— 170 —
welche am 21. Juli 1427 durch Sendung des Fehdebriefes an den Landgrafen offenausbrach und durch den Frieden vom 8. September d. J. siegreich für den Letzterenbeendet wurde. (Siehe S. 75 u. f.) Hans V. schlug sich mit dem Hause Neuengleichenin dem Kampfe auf die Seite des Landgrafen (Reg. 533); ob er aber dieser Verbindungbis zum Ende derselben treu blieb und seinen mit dem Erzbischofe verbündeten Vetternauf Altengleichen (Reg. 531) wirklich feindlich entgegen trat, bleibt so lange zweifel-haft, wie unsere Annahme nicht widerlegt ist, dass die Verwickelungen Hans V. mitder Stadt Mühlhausen (Regg. 535, 536) in jene Fehdezeit zwischen Mainz und Hessenfallen. Es sollten die Waffen gegen die ketzerischen Hussiten getragen werden, und dadie Stadt Mühlhausen ihre Hülfeleistung verweigerte, so wurde sie von dem BischöfeMagnus von Hildesheim gebrandschatzt — aus Liebe zu Hans (V.) v. U., wie die Chroniksagt. (Reg. 536.) Mit wechselseitigem Glücke wurde gekämpft; am 25. Juni 1428 eineneue Sühne zwar geschlossen (Reg. 544), aber von den Uslar nicht lange gehalten,denn gegen Ende November erschienen diese (ihre. Namen nennt zwar Reg. 545 nicht,aber die neuengleichen'schen Brüder und Vettern sind unzweifelhaft gemeint) ohneFehdeankündigung wieder im Stadtgebiete und zerstörten drei Dörfer. Und schon amheiligen Christabend erschienen sie abermals, wurden aber mit Verlust mehrerer Knechtevon den Mühlhäusern energisch abgewiesen. (Reg. 545.) Auf die Unterstützung, welcheNordhausen der Schwesterstadt in dieser Zeit zu Theil werden liess, scheint die Sühnehinzudeuten, welche der Stadthauptmann Hans Windolt von Nordhausen im Jahre1427 mit einem Knechte des Hans V. v. U. schloss. (Reg. 54-0.)
Ueber die letzten bekannten Fehden, in welchen Hans V. thätig war, könnenwir nur Andeutungen geben. Ungewiss bleibt die Veranlassung zu der Fehde desBürgers Dietrich von Gandersheim mit der Stadt LIamburg im Jahre 1430; wir erfahrennicht, was Hans V. veranlasste, jenem Bürger beizustehen und ob es dem von demHamburger Rathe requirirten Rathe zu Göttingen gelang, den Frieden wiederherzustellen.(Reg. 553.) Ebenso unbekannt bleibt uns die Ursache eines Streites Hans V. v. U. mitder Stadt Göttingen, welcher am 2. Februar 1431 durch Sühne beigelegt wurde. (Reg. 561.)
Der am 6. März d. J. geschlossene Burgfrieden (Reg. 562) versöhnte die Be-wohner auf beiden Schlössern Gleichen, welche die durch den Tod des älteren Hans (VI.)auf Neuengleichen veranlassten Streitigkeiten getrennt haben mochte. Die Bürgschafts-Urkunden von demselben und dem folgenden Tage lassen erkennen, dass die VetternErnst XIII. und Hans V. auf Neuengleichen, die von Kerstlingerode und Ernst XII. aufAltengleichen in dem Streite gegen Hermann XIII. und dessen Söhne auf Altengleichengestanden hatten, der nun durch schiedsrichterliches Urtheil beendet wird, für dessenHaltung mehrere Ritter sich verbürgten. (Regg. 563, 564.)
Mit dem wiedergewonnenen Frieden innerhalb der Familien schloss Hans V. seindurch 27 Jahre uns bekanntes Fehdeleben ab. Er widmete sich ferner ausschliesslichden Interessen der Familie, wie zahlreiche Urkunden beweisen, welche über seine indieser Richtung entwickelte Thätigkeit sprechen. Schon im Jahre 1426, als ihn nochdie Lust am Kampfe von einer Fehde zur anderen trieb, resignirte er und der RitterBeseke von Freden der Aebtissin Agnes II. von Gandersheim, Tochter Herzogs Erichvon Grubenhagen, ungenannte Güter zum Besten des Capitels (Reg. 528), auf welcheHans V. (der hier zuerst als Knappe erscheint) im folgenden Jahre in besonderer Ur-kunde (Reg. 537) ausdrücklich verzichtete. Dieselbe Aebtissin belehnte ihn und einigeandere Genannte im Jahre 1427 mit den in Reg. 538 genannten Gütern. Einige Tagespäter empfing er und seine beiden mit ihm auf Neuengleichen sitzenden Vettern dieQuedlinburgischen Lehen von der Aebtissin Adelheid IV. von Isenburg (Reg. 539), wor-über sie alle im folgenden Jahre einen Revers ausstellten, welcher zugleich einenDienstvertrag mit der genannten Aebtissin einschloss. (Reg. 542.) Mit Dietrich vonStockhausen, den wir mehrfach in Begleitung Hans V. sehen (Regg. 532, 553), undmit seiner Gemahlin Mette (Meta), die wahrscheinlich eine Schwester unseres Hans war(vgl. die Note zu Reg. 533), hatte er den Brüdern Gottschalk und Jan, Edelherren zuPlesse, 150 Rh. Gulden geliehen, wofür diese ihnen am 1. Mai 1428 ihre Dörfer Landolfs-hausen, Ebergötzen und Radolfshausen verpfändeten. •) (Reg. 543.) Dagegen war Hans V.
!) Nach Meier, Orig. et antiq. Pless., S. 336, verpfändeten in einem ungenannten Jahre die Herrenvon Ludolfshausen, plessische Afterlehnsleute, mit Gonsens ihrer Lehnsherren den Herren von Uslar aufden Gleichen das Gut Radolfshausen.