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lind sehen sie noch in drei anderen Documenten dieses Jahres aufgeführt, von denenfreilich Reg. 639 die Brüder, ohne sie namhaft zu machen, nur als Vettern Hans V.bezeichnet. Im Jahre 1442 unter den Ausstellern der Urkunde (Reg. 648) „Knappe"genannt, fehlt Borchard an der Seite seines Bruders Hans bei der Anleihe des Jahres1444 (Reg. 660) und bei dessen Bezeugung des Vergleichs von 1445 (Reg. 663), zeigtsich aber schon Ende d. J. wieder mit ihm in Reg. 666, auch drei Jahre später inReg. 677, und im folgenden Jahre (Reg. 681) in der Fehde gegen die Herren vonHardenberg. Als die Brüder von Neuengleichen dann im Jahre 1450 mit der Ent-äusserung ihres Grundbesitzes beginnen (Reg. 684), findet sich Borchard mit seinenbeiden Brüdern bei allen dahin zielenden, in Ernst's XIV. Biographie näher erörtertenAktionen bis zum Verkauf des Schlosses Neuengleichen (Reg. 695), den er anscheinendnicht mehr erlebte, wenigstens nicht mit vollzog.
Ueber die letzte Spur seiner Wirksamkeit giebt eine in Reg. 691 verzeichneteglaubwürdige, aber undatirte Nachricht Auskunft, derzufolge die drei Brüder von Neuen-gleichen das Schloss Kirchberg ihrem Lehnsherrn, dem Herzog Otto (cocles) von Braun-schweig, resignirten. Ob Borchard, wie diese Quelle wissen will, seinen Brüdern in einKloster voranging, vermag ich Mangels jeder Auskunft über den Ursprung jener Nach-richt nicht zu ergründen. Wahrscheinlicher ist wohl, dass er starb, bevor sich dieKlosterthür hinter ihm schloss, denn keine Nachricht giebt uns weitere Kunde von ihm.Nur eine Urkunde (Reg. 781) gedenkt seiner im Jahre 1466 als verstorben. Es mussdanach auch unentschieden bleiben, ob er im Erbbegräbniss zu Reinhausen an derSeite seiner Eltern die letzte Ruhe gefunden hat. (Reg. 689.)
84. Wedekind I. 1403 —1448. Wir haben aus der Lebensbeschreibung desKnappen Hermann XIII. v. U. auf Altengleichen bereits die zahlreichen, die Jahre von1403 bis 1435 umfassenden Urkunden kennen gelernt, in welchen seine drei Söhne mitihm genannt werden oder handelnd mit ihm auftreten.
Wedekind, der Aelteste der Söhne, war schon Knappe, als er im Jahre 1403mit dem Vater im Kloster Reinhausen zuerst genannt wird (Reg. 424), führte auchim folgenden Jahre bereits ein eigenes Siegel, als er und sein Vetter Ernst XIII.sich mit den Erben Heinrich Bornhusen's über Ansprüche verglichen, welche aus einerPfandschaft herstammten. Die Ernennung des Domherrn Hildebrand VI. v. U. zumPropst in Nörten war anscheinend die Veranlassung zu einem anderen Vergleiche,welchen im folgenden Jahre (1405) der genannte Geistliche, sein Bruder Dietrich II.,Hermann XIII., sein Sohn Wedekind I., auch Dietrich von Hardenberg und Johannvon Falkenberg mit dem Herzoge Friedrich von Braunschweig - Grubenhagen und dessenSohne Otto d. J. in der in Reg. 437 angegebenen Weise über alle Einkünfte derPropstei Nörten, ausschliesslich der vom Siegel, auf die Dauer der nächsten vier Jahreschlössen. Zu Ende d. J. half er seinem Vater auch in der uns bekaimten Fehdegegen die Stadt Göttingen, welche am 16. Januar des nächsten Jahres eingestelltwurde. (Reg. 439.) Vier -Jahre später (1410) sind Vater und Sohn Aussteller einerVerkaufsurkunde über einen Zins aus zwei Höfen in Bremke an das Kloster Rein-hausen. (Reg. 455.)
Von gleicher Fehdelust, wie sein Vater, beseelt, begleitete Wedekind ihn in denKrieg, welcher ein Jahr später (1411) gegen den Landgrafen Friedrich d. J. (den Fried-fertigen) von Thüringen und dessen Bundesgenossen, den Grafen Günther XXVII.von Schwarzburg, Friedrich's Schwiegervater, sowie gegen dessen Sohn, Heinrich XXVI.(den Streitbaren) und dessen Bruder Heinrich XXII. wegen vermeintlicher Forderunggeführt wurde. Nachdem die Uslar, zu denen auch die jüngeren Söhne Hermann's XIII.,und wahrscheinlich auch Hans V. von Neuengleichen gehörten, den Landgrafen hartbedrängt hatten, führte die Gefangennahme Bode's v. U., des zweiten Sohnes Hermann's,den Frieden herbei, der am 26. Juli d. J. mit der den Uslar auferlegten Verpflichtunggeschlossen wurde, dass sie sich fünf Jahre lang, Bode aber für seine ganze Lebenszeit,jeder Feindseligkeit gegen ihre bisherigen Feinde enthalten sollten. (Regg. 459, 460.)
Um diese Zeit war Wedekind bereits mit der Tochter des Ritters Heinrichvon Stockhausen, des Pfandinhabers auf dem Kerstlingerode'schen Schlosse Niedeck, ver-heirathet, der ihm anscheinend das Vogteirecht in Gross-Lengden abgetreten hatte. Diesverpfändete Wedekind im Jahre 1412 an das Kloster Reinhausen, behielt sich aber dieDisposition über den Pfandschilling vor, falls das Schloss Niedeck eingelöst werden