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1 (1888) [Hauptbd.]
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Am 29. September 1464 verkaufte Gunzel von Grone d. Aelt. ') ihr und ihrerin Reg. 771 genannten Mitschwester Osterliilde Recke acht Gulden von einer vom StiftMariengarten aus Stiftsgütern zu Mechelmeshusen herrührenden, ihm zu zahlenden jähr-lichen Rente von fünf Mark Gotting., und am 26. Mai folgenden Jahres verpflichtetesich die Aebtissin und der Convent des Stifts zur Bezahlung dieser Summe an die ge-nannten Klosterfrauen. (Reg. 778.) 2 )

Es liegt noch eine Urkunde vom Jahre 1465 vor, worin sie und der Conventihres Klosters den Vertrag bestätigten, durch welchen Hans und Heinrich Reck demStift Katelnburg alle Gerechtigkeit ihres verstorbenen Vaters an dem Gute zu Suterodeverkauft hatten. (Reg. 775.)

Da eine Quittung der Jutta Dudingehusen, Aebtissin zu Höckelheim, für das StiftMariengarten vom 31. October 1493 3 ) über drei Mark, welche sie auf die obige, vomStifte an die von Grone zu zahlende Summe empfangen hatte, wohl die OsterhildeRecke, nicht aber Guda v. U. als verstorben bezeichnet, so ist anzunehmen, dass Gudaum diese Zeit noch am Leben war.

80. Ernst XIV. 14301468. Die Jugend dieses ältesten Sohnes von Hans VI.fällt in die Zeit der Hussiten-Kriege. Zuerst geschieht seiner Erwähnung bei einem derverwüstenden Züge, welche diese fanatischen Anhänger der Lehre Ziska's von Böhmenaus gegen Deutschland unternahmen. Erfurt gehörte zu den von ihnen bedrohtenStädten. Deshalb wandte sich der Rath dieser Stadt am 29. December 1429 um Hülfenach Göttingen, von wo auch bereits am 3. Januar des folgenden Jahres 22 geworbeneSchützen nach Erfurt abgingen. Unter ihnen befand sich wahrscheinlich Ernst XIV.v. U. auf Neuengleichen. Von Erfurt aus sandte er an seine Familie auf den Gleicheneinen reitenden Boten, welcher am 29. Januar einen Brief des Rathes von Göttingenan den Rath von Erfurt mit zurücknahm. 4 ) Gleich nachher konnte die Hülfsmannschaftnach Göttingen zurückkehren, ohne in Aktion gekommen zu sein, da die Hussiten Erfurtauf ihrem Zuge nicht berührten. (Reg. 552 und S. 77 ff.)

Um Pfingsten desselben Jahres trat er mit seinem Vetter Hermann XIII. aufAltengleichen und dessen Söhnen in den Kampf gegen Mühlhausen ein und empfingvon der Stadt Nordhausen, welche mit der Schwesterstadt verbündet war, den Fehde-brief, welcher Ernst im Gegensatz zu seinem Oheim Ernst XIII. als denJüngeren" be-zeichnet. (Reg. 557.) Beim Abschluss des von sämmtlichen (in Reg. 562 näher be-zeichneten) Uslar auf beiden Schlössern Gleichen unter genau abgegrenzten Bestimmungenmit den Herren von Kerstlingerode, den Theilbesitzern an Altengleichen, errichteten Burg-friedens vom 6. März 1431 wird den Kindern des verstorbenen Hans VI. (also auch unsermErnst) die Verpflichtung auferlegt, denselben nach erlangter Mündigkeit zu beschwören.

In den ernsten Streit, welcher seit 1423 zwischen dem Rathe zu Hildesheim unddem Bürgermeister dieser Stadt, Albert von Möllern, entbrannt war und der die ver-schiedensten Fehden hervorrief, scheint Ernst XIV., wie auch sein Bruder Hans VII.,um diese Zeit hineingezogen zu sein und mit ihrem beiderseitigen Diener und FreundeHans von Haversforde auf der Seite des Bürgermeisters gekämpft zu haben. Die Namender Uslar sind zwar in den Akten (Reg. 551) nicht genannt, doch lässt unsere Er-läuterung (auf Seite 77) kaum Zweifel darüber, dass die genannten Brüder gemeint sind.

Aus den Erträgen einer dem Kloster Reinhausen verpfändeten Hufe plessischenLehnlandes vor Diemarden begabte Ernst mit seinem Vetter Hans V. im Jahre 1435das genannte Kloster und errichtete Memorien für seinen Vater und Oheim, sowie fürdie übrigen Uslar (in der in Reg. 588 angegebenen Weise). Mit demselben Vetter undmit seinen Brüdern vollzieht er am 18. Juli desselben Jahres den aus der BiographieHans V. bekannten Reversbrief für den Landgrafen Friedrich d. J. (den Einfältigen) vonThüringen über jährlich als Lehn von ihm zu empfangende 100 Rhein. Gulden gegenUeberlassung der Güter Hans (V.) v. U. zu Sunclhausen und Bussenborn und gegen dieVerpflichtung, dem Landgrafen mit dem Schlosse Neuengleichen zu dienen. (Reg. 593;vgl. auch Regg. 638, 639.) Gegen Ende 1435 und am Neujahrstage des folgenden

1) Amtmann zu Friedland. (Gesch. d. Geschlechts von Hanstein, II, S. 154; Schmidt, Gotting.

Urkb., II, S. 182, Note.) -) Die hierüber entstandenen Streitigkeiten wurden erst 1517 beigelegt. (N.

vaterl. Archiv, 1826, II, S. 284.) 3) Copialb. der Fam. Giseler von Münden in der Biblioth. d. hist.V. f. Nieders. zu Hannover, S. 27', 223'. 4 ) Forschungen zur deutschen Geschichte, VI, S. 196, Note 1.Ein nach den Gleichen gesandter Bote der Stadt Göttingen erhielt um 1445 bei Nacht 15 -?>, bei Tage 9 4-

(Zeitschr. des hist. V. f. Nieders., 1857, S. 217.)

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