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An demselben Tage stellten sie einen Revers darüber aus, den sie am 15. April desnächsten Jahres wiederholten. (Reg. 426.)
Mit seinen Vettern auf Neuengleichen wurde Hermann in den Rachekrieg ver-wickelt, welchen die Brüder des ermordeten Herzogs Friedrich von Braunschweig-Wolfen-büttel um die Mitte des Jahres 1401 gegen den der Urheberschaft an dem Morde ver-dächtigen Erzbischof Johann II. von Mainz begannen. Der in der Geschichte unsererFehden (Seite 67) näher dargelegte Verlauf des Krieges, insbesondere die von demKönige Ruprecht am 27. September 1402 zu Uersfeld zwischen den Parteien vermitteltevorläufige Sühne, in welche auch Hermann XIII. eingeschlossen wurde (Reg. 423), lässterkennen, dass er sowohl, wie seine Vettern auf Neuengleichen, dem erzbischöflichenBanner gefolgt waren und wohl auch im weiteren Verlaufe des Krieges folgten.
Hermanns Anwesenheit auf den Gleichen am 21. März des nächsten Jahres be-stätigt eine an diesem Tage vollzogene Schenkung an das Kloster Reinhausen. (Reg. 424.)Auch gleich nach dem durch den Frieden vom 8. März 1405 beendeten Rachekriegegegen Mainz muss Hermann sich dort befunden haben, weil er und sein Sohn Wedekind,seine Vettern auf Altengleichen, sowie Dietrich von Hardenberg und Johann von Falkenbergam 25. Juli d. .1. mit dem Herzog Friedrich von Braunschweig-Grubenhagen und dessenSohne Otto d. J. jene eigenthümliche Vereinbarung über die Einkünfte der Propstei zuNörten abschlössen (Reg. 437), die wir in der Lebensbeschreibung des uns bald nachherals Propst zu Nörten bekannten paderbornischen Domherrn Hildebrand VI. v. U. (Nr. 63)näher erörtert haben.
Lange indess konnte ein so fehdelustiger Mann, wie Hermann, die alte Gewohnheitdes Stegreiflebens nicht unterdrücken. Schon am 16. Januar 14-06 wurde die Einstellungeiner Fehde vermittelt, welche Hermann XIII. v. U., sein Sohn Wedekind I. und seinVetter Dietrich II. v. U. gegen die Stadt Göttingen geführt hatten. Was die Urkunde(Reg. 439) darüber erzählt, haben wir in der Geschichte der Fehden (Seite 69) wieder-gegeben. — Unsere Quellen schweigen dann über Hermann bis zum Jahre 1410, wo erund sein genannter ältester Sohn dem Kloster Reinhausen 1 Ferding Zins aus 2 Höfenin Bremke verkaufen. (Reg. 455.) Das folgende Jahr sah ihn wieder im Kriegsgewande,gefolgt von seinen drei Söhnen und dem jugendlichen Hans V. v. U., gegen den Land-grafen Friedrich d. J. von Thüringen und dessen Verwandte, die ihm verbündetenGrafen von Schwarzburg, an welche die Uslar Forderungen zu haben vermeinten.(Reg. 459.) Nach längerem Kampfe — Hermann's mittlerer Sohn Bode wurde ge-fangen genommen, — unterlagen die Uslar. In der Urfehde, die sie am 26. Juli d. J.schwören mussten (Reg. 460), verpflichteten sie sich (mit Ausnahme von Hans V.), denLandgrafen und die Grafen 5 Jahre lang (der gefangene Bode v. U. musste sich fürLebenszeit verpflichten) nicht zu befehden. (Reg. 459). Das Versprechen wurde erfüllt,und 12 Jahre lang erfahren wir nichts von einer kriegerischen Action Hermann's. Indieser Friedenszeit ist uns seine Thätigkeit aus den Urkunden von 1413 (Regg. 465, 466)und 14-18 (Reg. 4-90) bekannt, die keiner Erläuterung bedürfen. Um dieselbe Zeit warHermann betheiligt bei einem Streite zwischen den Herren auf Alten-und Neuengleichen,zu dessen Schlichtung derselbe Herzog Otto (cocles) angerufen wurde (Reg. 4-97), fürden Hermann und sein Sohn Bode ini Jahre 1420 als Treuhänder bei Besiegelung einesSchuldbriefes erschienen. (Reg. 498.) Am 23. November 14-22 schenkte LIermann demKloster Reinhausen für den Katharinen - Altar in der Capelle unter dem Thurme einenjährlichen Zins von 1 Mark Gotting, aus dem Dorfe Udeshusen, dem Leibgedinge seinerGemahlin Richardis. (Reg. 509.)
Ein Jahr später erblicken wir Hermann XIII. als Feind vor den Thoren Mühl-hausens. Aber die Bürger, vereint mit dem Landgrafen Friedrich d. J. von Thüringenund dem Grafen Heinrich XXVI. von Schwarzburg, zogen den Adeligen, welche sich zurDemüthigung der Stadt verbunden hatten, entgegen und schlugen sie im Merzthalezwischen Seebach und Weberstedt völlig. Hermann XIII. gerieth dabei in Gefangenschaft,aus welcher er erst, nachdem er Urfehde geschworen, durch die Sühne vom 15. De-cember befreit wurde. (Reg. 513 und Seite 74.) Dann unterwarf er sich mit seinenSöhnen dem Grafen Heinrich XXVI. zu Schwarzburg, seinem bisherigen Gegner, durchden Vertrag vom 27. Januar 1424 (Reg. 517), begann aber sogleich den Kampf gegenMühlhausen aufs Neue, ohne glücklicher zu sein als im Jahre zuvor. Die am 8. April14-24 geschlossene Sühne zwang ihn zur Entsagung seiner Ansprüche an die von denMühlhäusern am 1. October v. J. gefangenen Knechte und eroberten Rüstungen, welche