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mögen auch die ohne Jahreszahl aufgeführten Beschwerden angehören, welche der Erz-bischof von Mainz gegen die Duderstädter erhob und in denen Ernst XIII. als mainzischerAmtmann auf dem Rusteberge genannt wird.')
Mit dem Tode von Ernst's XIII. einzigem Bruder scheint ein Familienzwist bei-gelegt zu sein, welcher zwischen den Vettern Ernst XIII. und Hans V. v. U. auf Neuen-gleichen, Ernst XII. v. U. auf Altengleichen und den Herren von Kerstlingerode alsMitbesitzern dieses Schlosses einerseits, und Hermann XIII. v. U. nebst dessen Söhnenauf Altengleichen anderseits schon lange bestanden haben mochte. Das folgt aus demam 6. März 1431 von den Genannten errichteten Burgfrieden (Reg. 562) und aus denBürgschaftsurkunden vom gleichen und folgenden Tage (Regg. 563, 564), worin dieParteien sich dem schiedsrichterlichen Urtheile ihrer Freunde und des zum Obmannerwählten Landgrafen Ludwig I. von Hessen unterwerfen. Als erzbischöflicher Amtmannauf dem Rusteberge erscheint Ernst XIII. zuletzt am 11. Juni 1431 beim Verkaufe einesHauses in Heiligenstadt. (Reg. 568.) 2 ) Ob er noch ferner in dieser Stellung blieb,weiss ich nicht anzugeben, da die letzten über ihn sprechenden Urkunden (Regg. 569,571, 576—578), in welchen er mit seinem Vetter Hans V. erscheint und die in desLetzteren Biographie genügend erörtert sind, seiner nicht in dieser Eigenschaft er-wähnen. Im Jahre 1434 wird er als verstorben aufgeführt (Reg. 541), und im Jahredarauf stifteten sein genannter Vetter und des Verstorbenen Neffe Ernst XIV. eineMemorie für ihn im Kloster Reinhausen (Reg. 588), wo er muthmasslich auch ruht.
Soweit die Urkunden erkennen lassen, war Ernst nie vermählt.
68. Hans VI. (Johann.) 1406 — 1428. Zwei Jahre nach dem ersten Auf-treten seines Bruders in den Urkunden wird Hans VI. in der bekannten Fehde desJahres 1406 gegen die Stadt Nordhausen an der Seite desselben zuerst genannt. (Reg. 444.)Muthmasslich war er auch dessen Mitstreiter in der Hollenstedter Fehde. (Reg. 449.)Nach dem Tode des Vaters (Reg. 454) findet sich Hans in den Quellen unserer Ge-schichte so oft in Verbindung mit seinem Bruder Ernst XIII., dass wir, um nicht durchWiederholung zu ermüden, auf dessen Biographie verweisen können. Namentlich biszu Ernst's Berufung als mainzischer Oberamtmann auf den Rusteberg (1420) sehen wirdie Brüder fast ausschliesslich gemeinsam handeln, auch die Standesbezeichnung alsKnappe vom Jahre 1414 an gemeinsam führen. (Reg. 471.) Allein treffen wir Hans VI.bis dahin nur zwei Mal an. Zuerst 1417 als Bürgen, der auch Einlager gelobt, unterden Knappen der Urkunde, durch welche der Ritter Hildebrand von Hardenberg seineHälfte von Geismar dem Rathe zu Göttingen verpfändete. (Reg. 486.) Zur Unter-scheidung von seinem Vetter Hans V., der sich um diese Zeit „der Jüngere" nennt, be-zeichnet sich Hans in dieser Urkunde selbst als „der Aeltere". (Vgl. Regg. 539 und542.) Dieselbe Unterscheidung wird ihm auch in der zweiten Urkunde beigelegt, inwelcher er ohne seinen Bruder bekannt ist, im Jahre 1420 nämlich, als er am 1. Aprileine von dem Herzog Otto (cocles) bei den Brüdern Henne und Hermann von Meysen-burg gemachte Anleihe verbürgte. (Reg. 499.) Ebenso nannte er sich in dem Reverse,welchen er demselben Herzog am 29. September 1420 über seine Ernennung zumAmtmann auf dem hessischen, im herzoglichen Pfandbesitze befindlichen 3 ) SchlosseAltenstein ausstellte. (Reg. 502.) Nachher (der Zeitpunkt steht nicht fest) wurde Hans VI.Adjunkt seines Bruders, des Oberamtmanns auf dem Rusteberge, gab jedoch dieseStellung schon im Jahre 1423 wieder auf. (Regg. 500, 524.) An demselben Tage, anwelchem er dem Herzog den vorgenannten Revers ausstellte, verpflichtete er sich auchmit seinem Bruder der Stadt Erfurt unter den in der Biographie des Letzteren ange-gebenen Bedingungen auf 3 Jahre zum Dienste. (Reg. 503.) Das Amt auf dem Alten-stein hatte Hans wohl noch 1422 inne, weil er bei Annahme eines Knechtes für denHerzog Otto (cocles) am 27. April d. J. „Landvogt" genannt wird. 4 ) (Reg. 508.) Mitseinem Vetter Hans V. (d. J.) bürgte unser Hans am 29. März 1423, als Herzog Ottodie von den Brüdern Henne und Hermann von Meysenburg am 1. April 1420 auf-genommene Summe von 600 Gulden (s. oben) auf 660 Gulden erhöhte. (Reg. 510.)Ebenso verbürgte sich am 1. Mai d. J. der Knappe Hans VI. ohne andere Uslar dafür,dass der Knappe Dietrich von Hardenberg seine dem Rathe zu Göttingen mit Gericht,
') Jaeger, 1. c., S. 222; 223, Nr. 332. — 2 ) Daselbst, S. 223, Note 3. — 3 ) Duval, Eichsfeld,S. 160 u. ff. — 4 ) In einem Rechnungsbuche der Stadt Göttingen lieisst es noch 1425: Hans von Uslar sen.,herzogl. Landvogt.