die Vettern aufs Neue (Otto III. v. U. war inzwischen gestorben) mit jenen 100 Guldenjährlich. (Reg. 638.) ')
Seinem Vetter Ernst XIII. war Hans V. im Seniorate gefolgt. Er empfing alsSenior am 1. October 1435 von der Aebtissin Agnes II. zu Gandersheim für sich undseine Vettern auf Neuengleichen die in Reg. 594 bezeichneten Lehen. Rald darauf gaber in gleicher Eigenschaft den Brüdern Werncke und Heincke Schräder ein Vorwerk inWollbrandshausen zu Afterlehn. (Reg. 595.)
Unter den Gütern, mit welchen die Uslar auf Neuengleichen von der Abtei zuGandersheim belehnt waren, findet, sich eine Fischerei in der Leine. (Reg. 594.) Dieseund eine andere, von dem Herzog Otto d. J. von Braunschweig-Grubenhagen zu Lehngehende Fischerei in demselben Flusse verpfändete Hans V. und seine im Mitbesitze desSchlosses sich befindenden Vettern am 1. Januar 14-36 dem Abt und Convent des StiftsBenedictiner - Ordens zur Clus vor Gandersheim für 100 Pfund Gandersh. Währung,sowie ihre von demselben Herzog zu Lehn empfangenen, in Reg. 596 im Allgemeinen,in Reg. 597 specificirt aufgeführten vormals von Freden'schen Güter in Klein-Fredendemselben Stifte für 70 Rh. Gulden. Daneben gestatteten die Uslar dem Stifte, die vonihnen oder dem sei. Ritter Beseke von Freden versetzten Güter, namentlich das Vorwerkdaselbst, einzulösen, Alles vorbehaltlich des Wiederkaufs. (Reg. 596.) An demselbenTage gab der Herzog als Lehnsherr unter der am Schlüsse der Urkunde (Reg. 597)gemachten Bedingung seine Zustimmung. — Ueber die Güter des verst. Ritters Besekevon Freden waren zwischen seinem Erben Siegfried von Freden und Hans V. v. U.(der in Reg. 596 den Ritter Beseke seinen Oheim nennt), Streitigkeiten ausgebrochen,welche um diese Zeit (1438?) von dem LIerzoge Otto d. J. von Braunschweig-Gruben-hagen beigelegt wurden. (Reg. 615.)
Die Brüder Burchard und Hermann von Hardenberg, ersterer Domherr zuHildesheim, deponirten mit Hans V. und seinem Vetter Ernst XII. v. U. im Jahre 1436bei dem Burgmann Friedrich von Tastungen (vgl. Reg. 526) zwei Urkunden über 100 Mark(Reg. 598), und im October d. J. verpfändeten dieselben Hardenberge dem KnappenHans V. v. U. und seinen vier Vettern für 70 Rh. Gulden ihr Vorwerk zu Bilshausen.(Reg. 601.) Folgenden Jahres bezeugte Hans einen Verkauf der von Grone an dasKloster Reinhausen. (Reg. 612.) — 1439 starb die Aebtissin Agnes II. von Gandersheim,Herzogin von Braunschweig. Ihre Schwester und Nachfolgerin Elisabeth I. confirmirteim Jahre 1441 den sämmtlichen Brüdern und Vettern v. U. auf Neuengleichen die Ver-pfändung der von ihr lehnrührigen, in Reg. 630 aufgeführten Güter etc. an das Klosterzur Clus vor Gandersheim für 67 Pfund Gandersh. Währung. (Reg. 630.)
Die ungenügende Datirung der Regesten 638 und 639 gestattet uns leider nicht,den Zeitpunkt genau zu bestimmen, an welchem Hans V. mit dem Uebertritt in dasKloster Reinhausen den letzten Abschnitt seines Lebens begann. Da wir ihn am 6. Mai14-41 (Reg. 630) noch im weltlichen Stande sehen, die Urkunde vom 30. April 1442(Reg. 642) ihn aber schon als wohnhaft in Reinhausen bezeichnet, so muss er innerhalbdieser Zeit im Alter von etwa 57 Jahren die Conversion vollzogen haben. Mit Ausnahmeder Urkunde von 1442 (Reg. 648), welche unseres Hans V. aus früherer Zeit gedenkt,erfahren wir bis zum Jahre 144-4 nichts von ihm. Vermuthlich lebte er bis dahin alsdienender Bruder im dortigen Kloster, ohne die Gelübde des Ordens abzulegen, undtrat nun als Conventual in dasselbe ein, denn am 13. März d. J. gab er das auf denerzbischöflichen Llof zu Erfurt verschriebene, zu Martini jeden Jahres fällige Geldlehnvon 20 Gulden, welches Hermann XIII. v. U. für seine dem Erzstifte geleistete Llülfeim Jahre 1426 (Regg. 531, 808) erhalten hatte, und welches bald nachher, jedenfallsvor dem 1434 erfolgten Tode des Erzbischofs Conrad III., auf unsern Hans über-gegangen sein muss, dem Erzbischof Dietrich von Mainz zurück, der dann I-IansensVetter Ernst XII. wieder damit belehnte. (Reg. 654a.) Erst aus der Urkunde vom18. August 1448 lernen wir Hans bestimmt als Conventual des Klosters Reinhausenkennen. (Reg. 676.)
Wir verneinen die Identität des Bruders Johann von Uslar, welcher im folgendenJahre (1449) mit dem Abt des Klosters Marienrode die Schenkung des KnappenKlauenberg von Reden an das Kloster Clus bei Gandersheim bezeugt (Reg. 680), mit
') Die in Reg. 639 angeführte Quelle nennt nur 90 Gulden, welche derzeit aus der Pflege Thams-brück an die Uslar auf Neuengleichen zu zahlen sind.