Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
173
Einzelbild herunterladen
 

unserm Hans V., da jener anscheinend dem Kloster Marienrode als Mönch angehörte,dieser sich in keiner wirklichen UrkundeJohannes" nennt. ')

Reinhäuser Klosterbruder wird Hans V. auch im Jahre 1452 in dem Reversegenannt, welchen Tile von Germershausen der Aebtissin Anna I. von Quedlinburg überdas von ihm nach Lehnrecht ererbte Vorwerk zu Seeburg ausstellte, welches vorhinHans V. und sein seliger Vetter Ernst XII. von dem Stifte zu Lehn besessen hatten.(Reg. 706.) Bloss als Hans d. Aelt. erscheint er 1453 in dem an die Junker zu Plessegerichteten Gesuche, seinen Vetter Dietrich V. v. U. mit der von ihm bisher zu Lehngetragenen Hufe Landes in Diemarden zu belehnen. (Reg. 718.) Ebenso nennt ihndie Urkunde von 1454 (Reg. 727), welche ihn und seinen Vetter Ernst XIV. unter dieVormünder des Hospitals in Reinhausen zählt, und das Schreiben des Ganonicus ConradMoer zu Erfurt an das Kloster Hilwartshausen vom Jahre 1455 (Reg. 730) nurderAeltere." Gemeint ist auch unser Gonventual mit jenem Hans v. U., welcher mit demAbte Johann von Bursfelde am 18. Juli 1457 für das Kloster Reinhausen einen Vergleichwegen der dortigen Vogtei mit den Herren von Bodenhausen vermittelt. (Reg. 737.)Endlich haben wir den Hans v. U., welcher als einer der Vormünder des Cisterzienser-Nonnenklosters zu Worbis am 2. Juni 1458 vor dem Rathe in Dudersladt erschien(Reg. 739 a), unbedingt als unsern Hans V. anzusprechen. Zwar wurde, wie wir gleichsehen werden, um diese Zeit auch Hans VII. Conventual im Kloster Reinhausen, dochdürfte die Theilnahme des Abts Dietrich von Reinhausen an der Verhandlung in Duder-stadt jede Verwechselung dieses jüngeren Hans mit seinem älteren Vetter ausschliessen.Dem genannten Abte war nämlich, um die verlorene Zucht unter den Nonnen inWorbis wieder herzustellen, am 4. Februar 1456 die Vormundschaft über das Klosterauf drei Jahre übertragen, 2 ) und es ist anzunehmen, dass ihm gleich damals jenerältere Hans als Mitvormund beigeordnet wurde. Ja es scheint, dass letzterer bereits imJahre 1453, als sein jüngerer Vetter und späterer Klosterbruder dem geistlichen Lebennoch ganz fern stand, eine Art vormundschaftliche Stellung zu den Gisterzienserinnenin Worbis einnahm, wenigstens deutet eine von Hans (V.) v. U. am 14. April d. J. imNamen des Nonnenklosters an den Rath zu Duderstadt geleistete Zahlung von 24 Gulden(Reg. 716 a) darauf hin.

Nach dem Tode ihrer Brüder und nach dem Verkaufe ihres Schlosses Neuengleichen(1451) waren auch die kinderlosen Knappen Ernst XIV. und Hans VII. v. U., VetternHans V., in das Kloster Reinhausen eingetreten. Ersterer begegnet uns dort zuerst imJahre 1454 (Reg. 727), letzterer 1458. (Reg. 740.) Mit beiden vollzog Hans V., der sichnoch fernerder Aeltere" nannte, am 13. Juli 1460 die Stiftung eines Llospitals mit Capelleund eines Siechenhauses (leprosorium) für 6 Personen in Reinhausen (S. 7) und alledotiren, ohne der Verarmung ihres Hauses zu gedenken, die schon fertigen Gebäudemit den in Reg. 746 angegebenen, zuvor erworbenen Gütern und Einkünften. DiesesLiebeswerk scheint die letzte, aber auch wichtigste Handlung seines Lebens gewesen zusein, denn bald nachher, zwischen dem Stiftungstage und dem 30. Juli 1463 mussHans V. gestorben sein, da eine Urkunde des letztgenannten Tages (Reg. 766) ihnselig" nennt.

Jedenfalls ruhen seine Gebeine in dem Kloster, das seiner Grossmuth so vielverdankt.

67. Ernst XIII. 1404-14-33. Ernst X. v. U., der Vater der Knappen Ernst XIII.und Hans VI. (Reg. 454), lebte mindestens noch drei Jahre, als seine Söhne schonselbständig handelnd in Urkunden auftraten. Der ältere von ihnen, Ernst XIII., warzwar bei seiner ersten bekannten Handlung im Jahre 1404 noch jung, denn sein VetterWedekind I. musste den Vergleich vom 25. Mai (Reg. 4-31) für ihn mit besiegeln; am14-, August desselben Jahres besiegelte er jedoch die in Reg. 433 angedeutete Schenkungschon selbst als Knappe. Am 24. Januar 1406 stellte er mit seinem Vetter Hans V.

') An Hans VII. v. U., welcher bald nachher ebenfalls geistlich wurde, ist nach Maassgabe vonReg. 681, auch 684 u. s. w. nicht zu denken. Auch die Patrizier-Familie v. U. kennt keinen Mönch Johannes.Vielleicht hiess er nicht Uslar, sondern folgte der Sitte, sich nach seinem Geburtsorte zu nennen. Odersollte in ihm der Abt Johann v. U. zu Bursfelde wieder gefunden sein, welcher 1433 von dortvertrieben wurde? (Reg. 579.) In diesem unwahrscheinlichen Falle erwiese sich die am Schluss derBiographie Hans IV. v. U. (S. 155) dargelegte Verniuthung als unhaltbar. 2 ) Jaeger, Urkb. der StadtDuderstadt, S. 248, Note 1; Duval, Eichsfeld, S. 186.