ver-mählte. War dieser Heinrich etwa der Sohn jenes Dietrich von Niehaus, welchemWedekind I. im Jahre 1441 die von Heinrich Wlome resignirten Lehen zuwandte(Reg. 627), und war jener Dietrich von Grone, den Wedekind's gleichnamiger Enkel imJahre 1518 seinen Oheim nennt (Reg. 891), identisch mit dem Gemahl jener Agnesoder Elisabeth, so reicht diese Combination in Verbindung mit der Memorienstiftungdes Hans von Grone d. Aelt. in Reg. 900 allerdings nicht aus, um ihr einen Platz inunserer Stammtafel anzuweisen, immerhin bleibt aber für sie ein nicht geringer Gradvon Wahrscheinlichkeit bestehen.

85. Bode. (13901400)1444. In die frühe Jugendzeit dieses zweiten Sohnesdes Knappen Hermann XIII. fällt die Feindschaft des Letzteren mit dem EdelherrnHeinrich von Homburg, wobei Bode zuerst genannt wird. Sein Vater hatte nämlich,wie das undatirte, aber in die Zeit zwischen 1390 und 1400 fallende Schreiben (Reg. 368)ergiebt, angeblich den Edelherrn seit längerer Zeit feindlich verfolgt, ihn in einem Briefean seinen Vogt Roper einen heimtückischen Hurenschalk genannt, der fünf Meineideauf einer Stelle geschworen habe, und dabei die Behauptung ausgesprochen, einer vonden Dienern des Edelherrn, Namens Sticke, habe seinen Sohn Bode (der noch Kindgenannt wird) fangen wollen. Der Edelherr bat nun die in dem Schreiben namhaftgemachten Empfänger seiner Beschwerdeschrift, den Hermann v. U., dem er nie Ehreund Recht geweigert, zu bestimmen, dass er wegen dieser Lügen Genugthuung gebe;

') Bei Fahne, Dynasten, Freiherren und Grafen von Bochholz, I, 2. Abth., S. 140. Nach eineranderen, ebenfalls undatirten Notiz in dem kleinen westfälischen Ritterbuche von 1709 (Staatsarchiv zuMünster), heirathete eine Agnes von Uslar einen Hermann von Grone.

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