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1 (1888) [Hauptbd.]
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wenig bekannte Umstände in der Erzählung unserer Fehden (Seite 71) angeführt sind.Wohl zur Bestreitung der Kosten dieser Fehde liehen die Brüder Ernst und Hans v. U. mitGerhard von Hardenberg, Knappen, ihrem Mitinhaber der Pfandschaft des SchlossesLindau, am 8. April 1414 von den Nonnen des Klosters Wiebrechtshausen 40 Markgegen Verpfändung ihrer Einkünfte von Edesheim, welche ihnen wegen des in Pfandhabenden Brunsteins gehörten. (Reg. 471.)

Für den guten Zustand der Finanzen der Stadt Göttingen in dieser Zeit sprichtder Umstand, dass der umwohnende Adel gern seine Ersparnisse dem Rath zur Auf-bewahrung anvertraute. So deponirten am 9. April 1415 die mehrgenannten KnappenGerhard von Hardenberg und Ernst XIII. v. U. daselbst ein jederzeit rückzahlbaresCapital von 1480 Gulden. Noch in demselben Jahre wurden von dieser Summe100 Gulden an Heinrich von Tastungen ausbezahlt (Reg. 477 mit Bemerk.), wahrscheinlichzur Tilgung der im Jahre 1412 (Reg. 463) bei ihm gemachten Anleihe, und am9. Januar 1416 quittirten die Deponenten über die vollständige Rückzahlung. (Reg. 481.)

Im Jahre 1409 hatten die Vettern Dietrich und Hildebrand von Plardenberg dieSchlösser Gieselwerder und Hardenberg, welche bis dahin gemeinsam verwaltet undgenutzt waren, getheilt. (Reg. 453.) Später kam es darüber zum Streit unter ihnen,indem Dietrich 37 Klagepunkte gegen Hildebrand und dieser wiederum gegen jenen16 Klagepunkte aufstellte. Nach dem Rathe der Herzöge Erich und Otto d. J. von Braun-schweig-Grubenhagen übergaben sie die Entscheidung dieser Streitpunkte an Günthervon Boventen, Ernst XIII. v. U. und dem Rathe zu Göttingen, deren Spruche sich auchbeide Kläger am 12. April 1415 unterwarfen. (Reg. 478.)

Die fast unausgesetzten Fehden, eine unbegrenzte Gastfreiheit und Freigebigkeit,sowie Sorglosigkeit in Beaufsichtigung der Verwaltung, brachte die Fürsten in Schulden,denen sie sich nur durch Verkauf oder Verpfändung von Gütern, Aemtern und Hoheits-rechten entziehen konnten. So war Herzog Otto (cocles) im Jahre 1415 genöthigt, denBrüdern Ernst XIII. und Hans VI. v. U. sein Gut und Gerechtigkeit in Werkshausenmit Zubehör für 100 Rh. Gulden zu verpfänden. (Reg. 480.)

Als im folgenden Jahre die Grafen von Hohnstein dem Herzog Erich von Gruben-hagen die Einlösung der Grafschaft Lauterberg verweigerten, und daraus eine ernsteFehde sich entspann, nahmen die den Hohnsteinern verwandten Grafen von Schwarzburgdie Brüder Ernst XIII. und Hans VI. gegen den genannten Pierzog und dessen ihm ver-bündeten Schwager Otto (cocles) unter den in Reg. 482 angegebenen Bedingungen inihren Dienst. Ob sie in dem entscheidenden, für die verbündeten Grafen unglücklichenTreffen bei Osterhagen kämpften, darüber, wie über die wahrscheinliche Fortsetzung desKampfes unter Theilnahme des Landgrafen Friedrich d. J. von Thüringen (Reg. 483)erfahren wir nur das in der Geschichte unserer Fehden Gesagte. (Seite 71 u. f.)

Kaum zwei Jahre später (1418) standen Uslar, deren Namen die Urkunde (Reg. 488)verschweigt, im Dienste eines ungenannten Herrn gegen den Landgrafen von Thüringen,wie aus der Gefangennahme des Pleinrich von Hörselgau, eines landgräflichen Vasallen,ersichtlich ist. Die am 2. März 1418 mit dem Landgrafen geschlossene Sühne (Reg. 489)lässt erkennen, dass die Brüder Ernst XIII. und Hans VI., auch deren Vetter Hans V.,mit den Uslar gemeint sind, welche in diesem Kriege Feinde des Landgrafen waren.Um die Kosten zu decken, welche so viele Kriegszüge mit sich brachten, machten dieBrüder eine Anleihe bei Günther von Bodenhausen und baten den Edelherrn Gott-schalk zu Plesse, für sie gut zu sagen. (Reg. 492.)

Als der Graf Heinrich XXVI. von Schwarzburg im Jahre 1419 den Krieg gegendie Herzöge von Braunschweig wieder aufnahm, welchen sein Vater einige Jahre zuvordurch den Kampf bei Osterhagen so unglücklich beendigt hatte, wurde Ernst XIII. einerder Schiedsrichter, welche den Schaden schätzen sollten, den der von dem Grafen zumKriege angeworbene Thile IV. v. U. etwa erleiden würde. (Reg. 493.) Ernst XIII.v. U., gleichwie sein Bruder Hans VI., traten später selbst in die Action ein, dochschwerlich als Genossen des Grafen von Schwarzburg, wie Reg. 494 andeutet, sondernals Verbündete des Landgrafen Friedrich d. J. von Thüringen, mit welchem sie im Jahrezuvor eine Einigung geschlossen hatten (Reg. 489), und von dem sie auch nach beendigtemKriege für die gegen Herzog Erich von Grubenhagen geleistete Hülfe 424 Guldenempfingen. (Reg. 507.)

Mit Gerd von Hardenberg und dessen Gemahlin Mette, die muthmasslich eineSchwester unseres Ernst war (vgl. Regg. 452, 463, 471, 477, 481), sowie mit seinem