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1 (1888) [Hauptbd.]
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die Veranlassung zur Erneuerung der Fehde anscheinend gegeben hatten. (Reg. 519und Seite 74.)

Bis gegen Ende 1426 erfahren wir, mit Ausnahme einer von Knechten der Besitzerbeider Schlösser Gleichen verübten Plünderung (Reg. 529), von Kriegszügen Hermann'snichts. 1425 empfing er die Belehnung mit Altengleichen vom Herzog Otto (cocles)(Reg. 525), und am 23. April 1426 beschenkte er, in der Weise wie im Jahre 1422(Reg. 509), den Katharinenaltar in der Capelle unter dem Thurme im Kloster Rein-hausen mit 1% Gulden Jahreszins aus Gütern zu Eschwege. Die darüber ausgestellteUrkunde (Reg."527) erwähnt einer Haft, welche Hermann und sein Sohn Wedekindeine Zeitlang auf dem Schlosse Boyneburg erlitt. Ob sie dahin in Folge der oben be-sprochenen Gefangennahme Hermann's im Merzthale (1423) gebracht waren, oder ob siein einer uns unbekannt gebliebenen Fehde von den Besitzern der Boyneburg (den Herrenvon Honstein ?) ! ) ihrer Freiheit beraubt wurden, bleibt unaufgeklärt.

Die Ergebenheit Hermann's XIII. gegen das Erzstift Mainz führte ihn und seineSöhne im Jahre 1426 auf die Seite des Erzbischofs Conrad III. in dem von diesemlängst geplanten Kriege gegen den jungen Landgrafen Ludwig I. (den Friedfertigen) vonHessen. Nachdem der (aus Cap. VII. [S. 75] bekannte) Vorwand zum Kriege gefundenwar, schloss Conrad Bündnisse mit geistlichen und weltlichen Fürsten und Herren, unterLetzteren mit Hermann v. U. und seinen Söhnen. Sie verpflichteten sich am 9. October1426 zu Lainstein (Oberlahnstein), dem Erzbischof in seinen Fehden mit ihrem SchlosseAltengleichen beizustehen, und empfingen dafür '/ 4 des Dorfes Sieboldshausen, dessenHälfte dem Grossvater Hermann's und dessen Bruder 1345 von Mainz versetzt war(Reg. 224), sowie ein jährlich zu Martini fälliges Geldlehn von 20 Gulden aus dem erz-bischöflichen Vorwerkshofe zu Erfurt. (Regg. 531, 808.) Der eigentliche Kampfbegann erst im Sommer 1427. Nachdem der Landgraf die Mainzer am 23. Juli beimDorfe Udenborn geschlagen, eilte er nach Fulda und lieferte dem Erzbischofe auf demwestlich der Stadt auf dem linken Ufer der Fulda sich ausbreitenden Münsterfelde am10. August eine Schlacht, in welcher die Mainzer nach schwerem Kampfe erlagen, derLandgraf das Panier des Erzstifts erbeutete und an 300 Ritter gefangen nahm. Nichtunwahrscheinlich ist es, dass Hermann's Vetter, Hans V., einer der wenigen Bundes-genossen des Landgrafen war. (Reg. 533.) Am 8. September 1427 endete der Friedediesen verderblichen Krieg. (Ausführlich auf S. 75 u. ff.)

Aus dem Jahre 1428 liegt nur eine zustimmende Erklärung Hermann's zu einerVerschreibung seines Sohnes Bode vor (Reg. 546); aus dem Jahre 1430 die After-belehnung der Kaufgilde in Göttingen mit der Hanse (Reg. 555), jenem räthselhaftenLehnsobjecte, über welches wir am Schluss der Biographie des Ritters Ernst VI. (S. 126)Näheres mitgetheilt haben, sowie die Afterbelehnung des Bürgers Albrecht von Horndezu Osterode durch den Knappen Hermann XIII. (Reg. 558.)

Um die Pfingstzeit d. J. wurde auch der Krieg gegen Mühlhausen, welcher seitder Niederlage von 1428 (Reg. 545) anscheinend geruht hatte, wieder aufgenommen.Diesmal leistete Nordhausen der Schwesterstadt Hülfe, indem sie unter anderen Fehde-briefen auch einen solchen an Hermann XIII. und seine Söhne, sowie an Ernst XIV.(d. J.) sandte. (Reg. 557.) Welchen Ausgang die Kämpfe nahmen, welche diesen Kriegs-erklärungen folgten, kann aus Mangel an Nachrichten nicht mitgetheilt werden.

Innerhalb der Familie waren Zwistigkeiten entstanden, deren Veranlassung dunkelist. Nach dem Tode Hans VI. v. U. wurden dieselben von einem Schiedsgerichte bei-gelegt, und die am 6. März 1431 darüber ausgestellte Bürgschafts - Urkunde (Reg. 563)lässt erkennen, dass Hermann XIII. und seine Söhne in dem Streite gegen Ernst XIII.und Hans V. auf Neuengleichen, sowie gegen Ernst XII. und die von Kerstlingerodeauf Altenglcichen standen. An demselben Tage besiegelte ein von allen Uslar ge-schlossener Burgfrieden die vollzogene Aussöhnung (Reg. 562) und einen Tag späterstellten Hermann und seine Söhne ihren bisherigen Gegnern die in R.eg. 564 genanntenBürgen für die sichere Haltung des Burgfriedens.

Hermann war um diese Zeit fast 70 Jahre alt. Wenn er in solchem Alter mitseinen Söhnen am 13. Mai 1431 noch jenen (in Reg. 566 ausführlich mitgetheilten)Vermannungs- und Schloss-Oeffnungs-Vertrag mit dem Landgrafen Friedrich d. J. von

]) Vgl. Urk. v. J. 1436 inZeitschr. f. thüring. Gesch. u. Allerthumsk., V, S. 241 und von 1457bei Scheidt, Mant. doc., S. 535.