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1 (1888) [Hauptbd.]
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Verkaufe von zwei Hufen Landes und eines Sattelhofes zu Hammenstedt. (Reg. 684.)Diesem folgte noch in demselben Monate die Cession ihrer Gerechtigkeit an Husen oderHammenstedt an das Blasiusstift in Northeim. (Reg. 685.) Ein Jahr später schenktensie ihren halben Zehnten zu Wollbrandshausen zum Kirchen- und Klosterbau an dasKloster Reinhausen (Reg. 689), dem sie an demselben 18. April auch ihre Fischereienin Bernshausen, Wollbrandshausen und Sennickerode verpfändeten. (Reg. 690.)

Das Schloss Kirchberg im Braunschweigischen, dessen Zugehörigkeit zu den Be-sitzungen der Uslar sonst nicht bekannt ist, überliessen die drei Brüder um diese Zeitdem Herzog Otto (cocles), ihrem Lehnsherrn. Die urkundliche Nachricht, der wir diesentnehmen (Reg. 691), trägt freilich kein Datum, da aber der nach April 14-51 nichtmehr bekannte jüngste der Brüder, Burchard v. U., darin noch genannt wird, so mussdie Urkunde in diese Zeit fallen.

Den schwersten Stoss versetzten die Brüder Ernst XIV. und Hans VII. ohne Be-theiligung ihres von jetzt an aus den Urkunden verschwindenden Bruders Burchard am22. October 1451 der Familie durch den Verkauf des Schlosses Neuengleichen mit seinenin Reg. 695 specificirten sehr bedeutenden Pertinenzien an Dörfern, Hölzern, Mann-schaften, Zinsen etc. an den Landgrafen Ludwig I. (den Friedfertigen) von Hessen für8940 Rhein. Gulden. 2 ) Wenige AVochen später, am 12. November d. J., verkauften dieBrüder demselben Landgrafen für eine ungenannte Summe Geldes auch ihren von demsöhnelos verstorbenen Ernst XII. v. U. ererbten (achten) Theil von Altengleichen mitallen Zubehörungen. (Reg. 696.) Die Uebertragung ihres Patronatrechts der Kirche zuKlein-Freden an das Kloster Clus vor Gandersheim folgte im Jahre darauf am 3. Fe-bruar (Reg. 698), doch erst am 3. April 1455 erlangten sie dafür, wie für alle etwaigenferneren Schenkungen, die Genehmigung des Bischofs zu Hildesheim. (Reg. 729.) 3 )

Inzwischen war aber der Verkauf von Neuengleichen seitens der Vettern aufAltengleichen angefochten, nicht jedoch, weil das Object braunschweigisches Lehn war,sondern anscheinend wegen des im Jahre 1431 mit den Herren von Kerstlingerode ge-schlossenen Burgfriedens (Reg. 562), welcher den Inhabern beider Häuser die Ver-äusserung ihres Besitzthums nur an ihre nächsten Verwandten, eventuell auch an andereBurggenossen, gestattete. Der Landgraf Ludwig I. von Hessen schlichtete die Zwistig-keiten am 21. Mai 1452. (Reg. 699.) Und weiter schenkten die Brüder am 25. Juli d. J.ihren Meierhof zu Everode (Evenigerode) mit 7 zehntfreien Hufen Landes und 4 dienst-freien Kothöfen dem Kloster Clus (Reg. 703), resignirten zu Ende d. J. ihre quedlin-burgischen Lehngüter der Aebtissin Anna I. von Quedlinburg mit der Bitte, dieselbenihren Vettern auf Altengleichen zu verleihen (Reg. 709), und gaben ebenso zwei Tagespäter dem Herzog Friedrich d. Aelt. von Braunschweig das Dorf Hammenstedt zurückmit der Bitte, ihren Oheim Heinrich von Bodenhausen damit zu belehnen. (Reg. 710.)Zu Gunsten desselben Oheims resignirten sie an demselben Tage ihr von dem StiftPaderborn zu Lehn getragenes Dorf Suterode dem Verweser des Stifts, dem ErzbischofDietrich von Cöln (Reg. 711), und wiesen am Neujahrstage 1453 die Einwohner vonSuterode mit ihren Eiden an den neuen Lehnsherrn. (Reg. 712.) Pfandinhaber desDorfes waren derzeit die Brüder Hans und Heinrich Recken, Knappen, -welche am30. Januar 1453 mit Bewilligung Ernst's XIV. v. U. ihr Anrecht daran gegen Entrichtungder Pfandsumme von 580 Rh. Gulden an das Kloster Katelnburg verkauften. (Reg. 714.)')

1) Dieser halbe Zehnte soll nach einer Notiz im Reinhäuser Copialbuch, III, 186 fol. 284 (Staats-archiv zu Hannover) im J. 1320 von dem Herzog Heinrich I. (den AVunderlichen) von Grubenhagen demErnesto (VI.), Hermanno (IX) et Heinekoni (Heinrich IV?) de Uslar (wiederkäuflich?) verkauft sein.

2 ) Das Nähere über den Verkauf von Neuengleichen, sowie über seine muthmassliche Lehnsqualität

(Reg. 177) und die aus dem Verkaufe erwachsenen Streitigkeiten zwischen Braunschweig und Hessen

siehe S. 32, 39. 3 ) Im Jahre 1464 verzichtete der Knappe Hans von Freden auf alle Güter, welche

das Kloster Clus von seinen A 7 orfahren und den von Uslar zu Klein-Freden besass. (Reg. 770.) Vgl.

Regg. 596, 597, 630, 698, 703, 842. <) Siehe die Biographie Ernst's XII., S. 167, Note 5. Gegen diese

Verpfändung lehnten sich die Herren von Plesse als frühere Lehnsträger des Dorfes auf und suchten das-selbe dem Kloster zu entreissen, worüber sie mit dem Landes- und Schutzherrn, dem Herzog Albrecht III.von Grubenhagen, in Fehde geriethen. Ein Schiedsgericht vom 30. Juli 1467 (Leuckfeld, Antiq. Katlenb.,S. 58, und danach Heidenreich, Gesch. des Hauses Schwarzburg, S. 154; auch Duval, Eichsfeld, S. 49,haben das Jahr 1473) sprach dem Kloster den Besitz des Dorfes bis dahin zu, dass die von Plesse dieEinlösungssumme entrichtet haben würden. Dies geschah nicht; die Herren von Plesse nahmen viel-mehr noch Geld vom Kloster auf und verkauften schliesslich 1522 demselben das Dorf mit Wall undBurgstätte, worauf ihm Alles dies 1527 von dem Bischof Erich von Paderborn zu Erb und Eigen gegebenwurde. (Max, Gesch. des Fürstenth. Grubenhagen, II, S. 144; Mithoff, Kunstdenkmale u. Alterth. imHannoverschen, II, S. 192.)