die erste Urkunde aus, und nannte sich gegenüber seinem Vater, als dem einzigen Ernst,der hier in Frage kommen kann, dies eine Mal und nie wieder „der Jüngere". (Reg. 440.)
Eine Reihe von Fehden, welche Ernst XIII. bis zum Tode seines Bruders aus-schliesslich mit diesem zusammen führte, begann noch in demselben Jahre mit einemZuge der Brüder gegen die Reichsstadt Nordhausen, der aber bald darauf von demGrafen Ernst von Hohnstein gesühnt wurde. (Reg. 444.) Obgleich nicht genannt, sosind doch unzweifelhaft dieselben Brüder mit den Junkern von Uslar gemeint, welcheim Jahre 1408 den Herzog Otto d. J. von Grubenhagen wegen Ansprüche an Gerechtig-keiten in dem Dorfe Hollenstedt mit Fehde überzogen, schliesslich aber nach dem in derGeschichte unserer Fehden (S. 69) erzählten Verlaufe des Kampfes unterlagen. (Reg. 449.)
Von demselben Gerhard (Gerd) von Hardenberg, welchen wir im Jahre 1412mit Ernst XIII. und Hans VI. v. U. im Pfandbesitze des hildesheimischen SchlossesLindau sehen (Reg. 4-63.), sowie von dem Ritter Ordenberg Bock und dem genanntenErnst XIII. v. U. lieh der unwürdige und mit steter Geldnoth kämpfende BischofJohann III. von Hildesheim im Jahre 1409 300 Mark gegen Ueberlassung eines von denBrüdern von Rössing eingelösten Pfandbriefes über die Aemter Harsum, Bavenstedt,Drispenstedt und Einum. (Reg. 452.) Ernst v. U. scheint danach schon damals im Mit-besitze der Pfandschaft dieses Schlosses gewesen zu sein. Fast genau ein Jahr spätergenehmigte der Herzog Otto (cocles) von Braunschweig als Lehnsherr des Wardenbergvon Gladebeck, dass dieser seine Wüstung zu Thiedershausen und das Vorwerk zuLenglern an die Brüder Ernst XIII. und Hans VI. v. U. übertragen dürfe, (lieg. 454.) —Dieselben Brüder und ihr Vetter Hans V. hatten den Edelherren von Plesse gegen Ver-pfändung einer Hufe Landes zu Diemarden 15 Mark geliehen. An einem nicht genauzu bestimmenden Tage des Jahres 1411 zahlte Werner, der Bader zu Göttingen, ihnenjene 15 Mark zurück. (Reg. 457.)
Aus dem Verwahrungsbriefe, welchen die Stadt Duderstadt um dieselbe Zeit andie Herren von Kerstlingerode sandte, erfahren wir, dass die Brüder Ernst und Hansv. U., sowie die sonst in Reg. 458 genannten Personen in Fehde mit der Stadt waren,vermögen aber über die Ursache, wie über den Verlauf derselben Näheres nicht anzugeben.Wahrscheinlich ist unser Ernst XIII. mit dem Aussteller des Briefes gemeint, worin er— vielleicht in Folge der Kosten seiner vorjährigen Fehde — zu Anfang des Jahres1412 den Junker Gottschalk von Plesse bat, sich für ihn wegen einer Schuld von30 Gulden zu verbürgen. (Reg. 461.) An Dietrich von LIardenberg hatte 1412 Gerhardvon LIardenberg und die mit ihm im Pfandbesitze des Schlosses Lindau befindlichenBrüder von Uslar 150 Rh Gulden geliehen. Diese Summe nahmen sie von Pleinrichvon Tastungen auf und überliessen ihm dafür die Einkünfte vom zehnten Theile desSchlosses. (Reg. 463, vgl. Reg. 477.)
Die Klöster hatten die Verpflichtung, dem Landesherrn, wenn er dort (gewöhnlichin der Fastenzeit) anwesend war, bei Heerfahrten und Bauten fürstlicher Häuser Kornund Wagen (s. g. Heerfahrtswagen) zu stellen, sowie fürstliche Jäger und Jagdhunde zubeköstigen. ! ) Als Herzog Otto (cocles) am 18. Februar 1413 sich im Kloster Weendeaufhielt, befreite sich der dortige Gonvent von dieser Last, indem er gegen ein Darlehnvon 400 Rh. Gulden Befreiung von dem Unterhalte der herzoglichen Jagdhunde undder Stellung eines Wagens von dem Klosterhofe zu Reinshof nach dem SchlosseFriedland erwirkte. Unter den Bürgen für diesen Vertrag werden die Brüder Ernst XIII.und Hans VI. v. U. genannt, welche demnach zum Gefolge des Herzogs gehörten. (Reg. 464.)
Im folgenden Jahre (1414) halfen die Brüder dem jungen Landgrafen Ludwig I.(dem Friedfertigen) von Hessen gegen die Zusicherung von 200 Gulden und Ersatz allenSchadens in einer Fehde gegen die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen vonMeissen (Reg. 468), über welche wir indess nichts weiter erfahren, als ihre schon am26. Juli in Mühlhausen erfolgte Beilegung. (Siehe S. 71.) Dort nahmen die thüringischenLandgrafen wenige Tage nachher dieselben Brüder nebst ihrem Vetter Hans V. fürjährlich 10 Schock neuer Freiberger Groschen wieder in den von Letzteren aufgekündigtenDienst. (Reg. 473.) Ob die einen Monat zuvor den Brüdern Ernst und Hans geleisteteBürgschaft für eine Schuld von 640 Gulden seitens des Landgrafen Friedrich d. J. vonThüringen (Reg. 472) mit dieser Fehde zusammenhängt, steht dahin. Die Werbung derUslar galt einer Fehde der Landgrafen gegen den Bischof Albert von Bamberg, deren
') Havemann, Gesch. der Lande Braunschw. u. Lüneb. (1853/57), I, S. 580.