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Am 4. März d. J. erklärten sich die Brüder Ernst und Hans v. U. hinsichtlich des Ver-kaufs ihrer Lehngüter zu Hammenstedt, Suterode, des Burglehns zu Lindau (hildesh.Lehn) und drei Theilen an Patshusen (Panzhausen) und Hellingeshusen (Hiseshusen)völlig befriedigt und verzichteten auf alle Ansprüche an diese Güter. (Reg. 715.) Amfolgenden 8. April vollzog der Administrator des Stifts Paderborn, Erzbischof Dietrichvon Göln, die Belehnung Heinrichs von Bodenhausen mit dem Dorfe Suterode (Reg. 716)und am 13. April 1454 willigte Ernst XIV. v. U. in den Verkauf einer von dem seligenErnst XII. v. U. an die Gebrüder Recken gekommenen Rente von Suterode an dasKloster Katelnburg. (Reg. 723.) Endlich, am 10. Februar 1454, verkauften die BrüderErnst und Hans v. U. auch ihr Dorf Mackenrode dem Landgrafen Ludwig I. (dem Fried-fertigen) von Hessen für eine „merkliche" Summe Geldes. (Reg. 722.) In dem Kauf-briefe nannten sich die Verkäufer „Brüder vom neuen Hause Gleichen"; sie müssen alsoderzeit noch auf diesem Schlosse gewohnt haben, um so mehr, als wir erst im folgendenJahre von einer Verpfändung desselben seitens des neuen Erwerbers Kunde bekommen.
Der Eintritt Ernst's XIV. v. U. (und ohne Zweifel gleichzeitig auch seines BrudersHans) als donati 1 ) in das Kloster zu Reinhausen (Reg. 782) zur Verrichtung weltlicherDienste rnuss bald nach dem Verkaufe von Mackenrode und noch im Jahre 1454 erfolgtsein, weil Ernst an einem ungenannten Tage dieses Jahres gemeinsam mit seinem schonlange als Conventual dort lebenden Vetter Hans V. und anderen Convents-Mitgliederneinen Güterkauf bezeugte. (Reg. 727.) Die Stille des Klosterlebens erklärt sein Ver-schwinden aus den Urkunden von jetzt an bis zum Jahre 1460. Nur ein Documentvom 5. August 1458 erwähnt in dieser Periode seiner aus vergangener Zeit. (Reg. 741.)Dann trat er am 13. Juli 1460 mit einer bedeutenden Handlung wieder in unsereGeschichte ein. Er errichtete an diesem Tage mit seinem Bruder Hans VII. und seinemVetter Hans V. jene grosse Armenstiftung in Reinhausen, welche, nachdem sie Jahr-hunderte lang segenspendend gewirkt hatte, allmählig in Verfall gerieth und erst inunseren Tagen wieder zu neuer Blüthe gelangte. Von den Einzelheiten der Stiftung(Reg. 746), welche auf S. 7 u. f. erörtert sind, sei hier nur erwähnt, dass sie aus einemHospitale nebst Capelle und einem Siechenhause, hart an die Klostergebäude angrenzend,bestand, und von den Gründern mit mindestens 1000 Morgen Land, 300 Morgen Wald,Zehnten und Gapitalien, die muthmasslich aus dem für das Schloss Neuengleichen ge-wonnenen Kaufschilling stammten, dotirt wurde. Gegen Ende des Stiftungsjahres nahmder Sohn des Käufers von Neuengleichen, Landgraf Ludwig II. (der Freimüthige) vonHessen, das Kloster Reinhausen in seinen Schutz. (Reg. 748.) Im folgenden Jahreleistete dieses bezüglich einiger, dem Hospitale überwiesener Besitzungen Verzicht.(Reg. 756.) Ausser den Erwerbungen, welche das Hospital zu Reinhausen im Jahre 1461machte (Regg. 751, 754), schenkte Ernst XIV. und sein Vetter Dietrich V. demselbenim folgenden Jahre noch die von dem Domherrn Detrnar von Hardenberg zu Hildes-heim und dem Kloster Weende für 200 Gulden gekaufte Gerechtigkeit an der Hälftevon 3 1 j<> Hufen und J / 4 Zehnten in Ballenhausen. (Reg. 758.) Am 8. April 1464 nahmder Bischof Simon III. von Paderborn das Kloster Reinhausen, besonders den Con-ventual Ernst XIV. v. U. in seinen Schutz (Reg. 768), vermuthlich um sich dessen Bei-stand in seiner Fehde gegen den Landgrafen Ludwig II. von Hessen zu sichern. 2 )Zwei Jahre später geschah unserer Laienbrüder Hans und Ernst im Kloster Reinhausennoch einmal Erwähnung gelegentlich eines Streites zwischen ihnen und anderen Geist-lichen der Klöster Reinhausen, Lippoldsberg und Hilwartshausen einerseits und einemEinbecker Bürger anderseits, welcher vom Dekan der Kirche zu Hildesheim auf Befehldes Papstes entschieden werden sollte. (Reg. 782.) Ihr letztes urkundliches Erscheinenfällt auf den Michaelistag 1468, an welchem die Aebtissin Sophie IV. von Gandersheimden Brüdern gestattete, das von ihr relevirende Kirchlehn zu Klein-Freden an das KlosterClus zu übertragen. (Reg. 788; vgl. Reg. 842.)
Ernst starb kinderlos. Die Zeit seines Todes lässt sich nicht bestimmen. Be-graben ist er an der Stätte seines letzten Wirkens. (Reg. 689.)
Mit ihm und seinem Bruder Hans erlosch der Stamm auf Neuengleichen.
81. Otto III. 1431—1437. Nur während eines kurzen Zeitraumes von kaum7 Jahren vermögen wir die Jugendzeit dieses zweiten Sohnes von Hans VI. auf Neuen-
1) donnti (oblati), Laien, die sich und ihre Güter einem Kloster übergeben. (Brinckmeier,
Glossarium diplom., I, S. 632.) — 2 ) Rommel, (ältere) Gesch. von Hessen, III, S. 31.