von Wintzingerode, Tile Wolf, Herdegen von Worbis, Hermann und Siegfried vonBülzingsleben verbunden. 1 ) Vor Beginn der Fehde verwahrte sich der Rath wegenentstehenden Schadens gegen die in Reg. 645 Genannten, darunter Ernst XIV. v. U.und seine Vettern Bode und Günther. Sonst sind aus diesem Jahre noch die in denRegg. 644 und 646 aufgeführten Belehnungen, sowie die Verleihung eines Holzes beiIldehausen an den Pfarrer Ludolf Medder zu Gandersheim in Erbenzins, wobei Ernstv. U. sich senior der Uslar (auf Neuengleichen) nennt (Reg. 648), zu erwähnen. EinemDienstmanne des Landgrafen von Hessen, Herting von Eschwege, hatte Ernst (d. J.)Kühe weggenommen, welche der Rath zu Göttingen ihm wieder abgejagt. Der Landgrafbat am 15. November 1443 den Rath, die Kühe zurück zu geben. 2 ) (Reg. 652.)
In den folgenden Jahren wechselte Ernst im Pfand nehmen und Pfand geben.1444, Novbr. 11., verpfändete er und sein Bruder Plans Ländereien für 6 Rh. Guldenan Heinrich Golthagen (Reg. 660), und zu Ende des folgenden Jahres gab er seinemVetter Ernst XII. v. U. auf Altengleichen das aus der kinderlosen Ehe des Letzten ausdem Geschlechte der von Suterode mit Palma von Uslar ihm zugefallene Dorf Suterode(Reg. 662) für 500 Rh. Gulden und 15 Mark Gotting. 3 ) in Pfand. (Reg. 666.) Suterodewar paderbornisches Lehn. Erst 1449 bestätigte der Erzbischof Dietrich von Cöln alsLehnsherr und Administrator des Hochstifts Paderborn den Pfandvertrag. (Reg. 679.)(Vgl. die Biographie Ernst's XII.) Otto von Kerstlingerode d. J. autorisirte im Jahre1448 Ernst XIV. und dessen Vetter Wedekind I., im Fall seines Todes den dem Con-ventual Hans V. v. U. in Reinhausen verpfändeten Fischteich zu Bischhausen wiedereinzulösen (Reg. 676), und zwei Monate später consentirte er zu der Verpfändung einesVorwerks zu Gelliehausen. (Reg. 677.) Im folgenden Jahre nahm er von dem ge-nannten Otto von Kerstlingerode d. J. die in Reg. 678 genannten Güter für 500 Guldenin Pfand. Mit dem Kloster Teistungenburg war Ernst über Zinse zu Immingerode früherin Streit gerathen, welcher am 30. Mai 1448 von dem Vogt in Duderstadt verglichenwurde. (Reg. 673.) Den Brüdern und Vettern von Hardenberg gegenüber wurde imfolgenden Jahre jedoch nicht der Spruch des Richters angerufen, sondern das Fehde-recht geltend gemacht, wie wir aus Reg. 681 ersehen.
Der Herzog Otto I. (claudus) von Braunschweig-Lüneburg war am 1. Juni 1446gestorben. Sein Bruder und Nachfolger Friedrich d. Aelt. (der Fromme) belehntErnst XIV. am 14. Januar 1450 mit der im Jahre 1439 (Reg. 621) von Letzterem er-worbenen Vogtei zu Hammenstedt (Reg. 682), nachdem Heinrich von Bortfeld, welcherden Zehnten mit ihm früher im Gesammtlehn besessen, vier Tage zuvor seine Hälfteder Vogtei resignirt hatte. (Reg. 681a.) 4 ) An demselben Tage (14. Januar) empfingErnst von demselben Herzoge die in Reg. 683 aufgeführten Lelmgüter.
Gleich nachher scheint in Ernst XIV. v. U. und seinen noch lebenden beidenBrüdern der Entschluss gereift zu sein, nach dem Beispiele ihres Vetters Hans V. aufNeuengleichen, der schon 1442 in Reinhausen bekannt ist (Reg. 642), Helm und Panzermit der Mönchskutte zu vertauschen und ihre fernere Lebenszeit dem Dienste Gotteszu weihen. Da anscheinend keiner der Brüder verheirathet war, jedenfalls keiner vonihnen Söhne hatte, so beschlossen sie, ohne der dadurch unausbleiblichen Verarmungihrer Familie zu gedenken, ihre sämmtlichen Güter zu veräussern und ihr VermögenGott zum Opfer zu bringen. Dass dabei Hass gegen ihre Vettern auf Altengleichen,denen nach der Behauptung der Chronisten die Brüder als die Letzten ihres Stammesdie Erbschaft von Neuengleichen nicht gönnten, mit im Spiele gewesen, ist sehr un-wahrscheinlich, weil sie im Jahre 1452 die Belehnung ihrer Vettern mit den resignirtenQuedlinburgischen Gütern von der Lehnsherrschaft erbaten (Reg. 709), und weil Mit-glieder beider Häuser zehn Jahre später gemeinschaftlich eine Schenkung vollzogen.(Reg. 758.) Sie begannen, soweit unsere Kenntniss reicht, am 5. April 1450 mit dem
0 Schmidt, Gotting. Urkb., II, S. 171. — 2 ) Das Rechnungsbuch der Stadt Duderstadt 1442/43verzeichnet 5ß für Getränke an Emst XIV. (oder XII?) v. Uslar und Herdegen von Worbis in Anlass vonTagefahrten des zwischen der Stadt und der Gemeinde Obernfeld einen Streit vermittelnden Amtmannszu Rusteberg. (Jaeger, Urkb. der Stadt Duderstadt, S. 224, Note 5.) — 3) Oder BIO Rh. Gulden und50 Mark Gotting. Nach Reg. 679 beträgt die Pfandsumme 540 Rh. Gulden. — 4 ) 1456 belehnte HerzogFriedrich d. Aeltere (der Fromme) von Lüneburg die von Bortfeld, von Alten und von Wallmoden zueinem Gesammt-Mannlehn mit der Vogtei zu Hammenstedt und 12 Hufen Landes zu Medem vor Northeimnebst anderen Gütern, welche die von Uslar zuvor zu Lehn gehabt. (Max, Gesch. des Fürstenth. Gruben-hagen, I, S. 518; Zeitschr. des hist. V. f. Nieders., 1851, S. 351, Note.)
24*