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1 (1888) [Hauptbd.]
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sollte. (Reg. 462.) Nachdem Wedekind dann im folgenden Jahre mit dem Vater dieUrkunde vom 13. Juli vollzogen (Reg. 466), verlieren wir ihn neun Jahre lang völligaus den Augen und treffen ihn erst zu Ende 1422 wieder mit seinen Brüdern undseinem Vater, als dieser das von ihm begünstigte Kloster Reinhausen mit Einkünftenaus dem Leibgedinge seiner Gemahlin beschenkte. (Reg. 509.) Aber weder der damitbethätigte fromme Sinn des Vaters, noch dessen vorgerücktes Lebensalter (Hermannmuss fast 60 Jahre alt gewesen sein), hielten ihn von den Strapazen des Fehdelebenszurück. Als er sich im Jahre 1423 einer Anzahl Adeliger des Göttinger Landes zurBefehdung Mühlhausens anschloss, verlor er in der Niederlage, welche die tapferenBürger der Stadt mit Hülfe des Landgrafen von Thüringen und des Grafen Heinrich XXVI.von Schwarzburg den Angreifern zufügte, die Freiheit, und es unterliegt wohl keinemZweifel, dass sein Sohn Wedekind dabei war, der Gefangenschaft aber entging und des-halb in der Urkunde (Reg. 513) nicht genannt ist. Kaum war dieser Kampf am15. December gesühnt, so trat der Vater mit seinen Söhnen in ein Bündniss mit demGrafen von Schwarzburg, seinem bisherigen Gegner, das nur Fehdezwecken gedienthaben kann (Reg. 517), deren Ziel uns aber verborgen bleibt. Die im Jahre zuvor vondem Feinde vor Mühlhausen gefangenen Knechte und eroberten Rüstungen veranlasstennoch in demselben Jahre (1424) den Wiederausbruch der Fehde mit der alten Reichs-stadt, welche von den ruhelosen Uslar abermals anscheinend unglücklich geführt wurde,denn sie mussten in der Sühne vom 8. April auf die streitigen Obiecte verzichten.(Reg. 519.)

Zum Jahre 1426 wird, ohne nähere Auskunft über die Veranlassung, von einerHaft berichtet, welche Wedekind und sein Vater auf dem Schlosse Boyneburg erlitt. -(Reg. 527.) Im Sommer desselben Jahres begleitete Wedekind den Herzog Erichvon Grubenhagen in die Herrschaft Lippe zur Vermählung seiner Tochter Margarethemit dem Edelherrn Simon IV. zur Lippe. Als bei dieser Gelegenheit der Herzog am30. Juli die Verpflichtung übernahm, seinem Schwiegersohne binnen einem Jahre2000 Rh. Gulden als Mitgift auszuzahlen, bürgte der Knappe Wedekind mit Bertoldvon Adelebsen und einigen lippischen Edelleuten für die sichere Haltung dieses Ver-sprechens. (Reg. 530.)

Inzwischen waren die Feindseligkeiten, welche zwischen dem Erzbischof Conrad III.von Mainz und dem Landgrafen Ludwig I. (dem Friedfertigen) von Hessen schon seitJahren schwebten, ihrer Entscheidung durch das Schwert näher gerückt. Von Ober-lahnstein aus nahm der Erzbischof den Hermann XIII. v. U. mit seinen drei Söhnenam 9. October 1426 in seinen Dienst und belohnte sie dafür mit der Belehnung desvierten Theils des Dorfes Sieboldshausen, das sie seit 1345 pfandschaftlich inne hatten(Reg. 224), und mit einem Geldlehn von 20 Gulden. (Reg. 531.) So glücklich dieseErwerbung für die Familie war, so unglücklich endete der unter grossen Hoffnungenbegonnene Krieg. Sein (auf S. 75 ausführlich erzählter) Verlauf nennt die Bedingungen,denen sich der Erzbischof am 8. September 1427 fügen musste.

Den Consens Wedekind's zu der brüderlichen Verschreibung von 1428 (Reg. 546)als bekannt übergehend, gelangen wir zu den durch die Entlassung des BürgermeistersAlbert von Möllern aus dem Dienste der Stadt Hildesheini veranlassten Wirren, in welcheanscheinend auch unsere Brüder verwickelt wurden. Es können nämlich, da wir dasEingreifen der Vettern auf Neuengleichen in diese Wirren an anderer Stelle nachgewiesenhaben, mit den in Reg. 551 nicht namhaft gemachten Schlossherren auf denLiehen",welche als befehdet mit dem Ritter Johann von Falkenberg auf dem Krukenberge unddem von ihm alsKnecht" angenommenen Bürgermeister ') aufgeführt werden, nurunsere Brüder und deren Vater gemeint sein. Ob dieser Ritter Johann von Falkenbergidentisch ist mit jenem, den wir in Reg. 4-37 mit unserm Wedekind und dessen Vaterkennen lernten, und ob der dort geschlossene Vergleich zum Zankapfel dieser Fehdewurde, entzieht sich völlig unserer Kenntniss. Ebensowenig erhellt, warum der HerzogOtto (cocles) von Braunschweig im Jahre 1430 den Wedekind und seine Brüder ohneErwähnung ihres Vaters mit einem Vorwerke und dem Kirchlehn zu Ballenhausen be-lehnte. (Reg. 554.)

Um diese Zeit wurde auch Mühlhausen wieder von den Altengleichenern unterAssistenz des Ernst XIV. (d. J.) v. U. auf Neuengleichen bedrängt. Nordhausen unter-

1) Zeitschr. des hist. V. f. Nieders., 1S55, S. 136.

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