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Ihres Vetters Hans V. wird dabei nicht gedacht, obgleich er im Mitbesitze von Neuen-gleichen sich befand. Dass er unbetheiligt an dem Kampfe blieb, der mit der Niederlageder Grafen bei Osterhagen anscheinend sein Ende erreichte, ist schwer zu glauben, zumalda Thile Wolf, ein hohenstein'scher Vasall, als er am 23. October 1416 dem LandgrafenFriedrich d. J. von Thüringen mit seinem Antheile am Schlosse Bodenstein Hülfe versprach,neben den erwähnten Brüdern auf Neuengleichen auch Hans V., sowie die von Wint-zingerode und Worbis, seine Mitbesitzer am Schlosse Bodenstein, von der Befehdungausdrücklich ausschloss. (Reg. 483.) Hans mag also an der Seite der Grafen vonSchwarzburg, mit denen er einen uns unbekannt gebliebenen Vertrag schloss, oder unterdem Landgrafen Friedrich d. J. von Thüringen sich am Kampfe betheiligt haben, voraus-gesetzt, dass nicht der Kampf bei Osterhagen den anscheinend verspäteten Entschlussdes Landgrafen zum Eingreifen für die Sache der Grafen vereitelte. (Näheres S. 71 u. f.)
Im folgenden Jahre (1417) war der Frieden zwischen den thüringischen Land-grafen und dem Herzog Otto (cocles) hergestellt; •) ob Herzog Erich den Krieg weiterführte, entzieht sich unserer Kenntniss. Wir erfahren noch aus dem genannten Jahre,dass zwei Knechte des Hans V. v. U. einen gewissen Hans Reynold, anscheinend inNordhausen ansässig, in der Nähe der Gleichen erwürgten. (Reg. 4-85.)
Das folgende Jahr brachte die Uslar in Feindschaft zu dem Landgrafen Friedrich d. J.von Thüringen. Wir kennen das Banner nicht, unter welchem sie fochten, sondernerfahren nur, dass sie den Heinrich von Hörselgau, einen Thüringer, gefangen nahmen,welcher zu seiner Befreiung verschiedene Zinsen im Werthe von 100 Rh. Gulden andas Benedictinerkloster Reinhardsbrunn verpfänden musste, die der Landgraf Friedrich d. J.am 12. Februar 1418 ihm zu ersetzen versprach. (Reg. 488.) Dass Elans V. und seinemehrgenannten Vettern auf Neuengleichen in dieser Fehde Feinde des Landgrafen waren,lässt die am 2. März 1418 geschlossene Sühne (Reg. 489) klar erkennen, in welchegleich ein Bündniss zwischen den bisherigen Gegnern eingeschlossen wurde, welches dendrei Uslar für ihre dem Landgrafen zu leistende Elülfe jährlich 100 Gulden zusicherte.
Am 8. December 1417 hatte Hans V. — von jetzt an gewöhnlich der Jüngeregenannt 2 ) — mit Bodo von Stockhausen den Aachener Bürger Ludwig von Oldendorfauf der Strasse bei Hattorf ausgeplündert und ihm Tuch im Werthe von 140 Rh. Guldengenommen. Herzog Otto (cocles) verglich die Parteien und der Rath zu Göttingenbestätigte die Einigung am 9. Mai 1418. (Reg. 491.) Für denselben Herzog verbürgtesich im Jahre 14-23 Hans V. (Reg. 510.) Dann gerieth er mit dem Bischof Johann III.von Hildesheim wegen eines, muthmasslich in Bezug auf das den Uslar und Hardenbergverpfändete stiftische Schloss Lindau gegebenen, aber nicht gehaltenen Versprechens, ineine Fehde (Reg. 515), welche ihn in die Gefangenschaft des Arndt von Krummessebrachte. (Reg. 516.)
Mit Magnus, dem Nachfolger Johann's auf dem bischöflichen Stuhle in Elildesheim,stand Hans V. zwei Jahre später auf dem besten Fusse, denn er leistet ihm Elülfe gegenden Grafen Heinrich XXVI. zu Schwarzburg, welcher sich am 24. Februar 1425 mitHans von Hardenberg gegen den Bischof (Reg. 522), und am 27. März mit fünf Brüdernvon Hanstein „gegen Jedermann," mit Ausnahme des Erzbischofs von Mainz, der vonKerstlingerode und der drei Brüder und Vettern v. U. auf Neuengleichen, verband.(Reg. 523.) Die guten Beziehungen zum Stifte Elildesheim zeigten sich auch im folgendenJahre (1426), als die von Veltheim Schloss und Burg Peine von dem Bischöfe in Pfandnahmen und Hans V. v. U. zu einem ihrer Treuhänder wählten. (Reg. 532.) Letzterermuss in einem nicht nachzuweisenden Jahre in die Pfandschaft des bischöflichen SchlossesLindau eingetreten sein, denn 1426 finden wir ihn neben seinen Vettern Ernst XIII. undHans VI., welche seit 14-12 (Reg. 4-63) mit den von Hardenberg als alleinige Pfand-besitzer auf dem Schlosse bekannt sind, die Belehnung Friedrich's von Tastungen miteiner Stätte auf der dortigen Burg vollziehend. (Reg. 526.)
Im Sommer d. J. lagen die Knechte der drei Elerren auf Neuengleichen mit denKnechten Elermann's XIII. auf Altengleichen wiederum an der Landstrasse und plünderteneinen Boten des Cardinais, Nicolaus Meissner, aus. (Reg. 529.)
Noch in demselben Jahre fachte der Erzbischof Conrad III. von Mainz jene grosseFehde gegen den jungen Landgrafen Ludwig I. (den Friedfertigen) von Ilessen an,
') Schmidt, Gotting. Urkb., II, S. 48, Nr. 74 und Note. — 2 ) Dass er der jüngere Hans, derBruder von Ernst XIII. dagegen der ältere Hans (VI.) war, darüber lassen die Regg. 539, 542, 5G2keinen Zweifel.
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