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gleichen zu verfolgen. Da sein jüngerer Bruder Hans VII. bereits im Jahre 1429 aneiner Fehde Theil nahm (Reg. 549), so wird Otto im Jahre 1431, als die Contrahentendes Burgfriedens vom 6. März d. J. (Reg. 562) vereinbaren, dass die Kinder des ver-storbenen Hans VI. v. U. denselben beschwören sollen, sobald sie majorenn gewordensind, etwa 20 Jahr alt gewesen sein. Nach erlangter Grossjährigkeit wird er dann inden mehrbesprochenen Urkunden der Jahre 1435 und 1436 (Regg. 593—597), sowie inder Pfandurkunde aus letzterem Jahre über ein Vorwerk zu Bilshausen (Reg. 601),endlich in der die Leibzucht seiner Mutter betreffenden Urkunde von 1437 (Reg. 609)mit seinen Brüdern erwähnt. 1441 (Reg. 627) wird er zuerst unter diesen vermisst.Wir nehmen an, dass er an der Grenze des Mannesalters gestorben ist, da uns, falls ergeistlich geworden wäre, wahrscheinlich weitere Nachrichten über ihn aus Kloster-urkunden überliefert sein würden.
82. Hans VII. (Johann.) 1429—1468. Der Lebensweg dieses dritten Sohnesvon Hans VI. auf Neuengleichen zeigt so viel Gemeinsames mit seinem älteren BruderErnst, dass wir, Bezug nehmend auf jenen, uns kurz fassen können.
Noch sehr jung, und früher, als wir seine Brüder kennen lernen, begab sichHans VII. (die in Reg. 549 aus Schöttgen und Kreysig citirte Stelle nennt ihn frischund unverzagt) am 13. Januar 1429 mit seinem Theile des Schlosses Gleichen nach desVaters Tode in den Dienst und in die Hülfe des Landgrafen Friedrich d. J. von Thüringenund dessen Schwagers Heinrich XXVI., Graf von Schwarzburg, gegen Heinrich und Berit(Berthold) von Hanstein und einen gewissen Recken und seine Knechte. Dem Land-grafen und dem Grafen sollte sein Theil des Schlosses Neuengleichen offen sein, auchwollte er gegen ihre Feinde und alle, welche letzteren etwa helfen sollten, 12 reisigePferde und redliche Knechte auf eigene Kosten halten, wofür er zuvor 200 Rhein. Guldenund während der Dauer des Krieges an jedem Weihefeste 50 Rhein. Gulden erhaltensollte; ausserdem sollte ihm aller Schaden an Pferden und Knechten erstattet werden.(Reg. 549.) Die Ursache des Kampfes bleibt uns ebenso verborgen, wie der Ausgangdesselben; schliessen können wir nur, dass einige auf Seite 77 näher ausgeführte Raub-züge in das Gericht Hanstein dieser Fehde angehören.
Mit seinem Bruder Ernst wird Hans zuerst genannt — und zwar noch minorenn —in dem von Uslar - Kerstlingerode'schen Burgfrieden von 1431 (Reg. 562) und in denVerwickelungen und Kämpfen, welche aus der Absetzung des Bürgermeisters Albert vonMöllern in Hildesheim entsprangen. (Reg. 551.) Allein folgte Hans VII. um 1432 wiederdem thüringischen und schwarzburgischen Banner in einer Fehde, welche der LandgrafFriedrich d. J. und sein genannter Schwager im Bunde mit mehreren Edelleuten, unterdenen auch ein Hansteiner, gegen einen ungenannten Feind führte. Eine längere Haftdes in Sondershausen gefangen gehaltenen Grafen Heinrich IV. von Pyrmont und seineam 24. Februar 1435 beschworene Urfehde sind die einzigen uns aus dem langen Zwistebekannt gewordenen Thatsachen. (Reg. 573.)
Die Pfandschaft des halben hildesheimischen Schlosses Lindau, in deren Besitzwir Ernst XIII. und Hans VI. im Jahre 1412 sahen (Reg. 463), war nach des LetzterenTode auf seinen Sohn Hans VII. übergegangen. Am 25. October 1434 versetzte derBischof Magnus von Hildesheim diese Hälfte an den Erzbischof Dietrich von Mainz für3500 Rh. Gulden, mit welcher Summe Hans abgelöst wurde. (Reg. 586.)
Vom folgenden Jahre (Reg. 593) an bis Ende 1444 (Reg. 660) treffen wir unsernHans zusammen mit seinem Bruder Ernst XIV. in zahlreichen Fehden und Handlungen,die in der Biographie des Letzteren nachzulesen sind. Am 9. August 1445 bezeugteHans ohne den Bruder einen Vergleich der Brüder von Stockhausen mit dem KlosterReinhausen wegen des Gebrauchs des Wassers, Wanebek genannt. (Reg. 663.) Dannfolgen weitere acht Urkunden (bis Reg. 691). in denen die Brüder gemeinsam erscheinen,und unter denen uns besonders diejenigen interessiren, in welchen (seit 1450) Hans mitseinen Brüdern Ernst und Borchard (Letzterer bis zu seinem Verschwinden aus denDocumenten) bei allen Veräusserungen ihres Familienguts genannt wird, die ihre Nach-kommen durch den Verlust des grössten Theiles ihres Vermögens büssen mussten. Nocheinmal zog der Knappe Hans das Schwert für den Grafen Heinrich XXVIII. von Schwarz-burg, dem er sich am 18. August 1451 vermannte (Reg. 693), und drückte dannzwei Monate später mit seinem nun noch einzigen Bruder Hans dem schmachvollenVerkaufe ihres Schlosses Neuengleichen mit seinen bedeutenden Zubehörungen an den